Inkassokosten: Welche Höhe dürfen sie haben und wer muss sie zahlen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Inkassokosten: Das Wichtigste in Kürze

Was gehört zu den Inkassokosten?

Die Inkassokosten setzen sich aus den erstattungsfähigen Auslagen des Inkassounternehmens und dessen Gebühren zusammen. Zu den Auslagen gehören beispielsweise Portokosten und Zustellungsgebühren.

Wie hoch dürfen die Inkassogebühren höchstens sein?

Die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die ein Anwalt verlangen würde. Sie lassen sich deshalb nach der Rechtsanwaltsgebührentabelle berechnen. Darüber hinaus sind nicht alle Kosten zulässig, wie folgende Infografik verdeutlicht.

Wer muss diese Kosten bezahlen?

Die Inkassokosten kann der Gläubiger als Verzugsschaden beim Schuldner geltend machen.

Inkasso beauftragen: Welche Kosten fallen dafür an?
Inkasso beauftragen: Welche Kosten fallen dafür an?

Das Beauftragen von Inkassounternehmen verursacht Kosten

Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverbindlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht nach, hat der Gläubiger verständlicherweise ein großes Interesse daran, irgendwie an sein Geld zu kommen. Möchte er sich nicht selbst darum kümmern, kann er ein Inkassounternehmen damit beauftragen.

Dieses schickt zunächst eine Mahnung an den säumigen Schuldner und ggf. auch eine zweite, sollte dieser auf die erste nicht reagieren. Zahlt der Schuldner dann immer noch nicht, beantragt das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren, um einen Schuldtitel zu erwirken, mit dem der Gläubiger Zwangsvollstreckungen veranlassen kann, um seine offene Forderung zu befriedigen. Auch dies kann vom Inkassobüro in Auftrag durchgeführt werden.

Dem Gläubiger bleibt durch die Beauftragung des Inkassounternehmens einiges an Aufwand erspart, aber natürlich arbeitet dieses nicht umsonst. Ein Inkassoverfahren verursacht immer Kosten, die sogenannten Inkassokosten. Aber wie berechnen sich diese? Wie hoch dürfen Inkassokosten sein? Wer muss sie bezahlen? Lassen sich zu hohe Inkassokosten abwehren? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

So setzen sich die Kosten für das Inkasso zusammen

Inkasso: Ohne Kosten geht es nicht.
Inkasso: Ohne Kosten geht es nicht.

Also, was kostet es, ein Inkasso zu beauftragen? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir uns zunächst anschauen, was überhaupt zu den Inkassokosten gehört. Im Wesentlichen sind das zwei Posten:

  1. die erstattungsfähigen Auslagen des Inkassobüros
  2. die Inkassogebühren

Diese Auslagen des Inkassobüros sind zu erstatten

An dieser Stelle wollen wir die Auslagen des Inkassounternehmens betrachten, die ihm vom Schuldner erstattet werden müssen. Dies sind:

  • Porto: max. 20 Euro erstattungsfähig; nur wenn die Portoausgaben höchstens 20 Prozent der gesamten Kosten für das Inkasso ausmachen
  • Adressermittlung
  • Mahnkosten: max. 2,50 Euro (Beachten Sie hier, dass erst ab der zweiten Mahnung Mahnkosten erhoben werden dürfen.)
  • Mahnbescheid: max. 25 Euro erstattungsfähig
  • Zustellung (z. B. des Vollstreckungstitels per Gerichtsvollzieher)
  • Vollstreckungsmaßnahmen

Bei den verschiedenen Inkassokosten muss die Höhe jeweils nachgewiesen werden, um sie dem Schuldner in Rechnung stellen zu können.

Darüber hinaus darf das Inkassobüro weitere Kosten erheben: nämlich Zinsen auf die Hauptforderung, also auf den Schuldbetrag, den es für den Gläubiger eintreiben soll. Die Zinsen belaufen sich auf maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Sie werden erst ab dem Tag berechnet, der auf den Tag folgt, an dem die erste Mahnung zugestellt wurde.

So ergeben sich die Inkassokosten. (Zum Vergrößern bitte anklicken)
So ergeben sich die Inkassokosten. (Zum Vergrößern bitte anklicken)

So berechnen sich die Inkassogebühren

Bei den Inkassogebühren handelt es sich um die Kosten, die das Inkassobüro allein für seine Dienstleistung verlangen darf. Die Höhe dieser Inkassokosten unterliegt einer strengen Regelung und kann nicht willkürlich angesetzt werden. Die Gebühr darf nämlich nicht höher ausfallen als das, was ein Rechtsanwalt verlangen würde, wenn er anstelle des Inkassounternehmens mit der Forderungseintreibung betraut wäre. Dies ist in § 4 Abs. 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDGEG) festgelegt.

Anwaltsgebühren wiederum berechnen sich nach der Rechtsanwaltsgebührentabelle. Diese findet sich in der Anlage 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort werden je nach Gegenstandswert feste Beträge für die Gebühren aufgelistet. Diese sind dann noch mit einem Gebührensatz zu multiplizieren, welcher sich im Rahmen von 0,5 bis 2,5 bewegt. Üblich ist ein Regelgebührensatz von 1,3. Lediglich bei einer besonders aufwendigen Tätigkeit darf der Inkassodienstleister einen höheren Gebührensatz anlegen.

Betrachten wir das Ganze an einem Beispiel: Die Hauptforderung, also der Gegenstandswert, beträgt 500 Euro. Gemäß der Rechtsanwaltsgebührentabelle fällt dafür eine Gebühr von 45 Euro an.

Diese wird nun mit dem Regelgebührensatz von 1,3 verrechnet:

45 € x 1,3 = 58,5 €

Wenn Sie also für einen Schuldenbetrag von bis zu 500 Euro ein Inkassobüro beauftragen, fallen Kosten in Höhe von 58,5 Euro an Gebühren an.

Wer muss die Inkassokosten bezahlen?

Letztendlich muss die Inkassokosten der Schuldner tragen.
Letztendlich muss die Inkassokosten der Schuldner tragen.

Streng genommen entstehen die Inkassobüro-Kosten für den Gläubiger, denn immerhin hat dieser die Dienstleistung des Unternehmens in Anspruch genommen. Er kann die Inkassokosten jedoch als Verzugsschaden geltend machen und sie sich vom Schuldner zurückholen. In der Regel erhält der Schuldner mit dem Inkassoschreiben deshalb nicht nur die Aufforderungen, den säumigen Schuldenbetrag zu zahlen, sondern zusätzlich auch gleich die Inkassokosten.

Als Schuldner sollten Sie hier jedoch genau aufpassen, ob die Forderung wirklich berechtigt ist. Denn der Gläubiger hat nur dann Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Forderung des Gläubigers muss berechtigt sein.
  2. Sie als Schuldner müssen sich in Verzug befinden.

Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, müssen Sie die Inkassokosten nicht zahlen.

Von Zahlungsverzug wird gesprochen, wenn Schulden nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt bzw. innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage nach Rechnungseingang) beglichen werden. Ist kein explizites Zahlungsdatum vereinbart, tritt der Verzug dann ein, wenn der Schuldner die erste Mahnung erhält und die darin gesetzte Frist verstreichen lässt.

Wenn die Inkassokosten zu hoch sind: So wehren Sie sich

Weiter oben im Ratgeber haben wir erläutert, wie sich die Höhe der Inkassokosten ergibt. Die gesetzlichen Vorgaben hier sind strikt, trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Schuldner Inkassoschreiben mit unzulässig hohen Gebühren erhalten.

Ist dies der Fall, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Schreiben überhaupt von einem seriösen Inkassobüro stammt. Dies können Sie leicht über die Webseite https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ in Erfahrung bringen. Hier sind alle registrierten Rechtsdienstleister aufgelistet. Findet sich für das entsprechende Inkassounternehmen kein Eintrag, ist das ein deutlicher Hinweis, dass es sich um keinen seriösen Anbieter handelt. Gleiches gilt für Drohungen wie SCHUFA-Einträge oder angekündigte Vollstreckungsmaßnahmen. Beachten Sie dabei, dass Inkassomitarbeiter keinerlei Befugnisse haben, Ihr Konto, Ihr Gehalt oder Ihr Eigentum zu pfänden.

Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu verleiten, etwas zu unterschreiben oder die angegebene Telefonnummer anzurufen!

Widerspruch gegen Inkassokosten

Wollen Sie die Inkassokosten abwehren, sollten Sie ein Widerspruchsschreiben aufsetzen.
Wollen Sie die Inkassokosten abwehren, sollten Sie ein Widerspruchsschreiben aufsetzen.

Setzen Sie stattdessen ein Schreiben auf, in dem Sie der Forderung des Inkassounternehmens deutlich widersprechen und Sie als unberechtigt erklären. Machen Sie deutlich, dass Sie die geforderte Zahlung nicht leisten werden und erbitten Sie eine detaillierte Erklärung, wie die Forderung und die Inkassokosten zustande kommen.

Handelt es sich bei dem vermeintlichen Inkassobüro tatsächlich um Betrüger, ist die Sache damit in der Regel bereits erledigt, da diese merken, dass Sie kein leichtes Opfer sind und sich zur Wehr setzen. Die Betrüger werden es vermeiden wollen, in einen Rechtsstreit hineingezogen zu werden, und Sie fortan unbehelligt lassen. Es kann in diesem Fall für Sie ratsam sein, eine Anzeige bei der Verbraucherzentrale zu stellen.

Ist es hingegen ein seriöses Inkassounternehmen, wird es Ihrer Aufforderung nachkommen und Ihnen ein ausführliches Forderungsverzeichnis zukommen lassen. Prüfen Sie, ob die Gläubigerforderung berechtigt und die Höhe der Inkassokosten zulässig sind. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie die Zahlung umgehend begleichen, um sich weitere Kosten zu ersparen. Andernfalls sollten Sie erneut ein Widerspruchsschreiben aufsetzen.

Sind die Inkassokosten zu hoch, stellen Sie am besten eine Gegenrechnung auf, die genau auflistet, welche Forderungsposten Sie akzeptieren und welche Sie als unzulässig erachten. Sie können sich hierbei von einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik absolviert und viel Erfahrung im Umgang mit juristischen Fachtexten. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org und verfasst Ratgeber rund ums Schuldenrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Privat- und Unternehmensinsolvenz.

Bildnachweise

Eine Antwort auf “Inkassokosten: Welche Höhe dürfen sie haben und wer muss sie zahlen?”

Nicolesays:

Ich habe bei T etwas bestellt, am 19.6 habe ich den Betrag bezahlt. Am 20.6 wurde er zurück auf mein Konto überwiesen, weil der Verwendungszweck falsch war. Ich lag zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe nicht direkt den Betrag überweisen, sondern am 4.7. T hat mir eine Mail geschrieben, dass der Betrag angekommen ist und die Rechnung beglichen ist. Ich habe von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung bekommen und per Mail mitgeteilt, dass der Betrag überwiesen würde. Ich müsste trotzdem die Inkassogebühren zahlen, weil ich den Betrag bis 26.6 hätte überweisen müssen. Im Briefkasten habe ich ein Schreiben von dem Inkassobüro, dass ich 107 Euro Gebühren zahlen soll. Ohne Auflistung wie diese Zustande kommen. Meine Frage ist ob diese hohen Gebühren wirklich gerechtfertigt sind?

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