Hoster insolvent – Das Wichtigste in Kürze
Ein Unternehmen muss zwingend die Regelinsolvenz anmelden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eingetreten ist.
Muss ein Hoster die Regelinsolvenz anmelden, besteht die Gefahr, dass Ihre Website gelöscht wird. Sie sollten sich deshalb so schnell wie möglich darum kümmern, den Hosting-Provider zu wechseln und Ihre Website umzuziehen.
Hierzu sind einige Schritte nötig. Sie benötigen die Inhalte der Website, einen sogenannten AuthInfo-Code und einen neuen Hoster. Hier erklären wir Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, damit Ihre Website weiterhin online bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Eine eigene Website: Für Unternehmer & Co. unerlässlich
Sei es der Handwerker, der seine Leistungen vorstellt, die Arztpraxis, die über Behandlungen und Sprechzeiten informiert oder der Onlineshop, der Waren anbietet: Unternehmer, Freiberufler und Co. profitieren stark von einer eigenen Website, viele benötigen sie sogar zwingend, um das eigene Business am Laufen zu halten.
Doch viele Laien wissen nicht, wie sie vorgehen müssen, um eine erfolgreiche Website aufzubauen. Die Inhalte müssen auf die gewünschte Zielgruppe abgestimmt sein und Internetuser müssen die Website über die bekannten Suchmaschinen schnell und einfach finden können.
Darauf spezialisierte Unternehmen, wie etwa die Performance Online Marketing Agentur PerformanceLiebe, helfen Ihnen dabei, Ihren Onlineauftritt zu optimieren. Eine gute Agentur bietet Ihnen unter anderem eine Analyse des geeigneten Contents, die Integration verschiedener Backlinks und Social- oder Google Ads sowie die Überprüfung hinsichtlich der Suchmaschinenoptimierung – kurz SEO genannt.
Möchten Sie Ihre eigene Website aufbauen, benötigen Sie einen sogenannten Hoster. Dieser stellt Ihnen den nötigen Speicherplatz für die Inhalte, die Sie veröffentlichen möchten, zur Verfügung. Doch was passiert, wenn der Hoster insolvent wird? Diese Frage klären wir im Folgenden.
Insolvenz des Webhosters: Wann kommt es dazu?
Ist Ihr Webhoster zahlungsunfähig oder überschuldet, so muss er gemäß § 15a Abs. 1 der Insolvenzordnung (Inso) die Regelinsolvenz anmelden. Doch was bedeutet das für Sie und Ihre Website? Ist diese dann unwiederbringlich verloren?
Grundsätzlich ist dabei Folgendes zu beachten: Hat der Webhosters das Insolvenzverfahren beantragt und wurde es offiziell eröffnet, ist in der Regel nicht mehr das Unternehmen selbst für seine Verwaltung zuständig. Vielmehr übernimmt ein Insolvenzverwalter diese Aufgabe. Nur er hat noch eine Verfügungsgewalt.
Anfragen müssen Sie also im Regelfall nur noch an den Insolvenzverwalter stellen und nicht an den Hoster selbst. Ersterer muss Ihnen auf Anfrage entsprechende Auskünfte erteilen und Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen.
So retten Sie Ihre Website, wenn der Hoster insolvent ist
Fällt eine Website aus, kann dies für die betroffenen Unternehmen Umsatzeinbußen bedeuten. Noch schlimmer trifft dies natürlich Onlineshops. Sind sie nicht zu erreichen, können Kunden auch keine Bestellungen tätigen. Durchläuft Ihr Hoster die Insolvenz, sollten Sie deshalb schnell handeln, um Ihre Website so schnell wie möglich wieder online zu bringen.
Ist Ihr Hoster insolvent, müssen Sie einen Providerwechsel durchführen. Dieser läuft wie folgt ab:
- Notwendige Daten sammeln und ordnen: Die Inhalte einer Website werden, wenn Sie den Hosting-Provider wechseln, nicht automatisch übertragen. Vielmehr müssen Sie selbst tätig werden. Haben Sie ein aktuelles Backup, sind Sie auf der sicheren Seite. So haben Sie alle nötigen Inhalte für den Umzug zur Hand. Fehlen Ihnen nötige Dateien, die beim Hoster liegen, dann müssen Sie in der Regel den zuständigen Insolvenzverwalter kontaktieren. Dieser ist, insofern der Hoster keine Rechte an den Inhalten hat, dazu verpflichtet, die nötigen Dateien freizugeben. Falls bei Ihrem alten Hoster auch E-Mail-Postfächer liegen, sollten Sie nicht vergessen, dass auch diese Daten übertragen werden müssen.
- Beschaffung eines AuthInfo-Codes: Müssen Sie den Provider wechseln, weil Ihr Hoster insolvent ist, benötigen Sie für den Umzug den sogenannten AuthInfo-Code. Mit diesem können Sie belegen, dass Sie tatsächlich der Inhaber der betreffenden Domain sind. Der Code wird vom bisherigen Hoster herausgegeben. Im Falle der Insolvenz ist auch hier der Insolvenzverwalter der korrekte Ansprechpartner. Funktioniert dies nicht, kann DENIC – das Unternehmen, bei dem alle Domains mit der Endung .de registriert sind – direkt einen entsprechenden Code ausstellen, ohne dass der Insolvenzverwalter zwischengeschaltet werden muss.
- Neuen Provider suchen und anmelden: Die Anmeldung funktioniert mithilfe des AuthInfo-Codes.
- Umzug der Daten: Das können Sie entweder selbst übernehmen oder aber Ihr neuer Provider hilft Ihnen dabei.
Beachten Sie: Besitzen Sie selbst nicht die betreffende Domain, sondern gehört diese dem Provider? Ist der Hoster insolvent, dann wird die Domain als Vermögenswert gezählt und fällt damit der Insolvenzmasse zu. Möchten Sie die Domain weiterhin behalten, müssen Sie diese dem Insolvenzverwalter abkaufen.
Ist Ihr Hoster insolvent, Sie fühlen sich aber technisch nicht dazu in der Lage, den Providerwechsel durchzuführen? In diesem Fall gibt es Unternehmen, die Ihnen beim Umzug helfen. Auch viele Provider bieten einen entsprechenden Service an.