Auf den ersten Blick wirkt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform wie eine Verbesserung der Situation für die Schuldner. Denn von nun an können Sie schon nach 3 oder 5 Jahren ihre Schulden loswerden. So einfach ist es jedoch leider nicht. Denn wenn man genau hinschaut, sieht man, dass im Endeffekt vor allem die Gläubiger- und Insolvenzverwalterrechte gestärkt wurden. Es wird nun deutlich einfacher, an pfändbare Masse heranzukommen. Und das auch bis zu 3 Monate rückwirkend. Realistisch sind eher Zeiten von bis zu 10 Jahren, bis die Schuldenfreiheit tatsächlich erreicht ist. Hinzu kommt, dass immer mehr Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Ab dem 01.07.2014 tritt die neue Insolvenzrechtsreform in Kraft. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte durch die vielen Anträge, welche noch vor der Reform gestellt wurden, stark überlastet sind. Hinzu kommen die vielen Änderungen und der wahrscheinlich große Anlauf auf Insolvenzen mit der vermeintlichen Chance, schon nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Die Neuerungen der zweiten Stufe der Reform betreffen größtenteils das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2021
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