Steuerschulden können für Selbständige zur erheblichen Belastung werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Schuld zu zahlen. Dies gilt umso mehr, weil das Finanzamt bei der Festlegung einer Stundung nicht frei entscheiden kann. Die Behörde ist vielmehr an die Abgabenordnung gebunden. Soll sie einer Steuerstundung zustimmen, sind ihr durch die Abgabenordnung enge Grenzen gesetzt. Wie jetzt aus einem aktuellen Fall bekannt wurde, hat der zuständige Steuerbeamte alle Möglichkeiten auf seiner Seite, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung abzulehnen. Dann bleibt häufig nur noch der Weg zur Schuldnerberatung.
Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2021
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