Privatinsolvenz anmelden – Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und mehr

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 26. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Antrag auf Privatinsolvenz: Das Wichtigste in Kürze

Unter welchen Bedingungen darf ein Schuldner Privatinsolvenz beantragen?

Zunächst einmal steht die Verbraucherinsolvenz nur natürlichen Personen (Verbrauchern bzw. Privatpersonen) offen und ausnahmsweise auch ehemaligen Selbstständigen. Voraussetzung ist weiterhin die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Ab wieviel € Schulden kann man Privatinsolvenz anmelden?

Die Insolvenzordnung schreibt keine konkrete Schuldensumme vor. Sie verlangt als Eröffnungsgrund für die Privatinsolvenz lediglich, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder zu werden droht.

Wie und wo melde ich Privatinsolvenz an?

Sie müssen Ihren Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht an Ihrem Wohnort) stellen. Hierfür füllen Sie das amtliche Antragsformular aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. In diesem Abschnitt beschreiben wir genau, wie Sie die private Insolvenz anmelden.

Wie meldet man Privatinsolvenz an?
Wie meldet man Privatinsolvenz an?

Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

Die Insolvenzordnung schreibt genau vor, unter welchen Bedingungen Schuldner ihre Privatinsolvenz anmelden können:

  • Der beantragende Schuldner ist eine natürliche Person oder ein ehemaliger Selbstständiger mit überschaubaren Vermögensverhältnissen. Überschaubar heißt, dass der ehemals selbstständig Tätige nicht mehr als 19 Gläubiger haben darf und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen.
  • Der Schuldner ist zahlungsunfähig, also nicht mehr in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Oder aber er droht zahlungsunfähig zu werden.
  • Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt bescheinigt dem Schuldner, dass ein außergerichtlicher Schuldenvergleich mit seinen Gläubigern gescheitert ist.

Schuldner können also nur dann Privatinsolvenz anmelden, von sie versuchen, vorher einen Kompromiss mit allen Gläubigern zum Schuldenabbau auszuhandeln. Nur wenn dieser Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs scheitert, darf der Schuldner Privatinsolvenz anmelden.

Normalerweise eröffnet das Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren nur, wenn das Schuldnervermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Wer Privatinsolvenz anmelden will, obwohl er die Kosten hierfür nicht (sofort) aufbringen kann, sollte einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Er muss diese Kosten dann erst nach der Restschuldbefreiung aufbringen.

Wie und wo kann ich Privatinsolvenz beantragen?

Wo beantrage ich Privatinsolvenz? Stellen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht.
Wo beantrage ich Privatinsolvenz? Stellen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht.

Der zur Eröffnung der Privatinsolvenz erforderliche Antrag ist bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht) zu stellen, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. seinen Wohnsitz hat. Doch wie meldet man nun Privatinsolvenz an?

Theoretisch kann der Schuldner allein Privatinsolvenz anmelden, indem er die amtlichen „Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren“ herunterlädt und ausfüllt.

Ganz so einfach, wie es klingt, ist es dann aber doch nicht, weil der Schuldner zahlreiche Unterlagen zusammen mit dem Privatinsolvenzantrag einreichen muss – und zwar:

  • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern
  • der dem Einigungsversuch zugrundeliegende Schuldenbereinigungsplan
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung („oder die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werden soll“)
  • Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Verzeichnisse und Übersichten

Wie gehe ich in die Privatinsolvenz? Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle bei Ihnen vor Ort oder lassen Sie sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Diese Berater werden mit Ihnen zuerst erörtern, ob es in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist, Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn ja, hilft Ihnen der Berater, die erforderlichen Unterlagen zu erstellen und mit den Gläubigern über einen Vergleich zu Schuldenregulierung zu verhandeln.

Wenn alle Gläubiger mit dem Vergleich einverstanden sind, müssen Sie keine Privatinsolvenz anmelden und sparen sich damit die Verfahrenskosten. Sie müssen sich dafür lediglich an die getroffenen Vereinbarungen halten. Scheitert dieser Einigungsversuch, hilft Ihnen die Schuldnerberatung bzw. der Anwalt bei der Beantragung der Verbraucherinsolvenz.

Video: So beantragen Sie Privatinsolvenz

In diesem Video erfahren Sie, wer wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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Eine Antwort auf “Privatinsolvenz anmelden – Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und mehr”

Nils E.says:

Vielen Dank für diesen Beitrag über die Privatinsolvenz. Gut zu wissen, dass es keine konkrete Summe an Schulden gibt, ab der man die Insolvenz anmelden kann. Ich weiß nicht, ob bei mir alle Bedingungen vorliegen und werde mich mal an eine Schuldenberatung wenden.

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