Privatinsolvenz: Dreijährige Dauer als Regelfall

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Dauer der Privatinsolvenz: Das Wichtigste in Kürze

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Für alle ab dem 1.10.2020 gestellten Insolvenzanträge gilt bei der Privatinsolvenz eine Dauer von drei Jahren, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Diese Gesetzesänderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück.

Ist diese dreijährige Dauer einer Privatinsolvenz an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Nein, dass die Privatinsolvenz in 3 Jahren endet, gilt für alle Verbraucher, unabhängig davon, wie viele Schulden sie in der Zeit begleichen.

Wie lange geht eine Privatinsolvenz für Schuldner, die vor dem 1.10.2020 Insolvenz angemeldet haben?

Für diese Schuldner gelten noch die alten Regelungen, allerdings verkürzt sich für sie die sechsjährige Wohlverhaltensphase monatsweise. Näheres entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.

Eine Privatinsolvenz dauert in Deutschland nur noch drei Jahre - vorausgesetzt, der Schuldner hat seinen Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt.
Eine Privatinsolvenz dauert in Deutschland nur noch drei Jahre – vorausgesetzt, der Schuldner hat seinen Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt.

Nur noch dreijährige Laufzeit für die Privatinsolvenz

Wie lange geht die Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung nach aktuellem Recht?
Wie lange geht die Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung nach aktuellem Recht?

Bis 2020 war in Deutschland noch eine sechsjährige Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung der Regelfall.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in deutsches Recht führte der Gesetzgeber eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf eine Dauer von drei Jahren ein.

Diese Verfahrensverkürzung ist nicht mehr wie früher an die Bedingung geknüpft, dass der Schuldner ein Mindestbetrag seiner Schulden oder die Verfahrenskosten bezahlt.

Nach Ablauf dieses dreijährigen Verfahrens erteilt das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung. Doch ganz ohne Bedingungen erhält er diesen Schuldenerlass dann doch nicht.

Der Schuldner muss sich nach wie vor redlich verhalten und seinen Obliegenheiten nachkommen und beispielweise einer geregelten Arbeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.

Achtung! Bei der dreijährigen Verfahrensdauer ist der zuvor erforderliche außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht mit einberechnet. Nur wenn dieser Versuch scheitert und eine anerkannte Stelle dies bescheinigt, darf der Verbraucher Insolvenz anmelden.

Vor dem 1.10.2020 Privatinsolvenz angemeldet? Diese Dauer gilt für Sie

Wie lange dauert die Privatinsolvenz für Menschen, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1. Oktober 2020 gestellt haben? Schuldner, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 ihre Verbraucherinsolvenz beantragt haben, durchlaufen die alte sechsjährige Wohlverhaltensphase, die sich wie folgt verkürzt:

Antrag auf Privat­insolvenz gestellt amDauer der Wohl­ver­haltens­periode / Abtretungs­frist
17.12.2019 - 16.1.20205 Jahre und 7 Monate
17.1.2020 - 16.2.20205 Jahre und 6 Monate
17.2.2020 - 16.3.20205 Jahre und 5 Monate
17.3.2020 - 16.4.20205 Jahre und 4 Monate
17.4.2020 - 16.5.20205 Jahre und 3 Monate
17.5.2020 - 16.6.20205 Jahre und 2 Monate
17.6.2020 - 16.7.20205 Jahre und 1 Monat
17.7.2020 - 16.8.20205 Jahre
17.8.2020 - 16.9.20204 Jahre und 11 Monate
17.9.2020 - 30.9.20204 Jahre und 10 Monate

Verkürzung der Privatinsolvenz nach den alten Regeln möglich

Verbraucher, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1.10.2020 eingereicht haben, können die Verfahrensdauer nach den alten Regeln verkürzen:

1. Ihre Privatinsolvenz endet nach 3 Jahren, wenn sie in diesem Zeitraum mindestens 35 Prozent ihrer Schulden und die Verfahrenskosten bezahlen.
2. Eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf eine Laufzeit von 5 Jahren ist möglich, wenn der Schuldner sämtliche Verfahrenskosten begleicht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,55 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Petra author icon
Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

Bildnachweise

Eine Antwort auf “Privatinsolvenz: Dreijährige Dauer als Regelfall”

Bertsays:

Ich habe März 2018 meine Insolvenz eröffnet. Bis heute wurden über 6000 Euro gepfändet. Wann endet für mich das Verfahren? Und was muss ich tun?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert