Insolvenzbetrug: Definition, Strafe, Anzeige

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Insolvenzbetrug – Das Wichtigste in Kürze

Was genau ist ein Insolvenzbetrug?

Mit „Insolvenzbetrug“ wird kein konkreter Tatbestand bezeichnet. Es handelt sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der in der Regel für verschiedene Insolvenzstraftaten gebraucht wird.

Was sind typische Insolvenzstraftaten?

Mit dem Insolvenzbetrug ist oft entweder ein Eingehungsbetrug oder ein Bankrott gemeint, aber auch die Insolvenzverschleppung wird mitunter als Insolvenzbetrug bezeichnet.

Welche rechtlichen Folgen hat ein Insolvenzbetrug?

Je nach Art der Straftat drohen dem Täter eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann ihm als Schuldner die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verwehrt werden.

Ein Insolvenzbetrug hat meist strafrechtliche Konsequenzen.
Ein Insolvenzbetrug hat meist strafrechtliche Konsequenzen.

Kein Kavaliersdelikt: Insolvenzbetrug ist strafbar!

Im Rahmen einer Insolvenz können verschiedene Straftaten begangen werden. Auch Betrug ist bei Insolvenz möglich, welcher in diesem Kontext häufig als Insolvenzbetrug bezeichnet wird. Es handelt sich hierbei um einen umgangssprachlichen Begriff, der verschiedene Tatbestände im Zusammenhang mit einer Insolvenz bezeichnen kann.

Ein Betrug stellt generell ein sogenanntes Vermögensdelikt dar und beschreibt den Umstand, dass sich der Täter durch bewusste Täuschung rechtswidrig sich einen Vermögensvorteil verschafft bzw. dem Geschädigten einen Vermögensschaden beschert. Im Falle des Insolvenzbetrugs bedeutet dies meist, dass der Schuldner einen Teil seines pfändbaren Vermögens, welches eigentlich zur Insolvenzmasse gehört, verschweigt bzw. beiseiteschafft und es damit den Gläubigern vorenthält.

Insolvenzbetrug: Diese Strafe droht laut Strafgesetzbuch

Der Insolvenzbetrug wird im Insolvenzrecht meist so behandelt wie jeder andere Betrug. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 263. Hier wird auch der Strafrahmen für einen Betrug vorgegeben:

Insolvenzbetrug kann in einer Freiheitsstrafe enden.
Insolvenzbetrug kann in einer Freiheitsstrafe enden.
  • in minder schweren Fällen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • in besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
  • in minder schweren Fällen, wenn der Täter Mitglied einer Bande ist und der Betrug gewerbsmäßig begangen wurde: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
  • in besonders schweren Fällen, wenn der Täter Mitglied einer Bande ist und der Betrug gewerbsmäßig begangen wurde: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren

Beim Insolvenzbetrug spielen die beiden letzteren Fälle üblicherweise keine Rolle. Es kann somit festgehalten werden, dass ein Insolvenzbetrug in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Da es jedoch keine rechtliche Definition des Begriffs „Insolvenzbetrug“ gibt, können damit unter Umständen auch Insolvenzstraftaten gemeint sein, für die ein anderer Strafrahmen angewendet wird bzw. die unter einen anderen Straftatsbestand fallen. Innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens obliegt es einem Gericht zu entscheiden, welche konkrete Strafe im Einzelfall verhängt wird.

Der Eingehungsbetrug

Ein möglicher Tatbestand, der zur Kategorie „Insolvenzbetrug“ gezählt werden kann, ist der Eingehungsbetrug bei einer Insolvenz. Der Schuldner täuscht hierbei vor, er hätte die Absicht, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachzukommen, obwohl er weiß, dass er diese nicht Leistung nicht erbringen kann (oder will). Der Schuldner täuscht damit über seine Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit hinweg.

Der Begriff lässt sich dadurch ableiten, dass der Betrüger hierbei ein Vertragsverhältnis eingeht in dem Wissen, dass er die darin vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllen wird, und damit seinen Vertragspartner bewusst täuscht. Der Eingehungsbetrug wird nach dem allgemeinen Betrugstatbestand gemäß § 263 StGB bestraft.

Der Bankrott

Eine weitere Insolvenzstraftat, die häufig als Insolvenzbetrug deklariert wird, ist der Bankrott. Umgangssprachlich steht dieser Begriff synonym für Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz. Im juristischen Sinne bezeichnet er jedoch ein konkretes Delikt, bei dem der Schuldner …

  • unwirtschaftlich handelt, indem er z. B. übermäßige Beträge verwettet.
  • … gegen seine gesetzliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern und anderen Unterlagen verstößt.
  • die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert, indem er z. B. keine Bilanz aufstellt.
  • … Teile seines Vermögens der Insolvenzmasse vorenthält, indem er sie beiseiteschafft, verheimlicht oder mutwillig unbrauchbar macht.
Hier sehen Sie, was zur Insolvenzmasse gehört. Halten Sie einen Gegenstand bewusst daraus, kann auch dies als Insolvenzbetrug gelten. (Zum Vergrößern bitte anklicken)
Hier sehen Sie, was zur Insolvenzmasse gehört. Halten Sie einen Gegenstand bewusst daraus, kann auch dies als Insolvenzbetrug gelten. (Zum Vergrößern bitte anklicken)

Diese Tatbestände sind allerdings nur strafbar, wenn der Schuldner bereits überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist (oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht wird) oder wenn er dadurch seine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit mutwillig herbeiführt.

Ersteres wird gemäß § 283 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Im zweiten Fall muss der Schuldner für diesen Insolvenzbetrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

In besonders schweren Fällen beträgt der Strafrahmen laut § 283a StGB sechs Monate bis zu zehn Jahre. Meistens ist damit gemeint, dass der Täter aus Gewinnsucht handelte oder wissentlich viele seiner Gläubiger um die Befriedigung ihrer Forderungen bringt.

Die Insolvenzverschleppung

Seltener ist eine Insolvenzverschleppung gemeint, wenn von Insolvenzbetrug geredet wird. Dieser umgangssprachliche Begriff bezeichnet einen Verstoß gegen die Antragspflicht bei einer Insolvenz.

Insolvenzbetrug: Bei einer GmbH oder einem anderen Unternehmen kann es sich hierbei auch um eine Insolvenzverschleppung handeln.
Insolvenzbetrug: Bei einer GmbH oder einem anderen Unternehmen kann es sich hierbei auch um eine Insolvenzverschleppung handeln.

Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) sind die Vertretungsorgane juristischer Personen sowie von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit dazu verpflichtet, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Eröffnungsantrag für das Insolvenzverfahren zu stellen. Kommen sie dem nicht nach, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig, was mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit) bestraft wird.

Da für natürliche Personen keine derartige Antragspflicht besteht, kommt diese Form von Insolvenzbetrug bei einer Privatinsolvenz nicht in Betracht, sondern nur bei einer Unternehmensinsolvenz.

Auswirkungen auf die Insolvenz

Strafrechtliche Konsequenzen sind jedoch nicht das einzige, was Schuldner bei einem Insolvenzbetrug fürchten müssen. Auch auf das Insolvenzverfahren selbst kann ein solches Delikt Einfluss haben.

Denn gemäß § 290 InsO kann das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagen, wenn …

  • … er wegen Bankrotts zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.
  • … nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bis zu drei Jahre davor falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, um einen Kredit oder Sozialleistungen zu erhalten oder Zahlungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.
  • … der Schuldner nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bis zu drei Jahre davor Vermögen verschwendet hat oder unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist, wodurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt wurde.
  • … die Eröffnung Insolvenzverfahrens hinausgezögert wurde, obwohl abzusehen war, dass sich die wirtschaftliche Lage nicht bessert.
  • … die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden.
  • … der Schuldner die Erwerbsobliegenheit durch eigenes Verschulden verletzt.

In jedem Fall muss die Versagung der Restschuldbefreiung von einem Insolvenzgläubiger angemeldet werden. Stimmt das Gericht dem zu, war das Insolvenzverfahren für den Schuldner praktisch umsonst. Ein Insolvenzbetrug kann also auch in dieser Hinsicht ernste Folgen nach sich ziehen.

Insolvenzbetrug: Wo am besten melden?
Insolvenzbetrug: Wo am besten melden?

Insolvenzbetrug anzeigen: So geht’s

Möchten Gläubiger bei einer Unternehmens- oder Privatinsolvenz eine Betrugsanzeige erstatten, können sie sich an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Insolvenzbetrug tatsächlich um einen Straftatbestand handelt.

Hat sich der Schuldner eines Verhaltens schuldig gemacht, das zwar die Versagung der Restschuldbefreiung begründen kann, aber nicht strafbar ist, sind der Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht die richtigen Ansprechpartner. Diesen können die Gläubiger den Insolvenzbetrug melden.

Ist beim Insolvenzbetrug eine Verjährung möglich?

Mit Ausnahme von Mord können im deutschen Strafrecht sämtliche Straftaten verjähren. Betrug bzw. Insolvenzbetrug bildet da keine Ausnahme. Sobald dieser verjährt, kann er nicht mehr verfolgt und bestraft werden.

Die Verjährungsfristen für Straftaten richten sich nach deren Strafrahmen: Je länger die Freiheitsstrafe für eine Tat dauern kann, desto später setzt die Verjährung ein. Bei einer Tat, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist, geschieht dies z. B. erst nach dreißig Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob der Richter diesen Strafrahmen tatsächlich in voller Höher ausschöpft oder eine kürzere Freiheitsstrafe verhängt. Solange auch nur die Möglichkeit im Raum steht, dass eine lebenslange Strafe erfolgt, verjährt die entsprechende Tat nach 30 Jahren.

Für einen Insolvenzbetrug kommt „lebenslänglich“ nicht in Frage. Stattdessen gelten hier kürzere Verjährungsfristen:

Drohende Freiheitsstrafe (Höchststrafe)Tat verjährt nach...
mehr als 10 Jahre20 Jahren
mehr als 5 Jahre10 Jahren
mehr als 1 Jahr5 Jahren
bis zu 1 Jahr3 Jahren

Eingehungsbetrug, Bankrott und Insolvenzverschleppung verjähren demzufolge alle nach jeweils fünf Jahren. Diese Zeitspanne kann somit als übliche Verjährungsfrist für einen Insolvenzbetrug angenommen werden.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

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Eine Antwort auf “Insolvenzbetrug: Definition, Strafe, Anzeige”

Markussays:

hallo ich habe große Angst da ich am Anfang einer insolvent stehe und Glücksspiel gespielt habe ich wusste nicht das das so schlimm ist kann ich irgendwie da draus bitte sie mir zu helfen! Ich war noch nie im Gefängnis und möchte auch nicht da hin!

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