BAföG-Schulden – Das Wichtigste in Kürze
Beim BAföG handelt es sich um eine staatliche Ausbildungsfinanzierung.
Für Studenten besteht diese Finanzierung aus einem zinslosen Darlehen und einem Zuschuss.
Erst 5 Jahre nachdem Ende der Förderung muss ein Absolvent seine BAföG-Schulden zurückzahlen. Die Höchstgrenze ist dabei auf 10.010 Euro gedeckelt.
Inhaltsverzeichnis
Bildung hat ihren Preis
Nicht selten geht eine gute Ausbildung mit Kosten einher. So ist ggf. ein Umzug zur neuen Ausbildungsstätte notwendig oder es fallen Studiengebühren an. Gleichzeitig handelt es sich bei Bildung aber auch um eine Investition in die Zukunft. Weshalb es sich auf lange Sicht durchaus lohnen kann, Schulden für Studium und Lehre zu machen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Staat ermöglicht dabei das BAföG.
Doch wer hat Anspruch auf die Ausbildungsförderung? Wie hoch fällt diese aus? Welche Auswirkungen hat es auf das BAföG, wenn Eltern selbst Schulden haben? Und wann bzw. wie müssen Sie BAföG-Schulden abbezahlen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Die wichtigsten Fakten zu den BAföG-Schulden
Damit junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation im Elternhaus studieren können, greift das Bundesausbildungsförderungsgesetz – besser bekannt als BAföG – vielen Studenten finanziell unter die Arme. Als berechtigt für die Unterstützung gelten grundsätzlich Personen bis 45 Jahre während ihrer Erstausbildungen.
Wer BAföG erhalten möchte, muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen. In diesem sind auch zahlreiche Informationen über die eigene finanzielle Lage sowie die Vermögensverhältnisse der Eltern zu machen. Für Studierende besteht eine Vermögensfreigrenze von bis zu 15.000 Euro (ab einem Alter von 30 Jahren sogar 45.000 Euro). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Verbindlichkeiten das eigene Vermögen mindern. Daher ist es ggf. fürs Bafög relevant, dass Schulden bei den Eltern bestehen. BAföG trotz Schulden ist also möglich.
Ob Studenten die derzeit maximal 992 Euro pro Monat erhalten, hängt oft auch von der Familie ab, denn auch deren Einkommen ist bei der Bemessung relevant. Dabei werden aber beim BAföG die Schulden der Eltern nicht berücksichtigt. Stattdessen geht es vor allem um das erwirtschaftete Einkommen.
Tappen Sie während oder nach dem Studium in die Schuldenfalle, müssen Sie die BAföG-Schulden bei der Privatinsolvenz angeben. Das Bundesverwaltungsamt wird somit in die Gläubigerliste aufgenommen.
Übrigens! Machen Sie aufgrund von BAföG Schulden, wird die SCHUFA darüber nicht informiert und hat somit keine Auswirkungen auf die Bonität.
Wie erfolgt die Rückzahlung der BAföG-Schulden?
Beim BAföG handelt es sich zur einen Hälfte um ein zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte um einen Zuschuss vom Staat. Somit ist grundsätzlich nicht die gesamte Summe zurückzuzahlen. Zudem wird Studenten ggf. ein weiterer Teil der Bafög-Schulden erlassen, denn die Rückzahlung ist auf 10.010 Euro gedeckelt.
Wie viele Schulden durch das BAföG genau entstanden sind, ergibt sich aus dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser wird in der Regel etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungsdauer zugestellt und enthält unter anderem einen Tilgungsplan. Somit müssen Sie die BAföG-Schulden nicht selbst berechnen.
Eine zusätzliche Ersparnis ist außerdem möglich, wenn Absolventen die BAföG-Schulden auf einmal zurückzahlen. Wie hoch diese bei einer vorzeitigen Rückzahlung ausfällt, hängt vor allem von der Höhe der Darlehensschuld ab. Dabei erhalten die Absolventen im Zuge des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides konkrete Informationen über den höchstmöglichen Nachlass.
Aussitzen können Sie die Rückzahlung übrigens nicht, denn bei BAföG-Schulden tritt keine Verjährung ein. Wenden Sie sich daher bei Zahlungsschwierigkeiten an die zuständige Behörde. Denn grundsätzlich ist zum Beispiel wegen eines zu geringen Einkommens eine zeitweise Freistellung möglich.
Wichtig! Möchten Studenten ihre BAföG-Schulden einsehen oder einen Antrag für eine vorzeitige Rückzahlung stellen, ist dies mithilfe des BAföG-online-Portals möglich. Beachten Sie dabei, dass für einige Funktionen des Internetauftritts ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion notwendig ist.