Gläubigervergleich

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Gläubigervergleich

Was ist ein Gläubigervergleich?

Bei einem Gläubigervergleich einigt sich der Schuldner mit seinen Gläubigern, wie und in welcher Art und Weise er seine Schulden bezahlt. Hierfür unterbreitet er ihnen ein Vergleichsangebot, z. B. in Form einer regelmäßigen Ratenzahlung.

Wie funktioniert ein Vergleich bei Schulden?

Der Schuldner muss zuerst einmal herausfinden, wie viel Geld er erübrigen kann, um seine Schulden abzubauen. Anschließend erstellt er einen Schuldenbereinigungsplan – am besten mithilfe einer Schuldnerberatungsstelle. Dieser Plan bildet das Angebot, das er seinen Gläubigern unterbreitet. Nun muss er mit seinen Gläubigern verhandeln und diese nach Möglichkeit zu überzeugen.

Wann lohnt sich ein Vergleich?

Zunächst einmal muss der Schuldner genügend Geld zur Verfügung haben, um den Gläubigern ein überzeugendes Angebot machen zu können. Dieses muss so gestaltet sein, dass die Forderungen der Gläubiger besser befriedigt werden als im Falle einer Privatinsolvenz.

Ein Gläubigervergleich ist für Gläubiger häufiger besser als eine Insolvenz des Schuldners.
Ein Gläubigervergleich ist für Gläubiger häufiger besser als eine Insolvenz des Schuldners.

Gläubigervergleich als außergerichtliche Lösung

Kommt es zu einem Gläubigervergleich, so bedeutet dieses, dass der Schuldner zumindest einen Teil seiner Schulden an die Gläubiger zurückzahlt. Beide Seiten einigen sich dabei häufig entweder auf eine Einmalzahlung über einen Teilbetrag oder auf eine Ratenzahlung über die gesamte Schuld oder einen Teilbetrag.

Von einem Vergleich spricht man, weil verglichen wird, was die Gläubiger fordern und was der Schuldner tatsächlich in der Lage ist zu zahlen. In den meisten Fällen ist dieser Weg günstiger für die Gläubiger als die Insolvenz des Schuldners, denn somit haben Gläubiger die Aussicht auf zumindest einen Teil ihres Geldes.

Besonders vorteilhaft am Gläubigervergleich ist die Umgehung eines teuren Gerichtsverfahrens, bei dem – je nach Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung – Kosten auf eine oder auf beide Parteien zukommen. Schuldner und Gläubiger einigen sich also außergerichtlich und kommen zeitnah zu einer Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind und die keine weiteren Kosten verursacht.

Vorteile des Gläubigervergleichs

  1. freie Verhandelbarkeit der Fristen und Raten für die Rückzahlung
  2. Aussicht auf Löschung bestehender Einträge bei der Schufa
  3. keine Gerichtskosten
  4. finanzielle Situation des Schuldners wird nicht wie im Falle einer Privatinsolvenz öffentlich gemacht

Bei einer einvernehmlichen Einigung können sich Gläubiger und Schuldner zum Beispiel darauf verständigen, dass die offene Schuld in Raten oder nur teilweise zurückgezahlt wird.

Schulden auf Raten zurückzahlen oder Teilschuld als Einmalzahlung

In der Regel gibt es zwei Arten eines erfolgreichen Gläubigervergleichs:

  • Die Schulden werden nur zu einem Teil, dafür aber als Einmalzahlung beglichen.
  • Oder: Die Rückzahlung erfolgt entgegen vorheriger Bestimmungen und Anforderungen über eine gewisse Zeitspanne, also in Raten.

Beide Arten können natürlich auch beliebig kombiniert werden. Denkbar ist es zum Beispiel, dass ein Teil sofort beglichen wird und ein weiterer Teil in monatlichen Raten.

Die Grundlage für einen solchen Vergleich stellt immer der sogenannte Schuldenbereinigungsplan dar, auch Nullplan genannt.

Die Aussichten auf eine außergerichtliche Einigung

Ob ein Gläubiger überhaupt zu einem Gläubigervergleich bereit ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Jeder Gläubiger und jede Situation ist verschieden. Entscheidend kann zum Beispiel sein, ob der Gläubiger selbst in finanziellen Nöten steckt oder nicht. Benötigt er das Geld selbst dringend, ist die Gesprächsbereitschaft vermutlich höher. Ohne eigenen finanziellen Druck steigt hingegen die Wahrscheinlichkeit, dass der Gläubiger die Situation aussitzen möchte und ggf. einen Gang vor Gericht in Erwägung zieht.

Die Aussichten auf Gesprächsbereitschaft stehen häufig nicht schlecht, wenn zu vermuten ist, dass der Schuldner noch zahlreiche weitere Schulden angehäuft hat. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit, dass erst andere Stellen “bedient” werden (dass also andere Gläubiger ihr Geld zuerst erhalten). Ob anschließend noch finanzielle Mittel übrig sind, um sämtliche Schulden zu begleichen, ist ungewiss.

Fazit

Besteht tatsächlich die Möglichkeit eines Gläubigervergleichs, so sollte diese auch genutzt werden. Denn auf diesem Weg einigt man sich schnell und zugleich ohne weiteren Kosten – beide Seiten haben das Thema “vom Tisch”. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine gewisse finanzielle Grundlage des Schuldners, um den Gläubigern auch tatsächlich entgegenkommen zu können.

Bei einem Vergleich müssen beide Seiten bereit sein, Kompromisse einzugehen. Ansonsten sind die Fronten schnell verhärtet und der Gang vor ein Gericht rückt bedrohlich nah.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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