Hilfe bei Privatinsolvenz: Das Wichtigste in Kürze
Der Schuldner muss sich zuerst ernsthaft um eine gütliche Einigung mit seinen Gläubigern zum Schuldenabbau bemühen. Erst wenn dieser Vergleichsversuch scheitert, steht Verbrauchern die Privatinsolvenz offen. Allerdings muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt dieses Scheitern bescheinigen.
Schuldnerberatungsstellen erstellen mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan – also ein Vergleichsangebot und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Darüber hinaus helfen Sie Ihnen auch dabei, Privatinsolvenz anzumelden und alle hierfür erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Öffentliche und gemeinnützige Beratungen sind gewöhnlich kostenlos.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch an einen auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings kosten dessen Leistungen Geld. Erkundigen Sie sich am besten vorher beim Amtsgericht, ob Sie dafür einen Beratungshilfeschein erhalten und erwähnen Sie dabei unbedingt, dass Sie keinen Termin bei einer Schuldnerberatung bekommen haben.
Inhaltsverzeichnis
Antrag auf Privatinsolvenz mit professioneller Hilfe
Überschuldete bzw. zahlungsunfähige Verbraucher haben folgende zwei Möglichkeiten, um ihre Schulden loszuwerden:
- außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern
- Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung
Die zweite Möglichkeit steht Schuldnern allerdings erst dann offen, wenn der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist. Sowohl die Einigung mit den Gläubigern als auch die Verbraucherinsolvenz sind nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.
Allerdings können Verbraucher dafür auf die Leistungsangebote der Schuldnerberatung zurückgreifen, die meistens auch Hilfe bei einer Privatinsolvenz anbietet. Darüber hinaus bieten auch Rechtsanwälte für Insolvenzrecht entsprechende Leistungen an – diese sind allerdings kostenpflichtig.
Die Hilfestellung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Erstellen eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses
- Erarbeiten eines Schuldenregulierungsplans bzw. Vergleichsangebots
- Verhandlung mit allen Gläubigern über den Schuldenabbau
- Bescheinigung des gescheiterten Einigungsversuchs
- Hilfe beim Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz einschließlich des Antrags auf Restschuldbefreiung
Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz?
Die Höhe der Verfahrenskosten lässt sich nicht pauschal vorhersagen, weil sie von der Anzahl der Gläubiger abhängt und davon, ob Insolvenzmasse – also Schuldnervermögen – vorhanden ist. Die Gerichtskosten liegen gewöhnlich im vierstelligen Bereich, zwischen 1000,- und 1800,- Euro. Sofern Sie einen Anwalt beauftragen, fallen auch für ihn Kosten an, die Sie im Vorfeld erfragen sollten.
Sie benötigen Hilfe bei der Privatinsolvenz in Bezug auf deren Kosten? Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese Kosten sofort aufzubringen, können Sie zusammen mit Ihrem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Dabei handelt es sich um einen Zahlungsaufschub, sodass Sie die Kosten erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung begleichen müssen. Das Insolvenzgericht kann auch danach eine weitere Stundung oder eine monatliche Ratenzahlung bewilligen.
Lassen Sie sich gegebenenfalls von der Schuldnerberatung oder ihrem Anwalt bei der Beantragung der Verfahrenskostenstundung helfen.