Pfändung: Mittel der Zwangsvollstreckung

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 24. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Pfändung: Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Pfändung?

Die Pfändung ist eine staatliche Vollstreckungsmaßnahme, um die Forderungen der Gläubiger zwangsmäßig durchzusetzen und Schulden zu tilgen.

Wann kann eine Pfändung erfolgen?

Eine Pfändung kann nur dann durchgeführt werden, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, der Schuldner darüber per Zustellung informiert wurde und der Gläubiger konkrete Pfändungsmaßnahmen beantragt hat. Auch im Rahmen einer Insolvenz kann eine Pfändung erfolgen.

Was darf gepfändet werden?

Bei einer Sachpfändung zum Beispiel werden wertvolle Gegenstände und Fahrzeuge gepfändet. Bei der sehr viel effektiveren Lohnpfändung erhält der Gläubiger den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens – der unpfändbare Anteil, die Pfändungsfreigrenze von (mindestens) 1.499,99 € erhält der Schuldner.

Wann droht eine Pfändung und was darf gepfändet werden?
Wann droht eine Pfändung und was darf gepfändet werden?

Im Video: Infos zur Pfändung

Was Sie zur Pfändung wissen sollten, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie zur Pfändung wissen sollten, erfahren Sie auch im Video.

Was ist eine Pfändung?

Zahlt ein Schuldner seine Schulden nicht, droht die Pfändung.
Zahlt ein Schuldner seine Schulden nicht, droht die Pfändung.

Können Schulden nicht auf herkömmliche Weise getilgt werden, können die Forderungen des Gläubigers zwangsmäßig durchgesetzt werden – in Form einer Zwangsvollstreckung. In welcher Form diese erfolgt, regelt § 803 der Zivilprozessordnung (ZPO).

“Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist.”

Um eine Pfändung durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören das Vorliegen eines Vollstreckungstitels, die rechtzeitige Information des Schuldners über die bevorstehende Pfändung und die Bestellung eines Gerichtsvollziehers.

Es darf grundsätzlich nur gepfändet werden, wenn ein Gläubiger Forderungen erhebt und eine Zahlung seitens des Schuldners ausbleibt. Des Weiteren ist nur der Betrag in Höhe der Forderungen pfändbar. Scheitert der Pfändungsversuch aufgrund einer Verweigerung oder führt die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers, kann der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abnehmen.

Es kann zwischen unterschiedlichen Formen der Pfändung unterschieden werden. Die gängigsten sind die Lohnpfändung, die Kontopfändung, die Sachpfändung und die Taschenpfändung.

Überblick: Was ist pfändbar?

Einkommen ist bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.
Einkommen ist bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.

Grundsätzlich ist nicht alles pfändbar. Jedoch können sowohl Gegenstände als auch das Konto und das Einkommen vor einer Pfändung geschützt bzw. teilweise gar nicht gepfändet werden:

  • Kontopfändung: Das Guthaben kann durch ein Pfändungsschutzkonto vor einer Pfändung geschützt werden.
  • Lohnpfändung: Es gibt Einkommen (sog. Pfändungsfreibetrag), das grundsätzlich nicht pfändbar oder nur bedingt pfändbar ist.
  • Sachpfändung: Bestimmte Gegenstände unterliegen dem Pfändungsschutz.

Kontopfändung

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben des Schuldners gepfändet, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt und die Kontosperrung durch die Bank erfolgt ist. Sie wird durch diesen Beschluss zum Drittschuldner und muss das pfändbare Guthaben an den Gläubiger überweisen. Der Pfändungsumfang umfasst hierbei das Guthaben, das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses vorhanden war und das Guthaben der Tage nach der Pfändung.

Lohnpfändung nur begrenzt möglich

Das Arbeitseinkommen eines Schuldners kann grundsätzlich gepfändet werden, allerdings erst ab einer bestimmten Pfändungsfreigrenze. Wie viel des Lohns pfändbar ist, richtet sich nach der Einkommenshöhe. Der Betrag unterhalb der Freigrenze ist vor der Pfändung geschützt und bleibt dem Schuldner, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Pfändungsfreibetrag sichert somit das Existenzminimum. Alles was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, darf gepfändet werden.

Gemäß § 850 Abs. 4 ZPO ist jede Art der Vergütung pfändbar:

“Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.”

Es gibt allerdings besondere Bezüge, die nicht oder nur teilweise gepfändet werden können und solche, die nur unter bestimmten Bedingungen pfändbar sind:

  • Unpfändbar: Überstundenvergütung zur Hälfte, Urlaubsgeld (im üblichen Rahmen), Aufwandsentschädigungen wie Spesen (im üblichen Rahmen), Weihnachtsgeld bis zu 750 Euro (Stand: 1.7.2024), Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen
  • Bedingt pfändbar: Werden durch eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners die Forderungen der Gläubiger nicht vollständig befriedigt oder besteht keine Aussicht darauf, können Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.

Sachpfändung: Welche Gegenstände sind pfändbar?

Ein Auto darf z. B. nicht gepfändet werden, wenn Sie es zwingend zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Ein Auto darf z. B. nicht gepfändet werden, wenn Sie es zwingend zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Besitztümer des Schuldners können gepfändet werden. Dinge wie Bargeld, Wertgegenstände und Wertpapiere kann der Gerichtsvollzieher sofort an sich nehmen. Diese gehen damit in dessen Besitz über. Andere Gegenstände bleiben zunächst im Gewahrsam des Schuldners und werden durch ein Pfändungssiegel („Kuckuck“) kenntlich gemacht.

Sachen für den persönlichen Gebrauch oder den Haushalt, die zu einer bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung beitragen oder zur Ausübung der Berufstätigkeit benötigt werden, sind nicht pfändbar. Es ist auch eine Austauschpfändung möglich, bei welcher der Schuldner einen Ersatzgegenstand geringeren Wertes erhält.

Wer darf pfänden? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger eine Pfändung veranlassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für eine Sachpfändung ist der Gerichtsvollzieher zuständig, für die Pfändung von Arbeitseinkommen das Vollstreckungsgericht. Auch im Rahmen einer Insolvenz kann es zu einer Pfändung kommen. Dabei wird die Pfändung vom Insolvenzverwalter vorgenommen, der daraus die Insolvenzmasse ermittelt, die zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird.

Was tun bei bevorstehender Pfändung?

Werden Sie als Schuldner über eine bevorstehende Pfändung informiert, können Sie sich davor schützen, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen bzw. Ihr derzeitiges Konto in ein solches umwandeln lassen. Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Freibetrag vor der Pfändung geschützt und bleibt als Selbstbehalt bestehen.

Wird der pfändungsfreie Betrag nicht vom Kontoinhaber verwendet, bleibt dieses im darauffolgenden Monat zusätzlich vor der Pfändung geschützt. Der Schuldner hat die Möglichkeit, das Guthaben auf dem P-Konto für maximal zwölf Monate vor der Pfändung zu schützen.

Dafür muss ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt und nachgewiesen werden, dass im letzten halben Jahr vor Antragstellung hauptsächlich unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. Der Gläubiger kann dem allerdings mit einem entsprechenden Antrag dagegenhalten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 3,79 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Petra author icon
Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert