Was bedeutet „insolvent gehen“?: Das Wichtigste in Kürze
„Insolvent“ zu sein steht im umgangssprachlichen Gebrauch dafür, dass jemand aufgrund einer Überschuldung entweder zahlungsunfähig ist oder demjenigen die unmittelbare Zahlungsunfähigkeit droht. Um ausstehenden Forderungen der Gläubiger dann trotzdem nachkommen zu können, wird ein Verfahren im Rahmen einer Insolvenz erforderlich.
Wenn Sie insolvent werden, durchlaufen Sie in der Regel ein mehrstufiges Verfahren. Dabei treten Sie Ihr pfändbares Einkommen und Vermögen an einen Treuhänder ab. Dieser verwaltet es während des gesamten Insolvenzverfahrensablaufs und führt in Ihrem Namen die Schuldentilgung durch. Nach drei Jahren findet letztendlich eine Restschuldbefreiung statt (d.h. alle übrigen Schulden werden Ihnen erlassen).
Befinden Sie sich im aktiven Verlauf eines Insolvenzverfahrens und sind damit insolvent gegangen, sind Sie verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Sie dürfen demnach bspw. keine falschen Angaben zu Ihrer finanziellen Lage machen oder Insolvenzstraftaten (gemäß § 297 der Insolvenzordnung (InsO)) begehen. Das Gericht kann Ihnen sonst infolgedessen z.B. die Restschuldbefreiung entziehen oder das Verfahren vorzeitig für gescheitert erklären. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was insolvent zu gehen genau bedeutet
Von der Verschuldung zur Zahlungsunfähigkeit ist es meist kein langer Weg. Führen angehäufte Schulden dazu, dass Sie weder die bestehenden Forderungen der Gläubiger noch Ihre eigenen Lebenshaltungskosten in absehbarer Zeit decken können, sind Sie zahlungsunfähig. Damit bleibt Ihnen prinzipiell nur die Möglichkeit, insolvent zu gehen.
Ab wann ist man insolvent?
Um sich für eine Insolvenz zu qualifizieren, ist nicht relevant, wie hoch Ihre Schuldenbeträge sind (d.h. ob Sie Gläubigern letztendlich 1.000 oder 10.000 Euro schulden).
Sobald es Ihnen nicht mehr möglich ist, Zahlungen an Ihre Gläubiger zu tätigen, dürfen Sie insolvent gehen und sich selbstständig insolvent melden. Wenn das Gericht Ihrem Verfahren stattgegeben hat, ist der Status rechtskräftig.
Wie lange ist man insolvent?
Die Dauer des Insolvenzverfahrens beträgt grundsätzlich drei Jahre.
Müssen Sie allerdings nach einem erfolgreich abgeschlossenen Verfahren mit Restschuldbefreiung erneut insolvent gehen und wollen sich wieder dafür melden, ist das nächste erst nach fünf Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht und der Antrag auf Insolvenz: Wie/Wo meldet man sich als insolvent an?
Liegen bei Ihnen triftige Gründe für einen Insolvenzantrag vor, können Sie diesen beim zuständigen Amtsgericht abgeben. Füllen Sie dafür einfach die notwendigen Formulare aus. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, kann ein Rechtsanwalt oder ein Schuldnerberater Ihnen beim Ausfüllen des Vertrags zur Seite stehen.
Haben Sie sich schon gefragt: “Kann eine Privatperson auch insolvent gehen?” Ja. Es gibt nämlich zwei mögliche Insolvenzverfahren.
Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – wird lediglich natürlichen Privatpersonen mit weniger als 19 Gläubigern vorbehalten (z.B. Geringverdienern, Beziehern von Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld, Arbeitnehmern etc.). Die Regelinsolvenz ist hingegen für Unternehmen und selbstständig tätige Personen gedacht. Anfallende Kosten können hier höher sein.
Versagung der Restschuldbefreiung: Was darf man nicht, wenn man insolvent ist?
Damit das Insolvenzgericht Ihnen nach Verfahrensende einen Teil oder alle der noch nicht beglichenen Schuldenbeträge erlässt, dürfen Sie nicht gegen Ihre Pflichten verstoßen.
Um insolvent zu gehen und im Verfahren zu bleiben, müssen Sie demnach z.B. durch eine Beschäftigung Einkommen garantieren (oder sich aktiv bemühen, eine Arbeit zu finden). Sie sind außerdem verpflichtet, dem Treuhänder regelmäßig Auskunft über Ihr aktuelles Vermögen sowie Ihre Einnahmen zu geben und dürfen kein Einkommen verheimlichen.
Sollten Sie Ihr Vermögen unangemessen verschwenden oder eine Insolvenzstraftat – laut § 297 der InsO eine Straftat gemäß §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs (StGB) – begehen, sind das ebenfalls Gründe für das Gericht, Ihnen die Insolvenz wieder abzuerkennen. Damit wird Ihnen auch die Restschuldbefreiung versagt.