Dauer der Privatinsolvenz: Das Wichtigste in Kürze
Für alle ab dem 1.10.2020 gestellten Insolvenzanträge gilt bei der Privatinsolvenz eine Dauer von drei Jahren, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Diese Gesetzesänderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Nein, dass die Privatinsolvenz in 3 Jahren endet, gilt für alle Verbraucher, unabhängig davon, wie viele Schulden sie in der Zeit begleichen.
Für diese Schuldner gelten noch die alten Regelungen, allerdings verkürzt sich für sie die sechsjährige Wohlverhaltensphase monatsweise. Näheres entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Nur noch dreijährige Laufzeit für die Privatinsolvenz
Bis 2020 war in Deutschland noch eine sechsjährige Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung der Regelfall.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in deutsches Recht führte der Gesetzgeber eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf eine Dauer von drei Jahren ein.
Diese Verfahrensverkürzung ist nicht mehr wie früher an die Bedingung geknüpft, dass der Schuldner ein Mindestbetrag seiner Schulden oder die Verfahrenskosten bezahlt.
Nach Ablauf dieses dreijährigen Verfahrens erteilt das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung. Doch ganz ohne Bedingungen erhält er diesen Schuldenerlass dann doch nicht.
Der Schuldner muss sich nach wie vor redlich verhalten und seinen Obliegenheiten nachkommen und beispielweise einer geregelten Arbeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
Achtung! Bei der dreijährigen Verfahrensdauer ist der zuvor erforderliche außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht mit einberechnet. Nur wenn dieser Versuch scheitert und eine anerkannte Stelle dies bescheinigt, darf der Verbraucher Insolvenz anmelden.
Vor dem 1.10.2020 Privatinsolvenz angemeldet? Diese Dauer gilt für Sie
Wie lange dauert die Privatinsolvenz für Menschen, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1. Oktober 2020 gestellt haben? Schuldner, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 ihre Verbraucherinsolvenz beantragt haben, durchlaufen die alte sechsjährige Wohlverhaltensphase, die sich wie folgt verkürzt:
Antrag auf Privatinsolvenz gestellt am | Dauer der Wohlverhaltensperiode / Abtretungsfrist |
---|---|
17.12.2019 - 16.1.2020 | 5 Jahre und 7 Monate |
17.1.2020 - 16.2.2020 | 5 Jahre und 6 Monate |
17.2.2020 - 16.3.2020 | 5 Jahre und 5 Monate |
17.3.2020 - 16.4.2020 | 5 Jahre und 4 Monate |
17.4.2020 - 16.5.2020 | 5 Jahre und 3 Monate |
17.5.2020 - 16.6.2020 | 5 Jahre und 2 Monate |
17.6.2020 - 16.7.2020 | 5 Jahre und 1 Monat |
17.7.2020 - 16.8.2020 | 5 Jahre |
17.8.2020 - 16.9.2020 | 4 Jahre und 11 Monate |
17.9.2020 - 30.9.2020 | 4 Jahre und 10 Monate |
Verkürzung der Privatinsolvenz nach den alten Regeln möglich
Verbraucher, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1.10.2020 eingereicht haben, können die Verfahrensdauer nach den alten Regeln verkürzen:
1. Ihre Privatinsolvenz endet nach 3 Jahren, wenn sie in diesem Zeitraum mindestens 35 Prozent ihrer Schulden und die Verfahrenskosten bezahlen.
2. Eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf eine Laufzeit von 5 Jahren ist möglich, wenn der Schuldner sämtliche Verfahrenskosten begleicht.
Ich habe März 2018 meine Insolvenz eröffnet. Bis heute wurden über 6000 Euro gepfändet. Wann endet für mich das Verfahren? Und was muss ich tun?