Im Überblick: Auswandern bei Insolvenz
Um eine Insolvenz hierzulande anzumelden, ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung. Nach der Antragstellung können Sie aber ins Ausland ziehen.
Sie können Ihren Wohnsitz während der Privatinsolvenz ins Ausland verlagern. Ihre Pflichten müssen Sie jedoch auch von dort aus erfüllen.
Sie müssen für den Insolvenzverwalter erreichbar sein und sollten zudem einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland haben, der Ihre Angelegenheiten verwaltet.
Inhaltsverzeichnis
Auswandern trotz Insolvenz: Ist das möglich?
Wer im eigenen Land insolvent geht, braucht oft für den Neuanfang einen Tapetenwechsel der besonderen Art. Ins Ausland zu ziehen, ist für viele ein Schritt, um den finanziellen Schwierigkeiten und den bürokratischen Regelungen in Deutschland zu entfliehen. Doch ist es überhaupt erlaubt auszuwandern, wenn ich insolvent bin?
Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss dieses zunächst angemeldet werden. Dafür muss beim Amtsgericht ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich der Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland befindet. Haben Sie also vor, in Deutschland durch ein Insolvenzverfahren schuldenfrei zu werden, dürfen Sie nicht vor der Antragstellung auswandern.
Durch eine Auswanderung verschwinden die Schulden zudem nicht. Gläubiger können trotzdem an ihr Geld kommen, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden. Sie sind zwar nicht verpflichtet, eine neue Anschrift zu hinterlassen, jedoch können Inkassounternehmen Sie auch im Ausland ausfindig machen.
Wollen Sie hingegen auswandern, um eine EU-Insolvenz zu durchlaufen, dürfen Sie nicht in Deutschland Insolvenz anmelden, sondern im Ausland, nachdem Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlegt haben.
Auswandern im Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren erfordert nicht nur Zeit und Aufwand, sondern kann auch Kraft kosten. Abstand und eine neue Umgebung können die Anstrengungen des Verfahrens vergessen lassen und neue Möglichkeiten bieten. Während der Wohlverhaltensphase und damit nach der Antragstellung und Eröffnung der Privatinsolvenz können Sie auswandern.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie trotz des Wohnsitzwechsels weiterhin ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Daher müssen Sie auch im Ausland Ihren Auskunfts– und Mitwirkungspflichten nachkommen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Ihr pfändbares Einkommen muss weiterhin an den Insolvenzverwalter abgetreten werden. Es empfiehlt sich daher, eine rechtliche Vertretung in Deutschland zu haben, die Ihre Angelegenheiten regelt und mit Ihnen in Kontakt ist. Gleichzeitig dient diese als Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter.
Es ist möglich, dass Sie aufgefordert werden, einen Termin mit dem Insolvenzverwalter persönlich beizuwohnen. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen und müssen einplanen, kurzfristig nach Deutschland reisen zu können.
Information für Rückkehrer: Sind Sie ausgewandert und kehren nach Deutschland zurück, können die Schulden auch nach längerer Abwesenheit noch bestehen. Haben Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, verjähren Schulden erst nach 30 Jahren. Eine Insolvenz im eigenen Land ist demnach immer die bessere Idee als ein Umzug ins Ausland.
Hallo, ich habe drei essentielle Fragen zur Restschuldbefreiung bei einer privaten Insolvenz:
1) Wie ist die Regelung, wenn ich in der Wohlverhaltensphase nur bis zur pfändungsfreigrenze Geld verdiene? Kommt es dann auch zu einer Restschuldbefreiung nach 3 Jahren oder nur dann, wenn man durchgehend pfändbares Einkommen hat?
2) Wie ist die Regelung, wenn ich während der wohlverhaltensphase durchgehend arbeitssuchend bzw. arbeitslos bin? Kommt es in diesem Fall zu einer Restschuldbefreiung nach 3 Jahren?
3) Wie ist die Regelung, wenn ich nach Anmeldung der Insolvenz ins l Ausland ziehe und dort nur bis zur Pfändungsfreigrenze oder gar kein Geld verdiene? Kommt es nach 3 Jahren zu einer Restschuldbefreiung?
Vielen Dank im Voraus.