Im Überblick: Insolvenz in Lettland
Eine Insolvenz geht in Lettland deutlich schneller als in Deutschland. Unter optimalen Umständen kann alles nach sechs Monaten vorbei sein. Üblich sind jedoch eher 12 bis 24 Monate, was immer noch kürzer ist als bei einem deutschen Insolvenzverfahren. Obendrein verzichten viele deutsche Gläubiger darauf, ihre Ansprüche bei einer Insolvenz in Lettland anzumelden, weil dies für sie mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
Unter anderem müssen Sie mindestens 6 Monate vor Antragstellung Ihren Lebensmittelpunkt nach Lettland verlagern und in dieser Zeit Steuern zahlen. Was außerdem noch wichtig ist, erfahren Sie hier.
Das Prozedere teilt sich in das eigentliche Insolvenzverfahren und die anschließende Wohlverhaltensphase auf. Was hier im Einzelnen passiert, können Sie hier nachlesen.
Die lettische Privatinsolvenz – ein echter Geheimtipp
Inhaltsverzeichnis
Eine Privatinsolvenz ist für die meisten Schuldner in Deutschland alles andere als angenehm. Sie müssen mit Pfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen und zahlreiche Obliegenheiten erfüllen. Bis dann endlich die Schuldenfreiheit winkt, können bis zu sechs Jahre vergehen.
Droht auch Ihnen die Privatinsolvenz, gibt es jedoch eine Möglichkeit, das ganze Prozedere wesentlich einfacher und schneller hinter sich zu bringen, nämlich indem Sie die Insolvenz in Lettland anmelden statt in Deutschland. Denn das lettische Insolvenzverfahren gilt als besonders schuldnerfreundlich. Unter bestimmten Umständen können Sie hier die Insolvenz schon innerhalb von sechs Monaten durchlaufen. Wir verraten Ihnen, wie das möglich ist.
Diese Vorteile bringt eine Insolvenz in Lettland mit sich
Aber was macht die Insolvenz in Lettland so attraktiv für Schuldner? Diese Vorteile bietet das lettische Insolvenzverfahren:
- Das gesamte Prozedere ist in der Regel deutlich kürzer als in Deutschland.
- Es besteht die Möglichkeit der sofortigen Restschuldbefreiung.
- Die Restschuldbefreiung gilt auch für deliktische Forderungen (Schulden aus Straftaten wie z. B. Betrug oder Steuerhinterziehung).
- Das Insolvenzverfahren wird nicht in Deutschland veröffentlicht.
- Sie als Schuldner müssen vor der Antragstellung nicht nachweisen, dass Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen haben, wie es das deutsche Insolvenzrecht vorschreibt.
- Gläubigern wird es erschwert, ihre Forderungen anzumelden. Dies kann die Insolvenzschulden verringern.
Damit ein Gläubiger aus Deutschland seine Forderungen bei einer Insolvenz in Lettland anmelden kann, benötigt er einen lettischen Rechtsvertreter und eine notariell beglaubigte Übersetzung seiner Forderungsanmeldung in lettischer Sprache. Zudem muss er seine Ansprüche innerhalb von 30 Tagen beim lettischen Gericht anmelden. All dies ist für den Gläubiger mit viel Aufwand und vor allem hohen Kosten verbunden. Deshalb verzichten erfahrungsgemäß viele Gläubiger darauf, ihre Ansprüche anzumelden.
Voraussetzungen für eine Insolvenz in Lettland
Wie bei jeder EU-Insolvenz gilt auch für die lettische, dass der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt in dem entsprechenden Land haben muss. Wollen Sie also eine Insolvenz in Lettland durchlaufen, müssen Sie mindestens sechs Monate vor Antragstellung einen lettischen Wohnsitz angemeldet haben und in Deutschland abgemeldet sein.
Zudem ist es erforderlich, dass Sie während dieser sechs Monate Steuern in Lettland zahlen. Unter Umständen müssen Sie Nachweise erbringen, dass Sie während dieser Zeit tatsächlich in Lettland gelebt haben, z. B. über Belege für die Miete, Stromrechnungen, ein lettisches Bankkonto oder ähnliches. Es ist allerdings nicht notwendig, dass Sie sich ununterbrochen in Lettland aufhalten.
Zu guter Letzt ist noch eine der folgenden Voraussetzungen für eine lettische Insolvenz zu erfüllen:
- Ihre aktuellen Schulden belaufen sich auf mindestens 7000 Euro.
- Sie haben insgesamt Verbindlichkeiten von mehr als 14.000 Euro, welche im folgenden Jahr fällig werden und die Sie nicht fristgerecht werden erfüllen können.
- Sie gelten als zahlungsunfähig.
Insolvenz in Lettland beantragen
Sind alle Bedingungen erfüllt, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres lettischen Wohnorts den Insolvenzantrag stellen. Dieser muss folgende Angaben beinhalten:
- Vor– und Nachname, Meldeadresse, Ausweis-Code
- Gründe für Zahlungsunfähigkeit
- Höhe der Schulden
- Vermögensverzeichnis
- Nachweise über das Vermögen und die Einkünfte
Übrigens: Anders als in Deutschland kann eine Insolvenz in Lettland nur vom Schuldner beantragt werden, nicht vom Gläubiger.
Ablauf der lettischen Privatinsolvenz
Wurde die Insolvenz in Lettland eröffnet, müssen Sie zunächst das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen. Dies funktioniert im Grunde nicht viel anders als in Deutschland: Ihr Vermögen wird verwertet und vom Insolvenzverwalter unter Ihren Gläubigern aufgeteilt. Gegenstände, die Sie für die Ausübung Ihres Berufs benötigen, unterliegen dabei nicht der Pfändung.
Ist das gesamte pfändbare Vermögen verwertet, endet das Insolvenzverfahren in Lettland. Gemäß Insolvenzrecht sollte dies nach spätestens sechs Monaten erfolgen. Besitzen Sie keinerlei Vermögen, das verwertet werden könnte, kann das Insolvenzverfahren sogar schon nach wenigen Wochen vorbei sein.
Als nächstes beschließt das lettische Insolvenzgericht die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen Sie ein Drittel Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter überweisen, der damit die Gläubiger befriedigt. Wie lange die Wohlverhaltensphase hier dauert, richtet sich danach, wie viel der angemeldeten Schulden Sie zurückzahlen können:
- mindestens 50 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 6 Monate.
- mindestens 35 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 12 Monate.
- mindestens 20 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 18 Monate.
- weniger als 20 Prozent bei Schulden von weniger als 30.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 12 Monate.
- weniger als 20 Prozent bei Schulden von 30.001 bis 150.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 24 Monate.
- weniger als 20 Prozent bei Schulden über 150.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 36 Monate.
Sobald die Wohlverhaltensphase beendet ist, erteilt Ihnen das Gericht automatisch die Restschuldbefreiung. Diese betrifft sämtliche offenen Schulden und damit in der Regel auch deliktische Forderungen, wie z. B. Schulden aus Straftaten. Nach deutschem Insolvenzrecht wäre dies nicht möglich, da laut § 302 Insolvenzordnung deliktische Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Ist Ihre Insolvenz in Lettland abgeschlossen und haben Sie die Restschuldbefreiung erhalten, müssen Sie diese in Deutschland anerkennen lassen, falls Sie vorhaben zurückzukehren. Dazu müssen Sie das Dokument des lettischen Gerichts von einem deutschen Notariat übersetzen und beglaubigen lassen. Senden Sie es dann an das zuständige Amtsgericht an Ihrem deutschen Wohnort. Nach einigen Wochen der Prüfung wird Ihre Schuldenfreiheit auch in Deutschland anerkannt.