GEZ-Schulden – Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie mit dem Rundfunkbeitrag in Zahlungsrückstand geraten, erhalten Sie zunächst einen Festsetzungsbescheid. Wenn Sie dann weder die offenen Schulden bezahlen noch fristgerecht Widerspruch einlegen, kann die Zwangsvollstreckung erfolgen.
Ja, es gilt zunächst die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Liegt allerdings mit dem Festsetzungsbescheid bereits eine titulierte Forderung vor, so verjähren diese Schulden gewöhnlich erst in 30 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt der Beitragsservice eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Dies muss entsprechend beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Aus der GEZ-Gebühr wurde der Rundfunkbeitrag
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) war von 1976 bis 2012 mit der Einnahme und Verwaltung der Rundfunkgebühren betraut. Der zu zahlende Betrag soll dabei eine Grundversorgung an unabhängigem Rundfunk sicherstellen. Seit 2013 ist dafür der sogenannte Rundfunkbeitrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen. Die Bezeichnung „GEZ“ ist trotzdem noch in vielen Köpfen verankert, weshalb auch hier weiterhin von „GEZ-Schulden“ die Rede ist.
Doch was droht eigentlich, wenn Sie Ihre GEZ-Schulden nicht (rechtzeitig) bezahlen? Und was können Sie unternehmen, wenn Sie aufgrund einer finanziellen Notlage nicht in der Lage sind, den Rundfunkbeitrag zu begleichen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Beitragsservice schickt Festsetzungsbescheid: Diese Möglichkeiten haben Sie
Der Rundfunkbeitrag beläuft sich aktuell auf 18,36 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025) und ist grundsätzlich von jedem Haushalt zu entrichten. Dabei ist es irrelevant, ob das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch tatsächlich genutzt wird. Wer den Beitrag nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt, gerät in einen Zahlungsrückstand. Umgangssprachlich liegen dadurch also „GEZ-Schulden“ vor.
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Begleichen Sie den Betrag nicht, folgt ein Festsetzungsbescheid. Dieser führt die geschuldeten Rundfunkbeiträge plus Säumniszuschläge.
Danach haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie bezahlen Ihre GEZ-Schulden umgehend.
- Sie legen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid ein. Dies muss schriftlich und binnen eines Monats (Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids an Sie als Beitragszahler) geschehen. Sie müssen Ihren Widerspruch außerdem hinreichend begründen. Ein möglicher Grund wäre z. B., dass Sie den Rundfunkbeitrag bereits bezahlt haben und dies auch belegen können.
Tun Sie nichts von beidem, wird der Festsetzungsbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist automatisch zu einem vollstreckbaren Titel. Er bildet damit die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung. Die fälligen Verbindlichkeiten können dann unter anderem durch eine Pfändung eingetrieben werden. Zudem droht durch die bei der GEZ aufgelaufenen Schulden ein negativer SCHUFA-Eintrag.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie in Zukunft keine Zahlung vergessen und somit unbeabsichtigt GEZ-Schulden ansammeln, können Sie das Lastschriftverfahren als Zahlungsweise wählen. Dadurch erhält der Beitragsservice eine Einzugsermächtigung, wodurch der Beitrag automatisch fristgerecht abgebucht wird.
GEZ-Schulden durch Ratenzahlung oder Stundung abbauen
Ist es Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, die offenen Verbindlichkeiten auf einmal zu begleichen, sollten Sie unbedingt frühzeitig mit dem Beitragsservice in Kontakt treten. So besteht zum Beispiel die Option, die GEZ-Schulden in Raten zu zahlen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass sich die monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht und noch keine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Auf der Webseite des Beitragsservice‘ finden Sie ein Online-Formular, mit dem Sie die Ratenzahlung für den Rundfunkbeitrag anfragen können.
Alternativ dazu ist auch eine Stundung möglich, sodass der Rückstand erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen wird. Dies ist möglich wenn
- es Ihnen nicht möglich ist, Ihre GEZ-Schulden in Raten zu zahlen, und
- der Stundungszeitraum höchstens zwei Jahre beträgt.
Beachten Sie dabei allerdings, dass sowohl die Ratenzahlung als auch die Stundung nur für die bis dahin angehäuften GEZ-Schulden gilt. Die folgenden fälligen Rundfunkbeiträge müssen trotzdem pünktlich gezahlt werden . Dies gilt ebenso, wenn Sie sich von Ihren GEZ-Schulden durch eine Privatinsolvenz befreien wollen.
GEZ ist auf dem Namen meines verstorbenen Mannes gelaufen und das hatte ich auch mitgeteilt
leider haben die auch die Abbuchung eingestellt und fordern jetzt Nachzahlung von Januar 2020 von mir
das Konto bestand noch bis August 2021
und ich habe keine Abbuchungsermächtigung wiederufen
Diese war ja erteilt
mfg Rita
Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl ich nachweislich die ARD,ZDF Deutschlandradio-Gebühren bezahlt habe, werde ich angemahnt und sogar die Vollstreckung wurde eingeleitet. Diese wurde auch nicht zurückgezogen, obwohl ich die Gebühren nachweislich beglichen habe.
Teilen Sie mir bitte mit, was meinerseits zu veranlassen ist.
Im voraus besten Dank!
Freundliche Grüße
Andrea