Schulden und ihre Folgen: Das Wichtigste in Kürze
Zunächst wird der Rechnungssteller Sie mahnen und auffordern, die offene Rechnung zu bezahlen. Wenn Sie Ihre Schulden daraufhin bezahlen, ist die Angelegenheit erledigt.
Viele Gläubiger verschicken dann noch eine zweite und dritte Mahnung, die anders als die erste Kosten verursachen. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, muss er mit einer Klage oder zumindest mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen.
Nun muss der Schuldner mit den wohl unangenehmsten Folgen von Schulden rechnen – mit der Zwangsvollstreckung, z. B. in Form einer Lohn- oder Kontopfändung.
Inhaltsverzeichnis
Zivilrechtliche Folgen von Schulden
Im heutigen Geschäftsverkehr sind Schulden nicht unüblich. Verbraucher finanzieren ihren Autokauf über einen Kredit oder per Ratenzahlung. Unternehmen finanzieren Investitionen oder andere hohe Ausgaben mit Fremdkapital. Das ist völlig unproblematisch, solange der Schuldner seine Verbindlichkeiten regelmäßig begleicht.
Wer jedoch seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, muss damit rechnen, dass der Gläubiger versuchen wird, die offenen Forderungen einzutreiben – mit diesen Konsequenzen:
- Zunächst wird der Gläubiger seinen Schuldner per Mahnung auffordern, die offene Rechnung zu bezahlen. Damit gerät der Schuldner in Schuldnerverzug.
- Zu den mit diesem Verzug verbundenen Folgen von Schulden gehört das Recht des Gläubigers, Verzugszinsen zu verlangen.
- Ab der zweiten Mahnung kann der Gläubiger Mahngebühren verlangen. Die erste Mahnung hat hingegen kostenfrei zu erfolgen.
- Er kann außerdem Schadensersatz gelten machen, wenn ihm durch die verspätete Leistung ein Schaden entsteht. Beauftragt er einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Geldforderung, besteht Schaden in den Kosten der Rechtsverfolgung.
- Bleibt die Rechnung trotz Mahnung weiter unbezahlt, muss der Säumige mit weiteren rechtlichen Schritten des Forderungsinhabers rechnen bzw. damit, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschaltet, welches weitere Kosten verursacht.
In der Regel kommt es gar nicht soweit. Eine offene Rechnung übersieht jeder einmal. Wer nach der Zahlungserinnerung oder Mahnung sofort zahlt, muss normalerweise keine weiteren Folgen dieser Schulden befürchten. Schwierig wird es erst, wenn jemand seinen Verbindlichkeiten gar nicht mehr nachkommen kann.
Haben Schulden auch strafrechtliche Folgen?
Dubiose Inkassobüros drohen gern mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Aber das ist nichts weiter als ein unseriöser Versuch, den Schuldner einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Niemand muss damit rechnen, wegen seiner Schulden strafrechtlich verfolgt oder gar ins Gefängnis gesperrt zu werden. Eine Freiheitsstrafe gehört definitiv nicht zu den Folgen von Schulden, es sei denn, diese beruhen auf einer Strafe, also z. B. einem Betrug oder einer Steuerhinterziehung.
Überschuldung: Wie Sie die schlimmsten Folgen von Schulden vermeiden
Häufen sich die unbezahlten Rechnungen und Mahnungen, ist dies meist ein Zeichen für die Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen. Verbraucher, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, sollten sich umgehend professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchen, um die schlimmsten Folgen von Schulden zu vermeiden.
Ein anerkannter Schuldenberater hilft Ihnen, einen für Ihre Situation passenden Ausweg aus der Schuldenfalle zu erarbeiten. Dies beginnt mit einer umfassenden Analyse Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Sobald Sie wieder einen Überblick über Ihre Finanzen haben, können Sie mithilfe der Schuldnerberatung einen Schuldenregulierungsplan erarbeiten. Dieser bildet die Grundlage für eine Einigung mit Ihren Gläubigern zum Schuldenabbau.