Ist eine falsche Vermögensauskunft strafbar? Zur Rechtslage

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Falsche Vermögensauskunft strafbar? – Das Wichtigste in Kürze

Wann sind Schuldner verpflichtet, eine Vermögensauskunft abzugeben?

Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel vorweisen kann, darf er den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, den Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufzufordern. Der Schuldner muss dann ein mehrseitiges Formular, das Vermögensverzeichnis, ausfüllen und versichern, dass seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Wann ist eine falsche Vermögensauskunft strafbar?

Ein Schuldner macht sich strafbar, wenn er in dem erwähnten Vermögensverzeichnis vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht. Näheres erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Mit welcher Strafe müssen Schuldner im Falle ihrer Verurteilung rechnen?

Im Falle eines fahrlässigen Verhaltens droht dem Schuldner eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Hat er seine Vermögensauskunft sogar vorsätzlich falsch abgegeben, drohen ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die vorsätzlich falsche Vermögensauskunft ist strafbar.
Die vorsätzlich falsche Vermögensauskunft ist strafbar.

Falsche Vermögensauskunft: Strafbar sind sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit

Besitzt ein Gläubiger eine titulierte Forderung, so darf er gegen seinen Schuldner die Zwangsvollstreckung einleiten, um die Schulden einzutreiben. Doch häufig tappen Gläubiger im Dunkeln, welche Vollstreckungsmaßnahmen sich lohnen. Sie kennen weder den Arbeitgeber des Schuldners noch dessen Konten und Einkommensquellen.

Genau diese Informationen muss der Schuldner jedoch preisgeben, wenn ihn ein Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers zu einem Offenbarungseid auffordert. Wer das hierzu verwendete mehrseitige Formular, das sogenannte Vermögensverzeichnis wahrheitswidrig oder unvollständig ausfüllt, muss sich unter Umständen vor dem Strafgericht verantworten. Denn eine falsche Vermögensauskunft ist strafbar, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

Füllen Sie das Formular, das Sie vom Gerichtsvollzieher erhalten, sehr sorgfältig aus. Fragen Sie ihn direkt, wenn Sie etwas nicht verstehen, oder wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle, sofern sich das zeitnah einrichten lässt.

Für eine vorsätzlich falsch abgegebene Vermögensauskunft drohen dem Schuldner laut § 156 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hat er fahrlässig gehandelt, liegt das Strafmaß bei höchstens einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.

Fallkonstellationen zur Strafbarkeit einer falschen Vermögensauskunft

Eine Strafanzeige wegen falscher Vermögensauskunft droht auch demjenigen, der fahrlässig falsche Angaben macht.
Eine Strafanzeige wegen falscher Vermögensauskunft droht auch demjenigen, der fahrlässig falsche Angaben macht.

Die Voraussetzungen dafür, dass eine falsche Vermögensauskunft strafbar ist, ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch:

  • Danach macht sich jemand wegen falscher Versicherung an Eides Statt nach § 156 StGB schuldig, wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben bei seiner Vermögensauskunft macht, mit seiner Unterschrift allerdings bekräftigt, dass seine Auskunft vollständig und wahrheitsgetreu sei.
  • Eine eidesstattliche Versicherung ist nur dann falsch, wenn die Auskunft nicht objektiv mit dem tatsächlichen (Vermögens-)Verhältnissen übereinstimmt. Allerdings ist eine falsche Vermögensauskunft nur dann strafbar, wenn die falsche Auskunft von der Wahrheitspflicht erfasst ist. Verschweigt der Schuldner beispielsweise wertlose bzw. geringwertige Gegenstände oder Kontovollmachten zu Konten, die ihm nicht gehören, so ist eine Strafbarkeit in der Regel ausgeschlossen.
  • Verweigert der Schuldner die Unterschrift unter dem Vermögensverzeichnis, nachdem er es zuvor gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher ausgefüllt hat, ist dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht als falsche Vermögensauskunft strafbar. Denn mit seiner Weigerung macht der Betroffene deutlich, dass er eben keine Verantwortung für den Inhalt seiner Auskunft übernehmen will (BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. 1 StR 339/15).

Eine Strafanzeige wegen falscher Vermögensauskunft droht auch demjenigen Schuldner, der in fahrlässiger Weise falsche Auskunft über seine Vermögensverhältnisse abgibt, der also hätte erkennen müssen, dass seine Auskunft nicht den Tatsachen entspricht.

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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