Insolvenzkosten – Das Wichtigste in Kürze
Neben den Gerichtskosten kommen im Insolvenzverfahren Kosten für den Insolvenzverwalter und eventuell Anwaltskosten auf Sie zu.
Die Kosten für den Insolvenzverwalter können unter Umständen steuerlich absetzbar sein. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Insolvenz zwangsläufig stattfand und Sie nicht primär dafür verantwortlich waren, dass die Insolvenz eingeleitet wurde.
Die Insolvenzkosten richten sich nach der Höhe der Insolvenzmasse und nach der Anzahl der Gläubiger. Je mehr Gläubiger, desto teurer werden sie. So sieht es das Insolvenzrecht vor.
Inhaltsverzeichnis
Wie setzen sich die Insolvenzkosten in der Privatinsolvenz zusammen?
Wenn Sie überschuldet sind, können Sie Privatinsolvenz anmelden. Doch welche Insolvenzkosten kommen dann auf Sie zu? Wie können Sie diese berechnen? Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Die Kosten für das Insolvenzverfahren sind nicht mit der Erteilung der Restschuldbefreiung abgegolten. Aus folgenden Posten setzen sich die Insolvenzkosten zusammen:
- die Kosten für das gerichtliche Verfahren
- Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder
- mögliche Anwaltskosten
Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschafft sich das Gericht einen Überblick über das pfändbare Vermögen und das Einkommen des Schuldners. Es prüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Im Anschluss kann das Gericht die Gerichtskosten berechnen.
Das Gerichtskostengesetz (GKG) ist die primäre gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Gebühren und Auslagen vor Gericht. Das Verfahren und einzelne Verfahrensteile kosten Geld. So entstehen Kosten für das Insolvenzeröffnungsverfahren, als auch die eigentliche Verbraucherinsolvenz.
Die Insolvenzmasse ist ausschlaggebend, um die Insolvenzkosten zu berechnen. Die Insolvenzmasse ist dabei das gesamte pfändbare Vermögen, das der Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat. Dazu können ein Haus, ein Grundstück, ein Auto und pfändbares Einkommen während des Verfahrens gehören. Mit einem Rechner für die Pfändung können Sie den Teil des Einkommens bestimmten, der pfändbar ist..
Kosten für den Insolvenzverwalter
Den pfändbaren Anteil des Vermögens und des Einkommens müssen Sie an den Insolvenzverwalter abgeben. Dieser verwertet es und verteilt den Erlös gleichmäßig an die Gläubiger. Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens werden im Rahmen der Restschuldbefreiung offene Schulden erlassen.
Die Kosten für den Insolvenzverwalter richten sich nach den Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Auch hier ist die Insolvenzmasse und zudem die Anzahl der Gläubiger entscheidend.
Die Vergütung, die der Insolvenzverwalter verlangen kann, wenn Sie nicht mehr als zehn Gläubiger haben, beträgt mindestens 1.400 Euro. Hat der Schuldner in dem Verfahren mehr als zehn Gläubiger aber weniger als 31, erhöht sich die Vergütung je fünf angefangene Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubigern kommt ein Aufschlag von 140 Euro für je fünf angefangene Gläubiger hinzu.
Weiterhin kommen zu dem Insolvenzkosten in vielen Fällen Anteile der Insolvenzmasse hinzu, die prozentual sinken, je größer die Insolvenzmasse ist – allerdings nicht, wenn der Schuldner nur die Mindestvergütung zahlen muss. Eine Mindestvergütung muss der Schuldner lediglich zahlen, wenn ein masseloses Verfahren vorliegt, also wenn das Schuldnervermögen nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu decken. Dann Steht dem Schuldner genug Vermögen zur Verfügung, um die Verfahrenskosten zu zahlen, kann der Insolvenzverwalter höhere Gebühren verlangen. Wie hoch genau diese sind, hängt von der Insolvenzmasse ab. Sie können schon einmal 40 Prozent von dieser betragen.
Welche Anwaltskosten müssen Sie zahlen?
Auch die Anwaltskosten haben Sie zusätzlich zu den Insolvenzkosten als Schuldner zu tragen, sollten Sie einen Anwalt für das Insolvenzverfahren einschalten. Kommerzielle Schuldnerberatungsstellen kosten ebenfalls Geld. Kostenfreie Alternativen sind öffentliche Schuldnerberatungsstellen. Für eine Beratung müssen Sie bei diesen aber länger warten. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser berechtigt Sie zur Inanspruchnahme der kostenfreien außergerichtlichen Tätigkeit eines Anwalts. Die Beratungshilfe gilt nur bis zum gescheiterten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Die Kosten für die Beantragung der Privatinsolvenz und für die anwaltliche Vertretung im Insolvenzverfahren müssen Sie trotz Beratungshilfe selbst zahlen.
Gibt es bei der Privatinsolvenz eine Kostenübernahme?
Bei der Insolvenz gibt es weder eine Prozesskostenhilfe noch übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Der einzige Weg, wie Sie ein Entgegenkommen mit den Insolvenzkosten erreichen können, ist die Beantragung einer Verfahrenskostenstundung.
Die Voraussetzungen der Verfahrenskostenstundung sind nach § 4a der Insolvenzordnung (InsO):
- Antrag der Verfahrenskostenstundung beim Insolvenzgericht
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- voraussichtlich nicht genug Vermögen, um die Kosten zu decken
- kein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung versagt das Gericht beispielsweise, wenn Sie als Schuldner in den letzten fünf Jahren wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurden.
Der Schuldner kann die Insolvenzkosten durch die Stundung aufschieben. Erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung muss er die Kosten bezahlen. Wenn er dazu weiterhin nicht in der Lage ist, ist es möglich, dass das Gericht die Verfahrenskostenstundung verlängert oder eine Ratenzahlung gewährt.
Sind Insolvenzkosten steuerlich absetzbar?
Die Kosten für einen Insolvenztreuhänder sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt hat. Sie müssen für eine Steuererstattung also nachweisen, dass die Insolvenz zwangsläufig gewesen ist und Sie nicht die entscheidende Ursache dafür gesetzt haben.