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Reform der Privatinsolvenz 2014

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Am 17. Mai 2013 wurde im Bundestag die Neuregelung für Privatinsolvenzverfahren ab 1. Juli 2014 verabschiedet. Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte” (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013) soll die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform darstellen. Die Reform bietet für Schuldner, abhängig vom jeweiligem Fall, Vor- oder Nachteile. Es kann also sein, dass eine Privatinsolvenz schon vor Inkrafttreten der Reform am 1. Juli 2014 sinnvoll ist.

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