Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich schloss sein Jura-Studium in Hamburg ab und promovierte anschließend bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem, der zu dieser Zeit Richter am BVerfG war. Sein Referendariat schloss Dr. Philipp Hammerich am OLG Hamburg ab. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Besondere Expertise besitzt er im Schuldenrecht.