Insolvenzverfahren beantragen: Das Wichtigste in Kürze
Insolvenz anmelden kann jeder, der zahlungsunfähig ist, es zu werden droht oder wer als überschuldet gilt. Näheres zu diesen Eröffnungsgründen lesen Sie hier.
Wie Verbraucher ein privates Insolvenzverfahren anmelden können, erfahren Sie in diesem Abschnitt. Lassen Sie sich bei der Beantragung unbedingt von einer Schuldnerberatung helfen.
Für eine GmbH besteht eine Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit.
Weitere Ratgeber zum Thema „Insolvenz beantragen“:
- Insolvenzantrag
Inhaltsverzeichnis
Insolvenz anmelden – nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Jedes Insolvenzverfahren bezweckt ein und dasselbe Ziel: eine geordnete und faire Schuldenregulierung, bei der alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Außerdem wird redlichen Schuldnern zum Ende des Verfahrens eine Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt. Diese Chance auf einen Schuldenerlass erhalten aber nur natürliche Personen, also Menschen, nicht aber Unternehmen.
Allerdings ist die Eröffnung eines solchen Verfahrens an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Es muss ein sogenannter Eröffnungsgrund (auch Insolvenzgrund) vorliegen. Nur dann dürfen Schuldner oder deren Gläubiger die Insolvenz anmelden.
- Es muss genügend Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) vorhanden sein, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Anderenfalls wird die Verfahrenseröffnung mangels Masse abgewiesen.
Von der zweiten Voraussetzung gibt es eine Ausnahme. Möchte ein Verbraucher Privatinsolvenz anmelden, so kann er das tun, obwohl er nicht genug Geld hat, um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der Gesetzgeber gibt auch mittellosen Menschen eine Chance auf eine geordnete Schuldenregulierung mit Restschuldbefreiung, indem diese eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen können.
Wer kann eigentlich Insolvenz anmelden? Das Antragsrecht steht nicht nur dem Schuldner zu, sondern auch seinen Gläubigern, vorausgesetzt, …
- diese haben ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung und
- können ihre Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft machen.
Eröffnungsgrund als Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung
Um Insolvenz anmelden zu können, bedarf es also eines Insolvenzgrunds. Die Insolvenzordnung (InsO) beinhaltet drei Gründe:
- Zahlungsunfähigkeit bedeutet laut § 17 II InsO, dass der Schuldner „nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ Es kommt hier also nur auf die Forderungen an, die fällig sind, und nicht auf die Verbindlichkeiten, die der Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen muss. Fälligkeit bezeichnet dabei den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger die Zahlung verlangen kann.
- Auch bei bereits drohender Zahlungsunfähigkeit darf der Schuldner Insolvenz anmelden. Dieser Eröffnungsgrund liegt gemäß § 18 II InsO vor, wenn der Schuldner „voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“
- Die Überschuldung ist der dritte Grund, um ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Sie liegt nach § 19 II 1 InsO vor, „wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, […].“
Firmeninsolvenz anmelden – der richtige Zeitpunkt & die Antragspflicht
Bei Unternehmen und Selbstständigen stellt sich oft die Frage, zu welchem konkreten Zeitpunkt sie Insolvenz anmelden sollten. Eine kleine Faustregel besagt, dass eine Firma zahlungsunfähig ist, sobald die fälligen Forderungen die noch vorhandenen Gelder um mehr als zehn Prozent übersteigen. Dennoch ist die Frage, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, immer nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
Um herauszufinden, ob eine Firma überschuldet ist, muss deren Gesamtvermögen einschließlich aller Reserven betrachtet und mit allen bestehenden Verbindlichkeiten abgeglichen werden. Wenn ein Weiterwirtschaften nicht mehr möglich ist, liegt eine Überschuldung vor.
Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Eröffnungsgrund vorliegt, ist vor allem für Kapitalgesellschaften sehr wichtig. Wird ein Unternehmen z. B. in der Rechtsform einer GmbH geführt, müssen die Geschäftsführer Insolvenz anmelden – und zwar innerhalb von drei Wochen nach der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Tun sie das nicht, machen sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Privatinsolvenz anmelden – erst nach einem gescheiterten Einigungsversuch möglich
Auch Verbraucher können Insolvenz beantragen, wenn sie zahlungsunfähig bzw. überschuldet sind. Sie müssen jedoch vorher noch eine Bedingung erfüllen.
Die Insolvenzordnung besagt, dass Privatpersonen erst dann Insolvenz anmelden dürfen, wenn ein vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch mit ihren Gläubigern gescheitert ist. Dieses Scheitern müssen sie nachweisen, indem sie sich von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen und diese zusammen mit dem Insolvenzantrag einreichen.
Private Insolvenz anmelden – möglichst nur mit Unterstützung
Wir haben es bereits angedeutet: Vor der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens bedarf es einiger Vorbereitung. Neben dem Versuch, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen, bedarf es verschiedener Unterlagen, um Insolvenz anmelden zu können:
- Insolvenzantrag
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
- Bescheinigung über den gescheiterten Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- Schuldenbereinigungsplan (das den Gläubigern unterbreitete Vergleichsangebot)
- Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
- Verzeichnis über alle Gläubiger und deren Forderung
- Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben
Sie müssen die Insolvenz schriftlich anmelden, online ist dies aktuell nicht möglich. Übermitteln Sie die ausgedruckten und ausgefüllten Formulare an das Insolvenzgericht. Das ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht.
Wie oft kann man als Privatperson Insolvenz anmelden?
Rein theoretisch können Sie beliebig oft Privatinsolvenz beantragen. Aber Sie erhalten nicht beliebig oft eine Restschuldbefreiung. Hier hat der Gesetzgeber einige strenge Bedingungen für eine wiederholte Privatinsolvenz mit gerichtlichem Schuldenerlass gestellt:
- Nach erteilter Restschuldbefreiung gilt eine zehnjährige Sperrfrist. Erst danach hat der Schuldner erneut die Chance, nach einer Verbraucherinsolvenz von seinen Schulden befreit zu werden.
- Der Schuldner muss fünf Jahre warten, bevor er Insolvenz anmelden und eine Restschuldbefreiung beantragen kann, wenn das Gericht ihm die Restschuldbefreiung bereits einmal versagt hat.
- Es besteht eine dreijährige Sperrfrist, wenn dem Schuldner der Schuldenerlass versagt wurde, weil er in einem früheren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht hat oder er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen ist.
Okay, jetzt habe ich genug zum Thema Insolvenz anmelden gelesen. Ich glaube, ich kann jetzt loslegen. Vielen Dank für die Informationen.