EU-Insolvenz: Privatinsolvenz im Ausland

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Im Überblick: EU-Insolvenz

Was besagt das EU-Insolvenzrecht?

Gemäß EU-Insolvenzrecht ist grundsätzlich das Gericht des Landes für ein Insolvenzverfahren zuständig, in welchem dieses eröffnet wurde. Als deutscher Schuldner können Sie also eine Privatinsolvenz im EU-Ausland anmelden und durchlaufen.

Was regelt die EU-Insolvenzverordnung?

Die EU-Insolvenzordnung regelt im Wesentlichen die Anerkennung von Insolvenzverfahren, die innerhalb der Europäischen Union eröffnet werden.

Warum macht eine EU-Insolvenz Sinn?

Ausländische Insolvenzverfahren können sich hinsichtlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der Dauer von einer deutschen Insolvenz unterscheiden. Unter Umständen können Sie schneller und einfacher schuldenfrei werden.

Privatinsolvenz in der EU: Ein Insolvenzverfahren im Ausland kann sinnvoll sein.
Privatinsolvenz in der EU: Ein Insolvenzverfahren im Ausland kann sinnvoll sein.

Das besagt das EU-Insolvenzrecht

Das EU-Insolvenzrecht wird durch die EU- Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt. Daraus geht hervor, dass immer das Gericht in dem Land zuständig ist, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde:

Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (im Folgenden „Hauptinsolvenzverfahren“). Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist.

Artikel 3 Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2015/848

Die Insolvenzverfahren innerhalb der EU-Länder unterscheiden sich hinsichtlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der Dauer. In Deutschland ist die Privatinsolvenz ein langwieriges Verfahren, das mit hohem zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Pflichten müssen streng eingehalten werden und die Rechte des Schuldners sind während der Wohlverhaltensphase eingeschränkt. Hierzulande kann ein Insolvenzverfahren bis zu sechs Jahre dauern.

Schuldenfrei werden in der EU: Eine Privatinsolvenz im Ausland kann kürzer und einfacher ablaufen.
Schuldenfrei werden in der EU: Eine Privatinsolvenz im Ausland kann kürzer und einfacher ablaufen.

In einigen EU-Mitgliedstaaten geht dies wesentlich einfacher und schneller. Deshalb suchen viele Schuldner nach alternativen Auswegen und ziehen daher in Erwägung, für die Entschuldung mittels Privatinsolvenz ins EU-Ausland auszuwandern. Die beiden Grundvoraussetzungen dafür sind folgende:

  • In Deutschland wurde noch kein Insolvenzverfahren angemeldet
  • Der Lebensmittelpunkt befindet sich seit einer bestimmten Zeit im Ausland

Nach der Insolvenzeröffnung im Ausland steht es Ihnen im Übrigen frei, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Zuständig bleibt auch nach dem Wegzug das Land, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Restschuldbefreiung, die nach EU-Insolvenzrecht erteilt wurde, wird auch in Deutschland anerkannt:

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.

Artikel 19 Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2015/848

Tipp: Bevor Sie von heute auf morgen Ihre Sachen packen und zwecks Auslandsinsolvenz auswandern, sollten Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise Ihres Vorhabens beraten lassen.

EU-Insolvenz in England

Kann eine EU-Insolvenz nur 3 Monate dauern?
Kann eine EU-Insolvenz nur 3 Monate dauern?

Beachten Sie, dass das Folgende unter Vorbehalt betrachtet werden muss, da England seit dem Brexit nicht mehr zur Europäischen Union gehört und sämtliche Regelungen der EU-Insolvenzordnung für Großbritannien möglicherweise bald nicht mehr gelten. Eine englische Restschuldbefreiung würde demnach in Deutschland nicht anerkannt werden.

In England dauert das reine Insolvenzverfahren, in welchem die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt wird, 9 bis 12 Monate, abhängig von der Schuldenhöhe und der Insolvenzmasse. Die Restschuldbefreiung wird anschließend sofort erteilt und die Wohlverhaltensphase entfällt. Allerdings muss für insgesamt drei Jahre das pfändbare Einkommen abgetreten werden, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.

Voraussetzungen für eine englische EU-Insolvenz sind ein Hauptwohnsitz in England (seit mindestens sechs Monaten) und ein festes Einkommen. Eine Erwerbsobliegenheit besteht aber nicht. Der Lebensmittelpunkt muss komplett nach England verlegt werden und zudem sollten gute englische Sprachkenntnisse vorhanden sein.

EU-Insolvenz in Frankreich

Um eine Insolvenz in Frankreich anzumelden, sollte sich Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten in diesem Land befinden. Auch gute französische Sprachkenntnisse sind erforderlich und ein Arbeitsverhältnis sollte seit mindestens sieben Monaten vorhanden sein. Die Wohlverhaltensphase dauert hier zwölf Monate. Mithilfe eines französischen Insolvenzverfahrens können nicht alle Arten von Schulden (Unterhaltsschulden, deliktische Schulden) getilgt werden.

EU-Insolvenz in Spanien

Gemäß EU-Insolvenzrecht wird die Restschuldbefreiung überall innerhalb der EU anerkannt.
Gemäß EU-Insolvenzrecht wird die Restschuldbefreiung überall innerhalb der EU anerkannt.

Um eine spanische Insolvenz anzumelden, muss ein seit drei Monaten bestehender Hauptwohnsitz in Spanien und eine Festanstellung nachgewiesen werden können. Auch gute spanische Sprachkenntnisse sind nötig.

Die Dauer eines Insolvenzverfahrens in Spanien ist von der Insolvenzmasse abhängig und beträgt maximal zwölf Monate. Nach Beantragung der Restschuldbefreiung wird das Verfahren eröffnet und die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss wird ungefähr neun Monate später die Restschuldbefreiung erteilt. Es folgt eine Art Wohlverhaltensphase von fünf Jahren, in der keine neuen Schulden gemacht werden dürfen.

EU-Insolvenz in Lettland

In Lettland können Schuldner derzeit am einfachsten und schnellsten schuldenfrei werden. Das reine Insolvenzverfahren dauert hier nicht länger als sechs Monate. Die Dauer der Wohlverhaltensphase richtet sich danach, wie viel der Forderungen bzw. wie schnell diese abbezahlt werden können. Bei erfolgreicher Restschuldbefreiung werden Schuldner von allen Forderungen befreit, egal welcher Art.

Voraussetzungen für die Anmeldung eines lettischen Insolvenzverfahrens sind ein Wohnsitz in Lettland und eine Anmeldung als Steuerzahler seit mindestens sechs Monaten. Es müssen Schulden in Höhe von mindestens 7.000 Euro vorhanden sein, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

EU-Insolvenz: Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • mitunter schnellere und einfachere Entschuldung
  • Anerkennung der Restschuldbefreiung nach EU-Insolvenzrecht bei Rückkehr nach Deutschland

Nachteile:

  • Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland
  • Hohe Umzugskosten und eventuell höhere Lebenshaltungskosten
  • Sprachbarriere
  • Eventuell höhere Verfahrens- und Anwaltskosten
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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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