Unterliegen Steuerschulden der Verjährung? – Das Wichtigste in Kürze
Ja, auch bei Steuerschulden kann eine Verjährung eintreten. Das allerdings jedoch selten vor, weil die Finanzämter schon sehr darauf bedacht sind, alle Fristen einzuhalten und Zahlungsansprüche rechtzeitig einzufordern.
Die Zahlungsverjährung tritt bei Steuerschulden laut § 228 Abgabenordnung (AO) in der Regel nach fünf Jahren ein. Bei Steuerstraftaten sind es jedoch zehn Jahre. Das gilt jedoch nur, wenn der Steuerzahler in dieser Zeit nichts vom Finanzamt hört, was äußerst unwahrscheinlich ist. Mahnungen und andere Handlungen können die Verjährungsfrist unterbrechen. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen zur Verjährungshemmung und -unterbrechung. Mehr zum Begriff der Zahlungsverjährung lesen Sie hier.
Zahlungsverjährung bedeutet, dass ein bereits vom Finanzamt festgesetzter Steueranspruch nach Ablauf der Verjährungsfrist erlischt und dann nicht mehr bezahlt werden muss. Welche Verjährungsarten es noch gibt, erfahren Sie in diesem Abschnitt. Lesen Sie auch unseren Ratgeber über die Verjährung von Schulden.
Inhaltsverzeichnis
Verjähren Steuerschulden beim Finanzamt?
Wie andere Forderungen unterliegen auch Ansprüche, die auf einem Steuerschuldverhältnis beruhen, der Verjährung. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist für Steuerschulden muss die Forderung nicht mehr beglichen werden, weil sie nach § 47 AO erloschen ist.
Diese Zahlungsverjährung gilt sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerzahler. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss der Empfänger selbst irrtümlich zu viel erstattete Steuern nicht mehr zurückzahlen, wenn die Verjährung dieser Steuerschulden eingetreten ist (BFH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VII R 55/10.)
Dadurch, dass auch Steuerschulden der Verjährung unterliegen, weiß der Steuerpflichtige, wie lange seine Zahlungsverpflichtung besteht. Das sorgt für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Zur Verjährungsfrist bei Steuerschulden
Laut § 228 AO verjähren Steuerschulden nach fünf Jahren. Zum Beginn dieser Frist besagt § 229 S. 1 AO Folgendes:
„Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.“
Ist eine Steuerschuld beispielsweise am 30.06.2022 fällig, so beginnt die Frist am 01.01.2023. Folglich endet sie normalerweise erst zum Jahresende des fünften Kalenderjahres nach Eintritt der Fälligkeit.
Wann Steuerschulden im Einzelfall fällig werden, lässt sich anhand der einschlägigen Steuergesetze ermitteln. Es richtet sich beispielsweise nach dem Einkommenssteuergesetz oder dem Umsatzsteuergesetz.
Bei Ansprüchen, die auf einer Steuerstraftat beruhen, tritt die Verjährung der Steuerschuld erst nach zehn Jahren ein. Das betrifft die Steuerhinterziehung, den gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel sowie die Steuerhehlerei.
Hemmung und Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Das bisher Gesagte bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige nach Ablauf dieser fünf Jahre tatsächlich nicht mehr bezahlen muss. Denn auch bei Steuerschulden kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden durch verschiedene Ereignisse.
Die Hemmung ist eine Art Ruhezeit. Die Verjährungsfrist verlängert sich um diesen Zeitraum. Das passiert beispielsweise nach § 230 AO, wenn ein „Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann.“
Unterbrechung hingegen bedeutet, dass die Verjährungsfrist wieder neu beginnt. Handlungen, die die Verjährung von Steuerschulden unterbrechen, sind abschließend in § 231 Abs. 1 AO aufgelistet:
- schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, zum Beispiel durch eine Mahnung
- Zahlungsaufschub und Stundung
- Aussetzung der Vollziehung
- Aussetzung der Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung
- Sicherheitsleistung
- Vollstreckungsaufschub
- Vollstreckungsmaßnahme
- Anmeldung im Insolvenzverfahren
- Aufnahme in einen Insolvenzplan oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan
- Einbeziehung in ein Restschuldbefreiungsverfahren
- Ermittlungen der Finanzbehörde nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen
Sie haben Schulden beim Finanzamt? Auf eine Verjährung sollten Sie nicht hoffen. Handeln Sie und beantragen Sie eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung für Ihre Steuerschulden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer Schuldnerberatungsstelle helfen.
Weitere Arten der Verjährung bei Steuerschulden
Neben der Zahlungsverjährung gibt es noch zwei weiteren Arten der Verjährung bei Steuerschulden:
- Die Festsetzungsverjährung bestimmt, wie lange das Finanzamt Zeit hat, um einen Steuerbescheid zu erlassen oder zu ändern.
- Die Strafverfolgungsverjährung wiederum spielt bei Steuerstraftaten wie der Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle. Solche Taten verjähren erst nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB).
Mein Bruder ist vor 4 Jahren verstorben, jetzt meldet sich das Finanzamt bei uns und wollen für 2016- bis 2018 die Steuer von uns holen obwohl er ja da noch gelebt hat . Ist das überhaupt rechtens.
Habe im Bürgerbüro Wohnadresse ordnungsgemäß mein Kind abgemeldet und sie haben erst 11 Monate später der Familienkasse mitgeteilt.
Jetzt muss ich 2.500€ Kindergeld zurück zahlen. 7.2022 letztmalig bekommen.
Wenn ist Verjährt?
guten tag
ich habe mein gewerbe von meiner cocktailbar am 24.12.2007 abgemeldet und
das finanzamt wolte da mahls 8000 euro die ich leider nicht zahlen konnte jezt sind es schon 14 jahre her und das finanzamt will jezt ca 20.000 euro haben hatte den schon mahl ein vergleich angeboten haben die nicht akzeptiert wann verjähren diese finanzamt schulten von mit
Ich habe hohe Steuer Schulden aus den 90 er Jahren. Habe aber vom Finanzamt seit über 10 Jahren nichts mehr gehört.
Wie kann ich erfahren ob die Schuld noch besteht?
Durch Betrügerischen Konkurs eines Auftraggebers bin Ich beim Finanzamt seid 1994 mit ca.250000,00€ Schuldner. Seid dem pfändet das Finanzamt den Pfändbaren Teil Meiner Rente. ca. 250 € monatlich jetzt 2021 sind die Schulden beim Finanzamt auf 1.600 000,oo € angewachsen mit 250,00€ im Monat wird sich keine Wirkliche Tilgung machen Lassen. Was Kann ich tun.