Insolvenzverschleppung einer GmbH und anderer Unternehmen
Insolvenzverschleppung: Das Wichtigste in Kürze Was genau ist Insolvenzverschleppung? Insolvenzverschleppung bedeutet laut Definition, dass die Geschäftsführung, der Vorstand oder sonstige Verantwortliche nicht rechtzeitig bzw. nicht richtig oder gar keine Insolvenz anmelden, obwohl das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt laut § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) vor, wenn das Unternehmen „nicht in der Lage […]