Insolvenztabelle: Welche Bedeutung hat sie im Insolvenzverfahren?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Insolvenztabelle: Das Wichtigste in Kürze

Was steht in der Insolvenztabelle?

Die Insolvenztabelle wird vom Insolvenzverwalter aufgestellt. Sie enthält alle Forderungen, welche die Gläubiger des jeweiligen Schuldners für das Insolvenzverfahren angemeldet haben. Zu den enthaltenen Informationen gehören in der Regel die offene Geldsumme, der Name des Gläubigers sowie das Datum, an welchem die Forderungsanmeldung erfolgte.

Welche Rolle spielt die Insolvenztabelle?

Mithilfe der Insolvenztabelle ermittelt der Insolvenzverwalter, wie er die Insolvenzmasse gerecht an die Gläubiger verteilt. Außerdem erfüllt sie einen weiteren wichtigen Zweck: Hat der Gläubiger Forderungen angemeldet, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen, erhält er einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle. Damit kann er die Summe nach dem Verfahren erneut einfordern – etwa im Rahmen einer Pfändung.

Wo kann ich die Insolvenztabelle einsehen?

Am Verfahren Beteiligte können die Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzgericht einsehen. Hat das Gericht eine Forderung bestritten, erhält der betreffende Gläubiger einen Auszug aus der Tabelle.

Private Informationen? Die Insolvenztabelle kann u. a. von den Gläubigern eingesehen werden.
Private Informationen? Die Insolvenztabelle kann u. a. von den Gläubigern eingesehen werden.

Was ist eine Insolvenztabelle und welche Rolle spielt sie?

Eine aktuelle Insolvenztabelle verrät, wie hoch die Schulden des Insolvenzschuldners sind.
Eine aktuelle Insolvenztabelle verrät, wie hoch die Schulden des Insolvenzschuldners sind.

Meldet ein Schuldner die Privatinsolvenz an, besteht sein größtes Ziel in der Regel darin, endlich wieder schuldenfrei zu werden. Doch auch die Gläubiger haben Rechte. Ihre Forderungen sollen bestmöglich befriedigt werden.

Dazu werden sowohl die Insolvenzmasse als auch das pfändbare Einkommen, welches der Schuldner während der Wohlverhaltensphase abtreten muss, verwendet. In diesem Zusammenhang spielt die sogenannte Insolvenztabelle eine wichtige Rolle.

Hierbei handelt es sich um eine Auflistung aller Forderungen, welche die Gläubiger dem Insolvenzverwalter gemeldet haben. Sie enthält also die Informationen darüber, wem der Schuldner wie viel Geld schuldet.

Der Insolvenzverwalter benötigt diese Informationen, um die Insolvenzmasse gerecht an die Gläubiger zu verteilen. Jeder von ihnen erhält – insofern ausreichend Geld zur Verfügung steht – einen gewissen Prozentsatz der offenen Forderung.

Wie können Gläubiger eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?

Anmeldung zur Insolvenztabelle: Ist die Frist verstrichen, ist dies trotzdem häufig verspätet möglich.
Anmeldung zur Insolvenztabelle: Ist die Frist verstrichen, ist dies trotzdem häufig verspätet möglich.

Die Forderungen von Gläubigern werden nicht automatisch in die Insolvenztabelle aufgenommen. Vielmehr müssen sie selbst tätig werden, damit eine Chance besteht, im Zuge des Insolvenzverfahrens Geld zu bekommen.

Gläubiger, die eine Forderung gegen den Schuldner besitzen, müssen eine Anmeldung zur Insolvenztabelle vornehmen. Dies muss zwingend schriftlich erfolgen und wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.

Das Gericht legt eine Frist fest, bis zu der die Anmeldungen bei Gericht eingegangen sein müssen. Verpasst ein Gläubiger diese, hat er häufig noch die Möglichkeit, eine verspätete Anmeldung vorzunehmen. Dafür werden in der Regel jedoch zusätzliche Kosten fällig.

Nehmen Sie eine Anmeldung zur Insolvenztabelle vor, sollten Sie zusätzlich wichtige Unterlagen einreichen, um das Bestehen der Forderung zu belegen. Dazu gehören unter anderem Vollstreckungstitel oder Mahnungen.

Wesentliche Aufgabe der Tabelle: Vollstreckbarer Auszug für Gläubiger

Die vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle erlaubt es Gläubigern,  nach der Restschuldbefreiung eine Pfändung vornehmen zu lassen.
Die vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle ermöglicht eine Pfändung nach der Restschuldbefreiung.

Die Insolvenztabelle dient jedoch nicht nur als wichtiges Dokument für den Insolvenzverwalter. Sie kann in gewissen Fällen auch eine wichtige Rolle für bestimmte Gläubiger spielen. Zum Hintergrund: Es gibt Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Das bedeutet, dass diese nicht verfallen, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Hat ein Gläubiger eine solche Forderung, wird ihm ein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle ausgestellt. Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, kann der Gläubiger damit wieder eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchführen lassen, ohne vorher erneut einen Vollstreckungsbescheid erwirken zu müssen.

Was bedeutet Rang 0 in der Insolvenztabelle? Bei der Privatinsolvenz werden die Gläubiger in verschiedene Ränge eingeteilt. Wer den Rang 0 erhält, dessen Forderungen werden bevorzugt bedient. In der Regel handelt es sich dabei um die Massegläubiger. Deren Forderungen entstehen durch das Insolvenzverfahren. Zu den Masseverbindlichkeiten gehören unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die anfallenden Gerichtsgebühren.

Wer darf bei einer privat angemeldeten Insolvenz die Tabelle einsehen?

Insolvenztabelle: Rang 0 erhalten nur ganz bestimmte Gläubiger.
Insolvenztabelle: Rang 0 erhalten nur ganz bestimmte Gläubiger.

Viele Betroffene schämen sich, wenn Sie Schulden haben. Oftmals fragen sie sich, ob die Informationen, die während des Verfahrens gesammelt werden, privat bleiben. Die Insolvenztabelle wird, im Gegensatz zu anderen Insolvenzbekanntmachungen, nicht über das Portal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Beim zuständigen Insolvenzgericht haben jedoch die am Verfahren Beteiligten, also unter anderem die Gläubiger, die Möglichkeit, Einsicht in die Insolvenztabelle zu nehmen. Wurde eine angemeldete Forderung bestritten, erhält der betroffene Gläubiger automatisch einen Auszug aus der Insolvenztabelle.

Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er gemäß § 179 ff. InsO das Recht, Klage einzulegen. Dies erfolgt beim zuständigen Insolvenzgericht.

Wichtiger Unterschied: Insolvenztabelle ist nicht gleich Pfändungstabelle

Freibetrag bei der Insolvenz: Die richtige Tabelle ist die Pfändungstabelle.
Freibetrag bei der Insolvenz: Die richtige Tabelle ist die Pfändungstabelle.

Das Insolvenzrecht ist für Laien oftmals nicht leicht zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist es nur verständlich, dass es öfter zu Missverständnissen kommen kann. Ein Beispiel: Auffallend häufig werden die Begriffe Insolvenztabelle und Pfändungstabelle synonym verwendet.

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um austauschbare Begriffe, sondern um zwei völlig unterschiedliche Arten von Tabellen. Wie wir bereits erklärt haben, werden in der Insolvenztabelle die angemeldeten Forderungen der Gläubiger aufgelistet. Der Pfändungstabelle ist demgegenüber zu entnehmen, wie hoch das pfändbare Einkommen des Insolvenzschuldners ist, welches er während der Wohlverhaltensphase an den Insolvenzverwalter abtreten muss.

Sie können also nicht mithilfe der Insolvenztabelle den Freibetrag für die Lohn- bzw. Gehaltspfändung ermitteln, sondern müssen dazu die Pfändungstabelle konsultieren. Gleichermaßen gilt: Verwenden Sie ein Tool, um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, kommen die Informationen nicht aus der Insolvenztabelle für den Rechner, sondern aus der Pfändungstabelle. 

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil der Redaktion von schuldnerberatungen.org. Sie hat sich hier vor allem auf das Thema Grundschuld spezialisiert und möchte Informationen dazu für Laien leicht verständlich aufbereiten.

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