Lieferantenschulden: Das Wichtigste im Überblick
Als Lieferantenschulden werden die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber einem Lieferanten oder Dienstleister bezeichnet, wenn dieser nicht umgehend für seine Leistung vergütet wird.
Lieferantenschulden sind für ein Unternehmen nichts Ungewöhnliches. Zum Problem werden diese Schulden erst, wenn der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. In diesem Fall wird der Gläubiger versuchen, seine Forderungen zwangsweise durchzusetzen, beispielsweise mithilfe eines Inkassounternehmens.
Eine GmbH, die ihre Lieferantenschulden aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht begleichen kann, ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen die Regelinsolvenz zu beantragen.
Die Schulden beim Lieferanten oder Dienstleister
Inhaltsverzeichnis
Dass ein Unternehmen Lieferantenschulden hat, ist nichts Ungewöhnliches, denn dies bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass Zahlungsverbindlichkeiten aus erhaltenen Lieferungen oder Dienstleistungen bestehen. Wenn Sie als Geschäftsführer z. B. Rohstoffe von einem Lieferanten beziehen oder die Dienste einer Werbeagentur in Anspruch nehmen und diese Leistung nicht umgehend vergüten, machen Sie bei Ihrem Geschäftspartner Lieferantenschulden.
In der Regel sind diese bereits eingeplant und vertraglich geregelt, indem der Lieferant bzw. Dienstleister Ihnen eine Frist für die Begleichung der Schulden setzt.
Jene ist bei Lieferantenschulden meist recht kurz gefasst und beträgt selten länger als einen Monat, aber es gibt Ausnahmefälle. Für gewöhnlich handelt es sich jedoch um eher kurzfristige Verbindlichkeiten. Solange Sie diese als Unternehmer stets pünktlich und vollständig begleichen, sind Lieferantenschulden in der Bilanz kein Problem.
Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens?
Können Sie Ihre Lieferantenschulden jedoch nicht vertragsgemäß zurückzahlen, sollten Sie schnell handeln, denn Ihr Geschäftspartner hat ein Recht darauf, seine Forderung durchzusetzen.
Dies beginnt üblicherweise mit wenigstens einer Mahnung, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Schulden zu begleichen. Manche Unternehmen verschicken bis zu drei Mahnungen und berechnen Ihnen zusätzlich die Mahngebühren.
Hat dies keinen Erfolg, kann der Gläubiger in einem gerichtlichen Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirken und eine Zwangsvollstreckung einleiten, um den ihm zustehenden Betrag einzutreiben.
Für ein Unternehmen kann dies den Ruin bedeuten, denn mitunter hat es nach der Zwangsvollstreckung nicht mehr genug Ressourcen, um seinen Betrieb aufrecht zu erhalten. Als Unternehmer sollten Sie deshalb versuchen, dies um jeden Preis zu umgehen.
Wenden Sie sich an Ihren Geschäftspartner, sobald Sie wissen, dass Sie die Lieferantenschulden nicht vertragsgemäß begleichen können. Möglicherweise lässt sich eine Einigung erzielen, indem zum Beispiel eine längere Ratenzahlung vereinbart wird. Warten Sie damit nicht erst, bis die abgemachte Zahlungsfrist verstrichen ist, denn dies kann dem Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten erheblich schaden. Je früher Sie Ihre Situation offenlegen, desto eher sind die meisten Geschäftspartner bereit, Zugeständnisse zu machen.
Tritt die Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung tatsächlich ein, sind Sie als Unternehmer verpflichtet, innerhalb von drei Wochen die Regelinsolvenz zu beantragen. Diese wird umgangssprachlich auch als Unternehmensinsolvenz bezeichnet.