Auslandsinkasso – Das Wichtigste in Kürze
Damit ist das Eintreiben offener Schulden (Inkasso) durch ein Inkassounternehmen im Ausland gemeint.
In der EU gibt es ein besonderes Verfahren, mit dessen Hilfe Gläubiger Schulden eintreiben können: den Europäischen Zahlungsbefehl. Außerhalb der EU gestaltet sich dies weitaus schwieriger. Hier ist die Hilfe eines spezialisierten Anwalts gefragt.
Hierfür muss der Gläubiger ein entsprechendes gerichtliches Mahnverfahren veranlassen, indem er den Zahlungsbefehl beim Amtsgericht Wedding beantragt. Näheres erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Außergerichtliches & gerichtliches Inkasso im Ausland: Wenn Schuldner nicht zahlen
Unsere Welt wird immer vernetzter, Menschen und Unternehmen rücken immer näher zusammen. Deutsche Firmen kaufen Bauteile aus dem Ausland ein und exportieren ihre Waren in die ganze Welt. Sogenannte Freihandelsabkommen, bei denen auf Handelshemmnisse, wie etwa Zölle, zwischen Vertragspartnern verzichtet wird, spielen heutzutage eine wichtige Rolle.
Vor allem der Export hat Deutschland reich gemacht. Doch der Handel mit ausländischen Partnern bringt auch seine Probleme mit sich. Was passiert, wenn ein ausländisches Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?
Hier kommt das Auslandsinkasso ins Spiel. „Inkasso“ bedeutet zunächst einmal so viel wie der Einzug von Geldforderungen. Inkassounternehmen haben sich auf diese Aufgabe spezialisiert. Sie helfen als Dienstleister Gläubigern dabei, das ihnen zustehende Geld vom Schuldner zu erhalten. Sie können aber auch Forderungen kaufen – das wird Factoring genannt – und diese dann im eigenen Namen eintreiben.
Hilfe beim Inkasso: International Forderungen durchsetzen
Wenn ein deutscher Schuldner bei Ihnen Schulden hat, können Sie diverse Maßnahmen ergreifen. Welche das sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, ist gesetzlich genau festgelegt. Sitzt Ihr Schuldner im Ausland, gelten nicht die in Deutschland maßgeblichen Regeln. Vielmehr gilt das Recht des Landes, in welchem sich der Schuldner aufhält.
Zwischen einzelnen Ländern können große Unterschiede hinsichtlich der Eintreibung von Forderungen bestehen. Nur die wenigsten Personen können sich mit der Rechtslage in jedem Land, mit dem Handel betrieben wird, detailliert auseinandersetzen. Des Weiteren können Sprachbarrieren die erfolgreiche Kommunikation zwischen Geschäftspartnern erschweren. Unternehmen, die sich auf das Auslandsinkasso spezialisiert haben, springen in diesem Fall ein.
Kulturelle und sprachliche Differenzen müssen überbrückt werden
Der Einsatz von Fachleuten zahlt sich aus. Denn es unterscheiden sich häufig nicht nur die grundlegenden Gesetze. Zusätzlich müssen bei der Eintreibung von Forderungen auch kulturelle und sprachliche Gepflogenheiten beachtet werden. Während in Deutschland meist kurz und prägnant auf Ausstände hingewiesen wird, wäre dieses Vorgehen in anderen Ländern undenkbar. Fachleute im Auslandsinkasso sind sich dessen bewusst und helfen ihren Kunden dabei, säumige Schuldner im Ausland korrekt anzusprechen.
Nicht nur im Forderungsmanagement können Sie Dienstleister, die auf Auslandsinkasso spezialisiert sind, unterstützen. Sie werden auf Wunsch schon früher tätig und beraten Sie beispielsweise beim Aufsetzen von Verträgen mit Partnern aus dem Ausland. So kann sichergestellt werden, dass ein Geschäft korrekt abgesichert wird. Des Weiteren helfen die Fachleute dabei, richtig mit ausländischen Kunden umzugehen und kulturelle Gepflogenheiten zu beachten.
Auslandsinkasso mit gerichtlicher Unterstützung: Das europäische Mahnverfahren
Wie bereits erwähnt, können Ihnen Dienstleister beim Forderungsmanagement helfen. Sitzt der Schuldner im Ausland, wird häufig zunächst versucht, die Forderung außergerichtlich einzutreiben. Ist dies nicht erfolgreich, kann ein Mahnverfahren, welches sich nach den Regeln, die im betreffenden Land gelten, angestrebt werden.
Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, um Forderungen einzutreiben. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Europäische Mahnverfahren. Dieses ermöglicht es Gläubigern, einfach, schnell und kostengünstig Forderungen in einem anderen EU-Staat geltend zu machen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist dabei nicht zwingend nötig.
Voraussetzungen für den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Damit diese Art von gerichtlichem Auslandsinkasso durchgeführt werden kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Mindestens eine der betroffenen Parteien hat ihren Wohn- bzw. Rechtssitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU.
- Es besteht eine bezifferte Forderung.
- Diese Forderung ist fällig.
- Das angerufene Gericht ist zuständig.
Wie können Sie einen Europäischen Zahlungsbefehl beantragen?
Möchten Sie beim Auslandsinkasso auf den Europäischen Zahlungsbefehl zurückgreifen, müssen Sie sich, unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb Deutschlands, an das Amtsgericht Wedding in Berlin wenden. Für Ihren Antrag müssen Sie das Formblatt A („Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls“) ausfüllen. Dieses finden Sie auf dem Europäischen Justizportal.
Nachdem Sie das Formular an die richtige Stelle geschickt haben, wird Ihr Antrag geprüft. Ist dies erfolgreich, ergeht innerhalb von 30 Tagen ein Europäischer Zahlungsbefehl. Der wird dem Schuldner dann vom Gericht zugestellt. Legt der Betroffene keinen Einspruch ein, kann aus dem Zahlungsbefehl heraus vollstreckt werden. Der Gläubiger hat dann also die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.