Inkasso: Das Wichtigste in Kürze
Inkasso bedeutet zunächst nichts anderes als das Eintreiben einer Forderung bzw. von Schulden. Der Begriff wird aber vor allem für geschäftsmäßige Schuldeneintreiber verwendet.
Seriöse Inkassodienste werden ähnlich vorgehen wie der Gläubiger, wenn sie dessen Anspruch durchsetzen wollen. Wie ein Inkassoverfahren abläuft, lesen Sie hier.
Prüfen Sie das Anschreiben des Inkassodienstleisters genau. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Inhaltsverzeichnis
Spezielle Ratgeber zum Thema „Inkasso“:
Inkasso – Definition und Bedeutung
Inkasso – allein schon das Wort treibt vielen Schuldnern einen Schauer über den Rücken. Das muss es aber nicht, wenn klar ist, was sich genau dahinter verbirgt und welche Rechte (und Pflichten) Schuldner haben. Verbraucher, die wissen, welche Maßnahmen Gläubiger ergreifen dürfen, um offene Schulden einzutreiben, und wie sich Schuldner am besten gegen unzulässige Vorgehensweisen wehren, können entsprechend reagieren.
Um genau dieses Thema dreht sich der folgende Ratgeber. Wir erklären, was der Begriff Inkasso bedeutet, wie Schuldner auf Post vom Inkassobüro reagieren, welche Kosten sie bezahlen müssen und welche nicht.
Inkasso heißt nicht zwangsläufig, dass angsteinflößende Männer in schwarzem Anzug vor der Tür stehen und Geld verlangen. Der Begriff stammt vom dem italienischen „incasso“ oder „incassare“ ab. Er bezeichnet die Einziehung fälliger Geldforderungen oder das geschäftsmäßige Eintreiben offener Schulden durch den Gläubiger oder ein von ihm beauftragtes Inkassounternehmen.
Forderungsmanagement des Gläubigers – Inkasso selbst betreiben
Gewerbliche bzw. geschäftliche Gläubiger kümmern sich meist selbst darum, dass die von ihnen gestellten Rechnungen auch beglichen werden. Sie haben dafür ein entsprechendes Forderungsmanagement bzw. Inkassoverfahren in ihrem Unternehmen eingerichtet, welches in verschiedenen Phasen abläuft:
- Überwachung der Zahlungsfristen und Zahlungseingänge
- ggf. Zahlungserinnerung oder Mahnung, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit nicht zahlt
- zweite und dritte Mahnung bei ausbleibender Zahlung (Gläubiger ist dazu jedoch nicht verpflichtet)
- gerichtliches Mahnverfahren oder Klage auf Zahlung vor dem Gericht
Das gerichtliche Mahnverfahren als Inkasso-Maßnahme kommt insbesondere in Betracht, wenn eine Forderung unstrittig besteht. Der Gläubiger beantragt in einem ersten Schritt den Erlass eines Mahnbescheids. Legt der Schuldner keinen Widerspruch hiergegen ein, kann er als nächstes einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser Bescheid ist ein Vollstreckungstitel, der den Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Wehrt sich der Schuldner hiergegen nicht per Einspruch, so muss er als nächstes z. B. mit einer Kontopfändung oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Wenn Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen
Einigen Gläubigern ist diese Vorgehensweise zu mühsam. Sie beauftragen stattdessen eine Inkassofirma, die fortan das Inkasso – also das Eintreiben der Forderung – übernimmt. Dabei bestehen zwei Optionen:
- Der Inkasso-Service treibt die Schulden im Auftrag des Gläubigers, d. h. im fremden Namen, ein.
- Das Inkassounternehmen kauft die Forderung und macht diese im eigenen Namen geltend.
Der Schuldeneintreiber hat dabei dieselben Möglichkeiten, die auch dem ursprünglichen Forderungsinhaber zustehen. Er kann insbesondere Mahnungen verschicken, ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen oder die Ansprüche in einem Klageverfahren durchzusetzen.
Post vom Inkassounternehmen – Was Schuldner wissen sollten
Wir haben es bereits erwähnt: Gläubiger dürfen all ihre Rechte ausschöpfen, um den Schuldner dazu zu veranlassen, eine berechtigte Forderung auch zu bezahlen. Es ist auch ihr gutes Recht, hierfür einen anderen Dienstleister mit dem Inkasso zu beauftragen. Aber beide müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Das erste, was Verbraucher deshalb herausfinden sollten, ist, ob sie es mit einem seriösen Inkassodienstleister zu tun haben. Erste Indizien, die darauf hindeuten, dass es sich um schwarze Schafe handelt, sind:
- massive Drohungen, z. B. mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- aggressives Verhalten (auch in Bezug auf Formulierungen im Anschreiben, aufdringliche Anrufe und Einschüchterungsversuche)
- Inkassofirma legt nicht offen, woher die vermeintliche Forderung stammt oder wer der ursprüngliche Anspruchsinhaber ist
Anforderungen an ein seriöses Inkasso
Jeder Inkassodienstleister ist verpflichtet, dem Schuldner folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Vollständiger (Firmen-)Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. des ursprünglichen Gläubigers (Ein Postfach genügt diesen Anforderungen nicht.)
- Anspruchsgrund der Schulden – bei Verträgen sind dies insbesondere Vertragsgegenstand, Datum des Vertragsabschlusses sowie alle weiteren wesentlichen Umstände
- angemessene Fristsetzung, um die Schulden zu bezahlen – die Frist darf noch nicht abgelaufen sind, wenn der Schuldner das Inkasso-Schreiben erhält
- Vorlage der Vollmacht oder Abtretungsurkunde des Inkassobüros
- Hinweis auf die behördliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister auf dem Briefbogen
Von zulässigen Inkassokosten und unzulässigen Inkassogebühren
Als Schuldner sollten Sie bei jedem Inkasso die Forderung genau unter die Lupe nehmen. Ist diese wirklich berechtigt? Und können Sie nachvollziehen, worauf die geltend gemachten Schulden beruhen? Lassen Sie dabei auch den geforderten Geldbetrag nicht außer Acht.
Neben der eigentlichen Hauptforderung muss der Inkassodienst auch ganz klar und nachvollziehbar folgende Kosten genau aufschlüsseln:
- Zinsen, die auf die Forderung erhoben werden
- Mahnkosten
- ggf. nachgewiesene Ermittlungskosten
- u. U. Gerichtskosten oder Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren bzw. für Mahn- und Vollstreckungsbescheid
- ggf. Kosten für die Zwangsvollstreckung
- Zustellungsgebühren
- Porto- und Telefonkosten (zulässig bis zu 20 Euro höchstens)
Die folgenden Kosten hingegen sind bei einem Inkasso unzulässig:
- Gebühren für die erste Mahnung, denn diese hat kostenfrei zu erfolgen
- zusätzliche Umsatzsteuer, wenn diese bereits in der Rechnung ausgewiesen sind
- Telefon-Inkassogebühren, die für jeden einzelnen Anruf erhoben werden
- Kontoführungsgebühren
- Gebühren für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung (1. Br. Tit. Ford.)“
- zusätzliche Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
- Kosten für die Übersendung einer Forderungsaufstellung
Wenn Sie unsicher sind, ob die Inkassokosten zu Recht erhoben werden, wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung.
Mein Wohnsitz ist seit 10 Jahren in Brasilien. Ich habe 2012 in Deutschland bei der PSA Bank für ein Autokredit gebürgt. Der Kreditnehmer ging 2014 in Privatinsolvenz. Ein Betrag von ca 7000€ konnte nicht gezahlt werden. Die Bank hat 2014 die Forderung an mich gestellt. Ich habe geantwortet das ich zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig bin. Darauf hat sich die Bank jahrelang nicht mehr gemeldet. 2020 hat eine Inkassofirma versucht den Betrag einzufordern. Ich habe nicht geantwortet um die Verjährungsfrist nicht zu hemmen.Seit Januar 2023 versucht jetzt eine andere Inkassofirma den Betrag einzufordern. Ich habe nicht reagiert. Die Firma hat nicht mehr reagiert. Der Postweg von und nach Brasilien kann bis zu 4 Wochen dauern.
Meine Frage:
Kann ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich in Brasilien erlassen werden?
Ist die Forderung nach 10 oder 3 Jahren verjährt?
Muss ich der Firma den Einspruch auf Verjährung kundmachen?
Kann die Firma eine Kontopfändung bei meinem deutschen Konto erwirken?
Oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen, weil die Inkassofirmen keine weiteren Schritte unternommen hat?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße aus dem herbstlichen Brasilien.
Hochachtungsvoll
RALF