Insolvenzgründe: Das Wichtigste in Kürze
Die Insolvenzordnung (InsO) definiert drei gesetzliche Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Letztere ist nur für juristische Personen (z. B. GmbH, Verein) relevant.
Ein Schuldner gilt laut § 19 InsO als überschuldet, wenn „wenn [sein] Vermögen […] die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt“.
Die Ursachen für eine Insolvenz sind vielfältig. Bei Unternehmen können z. B. finanzielle Fehleinschätzungen, ein fehlendes Forderungsmanagement und Fehlinvestitionen dazu führen. Bei Verbraucher sind Arbeitslosigkeit und schwere Erkrankungen sowie ein falscher Umgang mit Geld häufige Gründe für eine Insolvenz.
Eine Insolvenz kann viele Gründe haben
Inhaltsverzeichnis
Wenn sich die Schulden häufen und die Mahnungen der Gläubiger stapeln, bleibt dem Schuldner als letzter Ausweg meist nur das Insolvenzverfahren. Viele Betroffene empfinden Scham dabei, Insolvenz anmelden und somit einräumen zu müssen, dass sie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Allerdings ist es häufig nicht alleiniger Fehler des Schuldners, dass er in die roten Zahlen geraten ist. Dies kann auch durch andere Faktoren verursacht sein, auf die er wenig bis gar keinen Einfluss hatte.
Tatsächlich gibt es sehr viele Gründe, die zur Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen führen können. Auch die Insolvenzordnung (InsO) beschäftigt sich eingehend mit den Insolvenzgründen und legt die Umstände fest, unter denen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Dieser Ratgeber informiert Sie über die gesetzlich festgelegten Insolvenzgründe und nennt Beispiele, wie es dazu kommen kann, dass private oder juristische Personen Insolvenz anmelden müssen.
Die Insolvenzgründe im Insolvenzrecht
Wenn Sie als Schuldner eine Insolvenz anmelden, prüft das zuständige Insolvenzgericht zunächst, ob dafür ein ausreichender Grund vorliegt. Nur wenn dies der Fall ist, kann überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dazu muss einer der drei Insolvenzgründe vorliegen, die in der InsO aufgeführt sind:
- Insolvenzgrund „Zahlungsunfähigkeit“ gemäß § 17 InsO
- Insolvenzgrund „drohende Zahlungsunfähigkeit“ gemäß § 18 InsO
- Insolvenzgrund „Überschuldung“ gemäß § 19 InsO (betrifft nur juristische Personen, wie z. B. eine GmbH, eine AG oder einen Verein)
Demnach können Sie also einen Insolvenzantrag stellen, wenn Sie überschuldet bzw. zahlungsunfähig sind oder wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht.
Unterschied zwischen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Gerade Laien ist oft nicht klar, inwiefern sich Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit voneinander unterscheiden, und gebrauchen die Begriffe fälschlicherweise synonym. Darum wollen wir an dieser Stelle erläutern, wie sich die Insolvenzgründe differenzieren lassen.
Von Zahlungsunfähigkeit wird gesprochen, wenn ein Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Wenn Sie also eine Zahlung am Stichtag ihrer Fälligkeit nicht leisten können, gelten Sie theoretisch als zahlungsunfähig. In der Praxis allerdings hat es sich aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs etabliert, erst dann von Zahlungsunfähigkeit zu sprechen, wenn die fällige Zahlung nicht binnen drei Wochen zu mindestens 90 Prozent erfüllt werden kann.
Ist der Stichtag der Fälligkeit noch nicht heran, aber es ist bereits abzusehen, dass Sie die vereinbarte Zahlung nicht pünktlich leisten können, wird von drohender Zahlungsunfähigkeit gesprochen.
Wie unterscheiden sich nun die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit von der Überschuldung als Insolvenzgrund? Von letzterer wird gesprochen, wenn das zur Verfügung stehende Vermögen einer juristischen Person geringer ist als die bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten, unabhängig von deren Fälligkeit. Ist allerdings überwiegend wahrscheinlich, dass das Unternehmen trotz dieser Umstände fortgeführt wird, liegt keine Überschuldung vor.
Dies wird mittels einer Bilanz festgestellt. Anhand dieser lässt sich die Wahrscheinlichkeit prognostizieren, dass das Unternehmen im laufenden und folgenden Geschäftsjahr zahlungsfähig sein wird. Fällt diese Bilanz negativ aus, wird geprüft, ob das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Überschuldung vor.
Liegt eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vor, ist eine juristische Person verpflichtet, die Insolvenz unverzüglich zu beantragen, spätestens aber drei Wochen, nachdem diese eingetreten ist. Andernfalls macht sich der Verantwortliche der Insolvenzverschleppung schuldig. Dies ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (bei Fahrlässigkeit von bis zu einem Jahr) bestraft werden kann.
Welche Gründe gibt es für Unternehmensinsolvenzen?
Aber wie kommt es nun wiederum dazu, dass eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist? Was sind konkrete Insolvenzgründe für eine GmbH oder ein anderes Unternehmen?
Dies können etwa unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Unfälle sein. Dadurch werden möglicherweise z. B. wichtige Ressourcen oder Geräte beschädigt oder zerstört , weshalb die Firma nicht mehr weiter produzieren und somit Gewinne erwirtschaften kann.
Ebenso ist es denkbar, dass die Unternehmensführung Fehlentscheidungen trifft, indem sie beispielsweise schlecht investiert oder die Produktion nicht klug plant. Auch wenn ein Unternehmen zu schnell und unkontrolliert wächst, besteht die Möglichkeit, in die roten Zahlen zu rutschen.
Veränderungen auf dem Markt können ebenfalls Insolvenzgründe darstellen, wenn z. B. die Nachfrage nach den Leistungen oder den Produkten des Unternehmens sinkt und sich dieses nicht rechtzeitig darauf einstellt. Auch das unerwartete Eintreten einer Konkurrenzsituation kann ein Unternehmen finanziell schädigen.
Häufige Gründe für private Insolvenzen
Für Privatpersonen kommen nur die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgründe in Betracht. Hier können ebenfalls zahlreiche Situationen dazu führen, dass ein Schuldner seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann.
Dies können z. B. finanzielle Fehleinschätzungen sein, wenn Sie den Überblick über Ihre Einkünfte und Ausgaben verloren haben. An sich ist es noch nichts Schlimmes, Schulden zu machen. Sei es die Miete für die Wohnung, der laufende Studienkredit oder der Betrag fürs Mittagessen, den Ihnen Ihr Kollege am Vortag ausgelegt hat – beinahe jeder verschuldet sich früher oder später einmal.
Wichtig ist hierbei aber im Blick zu behalten, dass Sie diese Schuld auch pünktlich und in voller Höhe zurückzahlen können. Nur wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, werden Schulden wirklich zum Problem – denn dann gelten Sie als zahlungsunfähig.
Nicht immer muss eine Privatinsolvenz selbstverschuldet sein, denn plötzliche Ereignisse, auf die Sie wenig bis gar keinen Einfluss haben, können ebensoInsolvenzgründe sein. Dies betrifft z. B.
- Krankheit und Sucht
- Verletzung
- Todesfälle von Angehörigen
- Erben von Schulden
- Unfälle und Naturkatastrophen
- Jobverlust
- Scheidung
Oftmals führt auch eine Kombination mehrerer ungünstiger Umständezur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Privatinsolvenz.