Primärschulden – Das Wichtigste in Kürze
Verbraucher sollten zuallererst ihre sogenannten Primärschulden begleichen und danach alle anderen Schulden.
Darunter fallen Schulden, welche die Existenz des Schuldners gefährden. Hierzu gehören insbesondere Mietschulden und Energieschulden. Werden diese nicht bezahlt, droht dem Schuldner die Obdachlosigkeit oder er kann seine Wohnung nicht mehr beheizen.
Wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin. Die Berater helfen Ihnen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Hartz-4-Empfänger können darüber hinaus ein Darlehen beim Jobcenter für ihre Mietschulden beantragen.
Schuldenunterscheidung nach Dringlichkeit der Forderungen
Inhaltsverzeichnis
Abhängig von den persönlichen Umständen und der finanziellen Situation können bereits vermeintlich kleine Schuldenbeträge weitreichende Konsequenzen haben. Allerdings lassen sich die verschiedenen Schuldenarten grundsätzlich anhand ihrer Dringlichkeit unterscheiden. Experten differenzieren in diesem Zusammenhang zwischen Primärschulden und Sekundärschulden.
Doch welche Verbindlichkeiten zählen laut Definition zu den Primärschulden? Welche Besonderheiten gilt es dabei zu beachten? Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie Primärschulden haben? Und wo erhalten Sie Hilfe, wenn Ihnen die Situation über den Kopf wächst? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Primärschulden – eine Definition
Als Primärschulden gelten grundsätzlich alle Verbindlichkeiten, die in einer engen Verbindung zur Existenz des Schuldners und dessen Angehörigen stehen. Sie dienen demnach dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Was dabei unter die Bezeichnung „Primärschulden“ fällt, zeigt exemplarisch die nachfolgende Auflistung:
- Mietschulden
- Energieschulden
- Schulden aus Gesetzesverstößen
Stehen Sie bei Ihrem Vermieter in der Kreide, kann dies in letzter Konsequenz zu einer Zwangsräumung führen und unter Umständen in der Obdachlosigkeit enden. Unter Energieschulden fallen alle Verbindlichkeiten, die bei den Anbietern von Strom, Wasser und Gas bestehen. Bezahlen Sie diese nicht zeitnah, kann dies dazu führen, dass zum Beispiel die Heizung und das warme Wasser abgestellt werden. Nicht zuletzt können nicht bezahlte Bußgelder oder Geldstrafen in einer Pfändung oder sogar einer Freiheitsstrafe resultieren.
Es zeigt sich also, dass die Nichtbegleichung dieser Forderungen existenzbedrohend sein kann. Daher sind Schuldner dazu angehalten, sich vorrangig um den Abbau von Primärschulden zu kümmern bzw. sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung oder einen Vergleich zu einigen.
Als Sekundärschulden gelten hingegen alle weiteren Verbindlichkeiten. Hierunter fallen unter anderem Käufe auf Raten, der Dispokredit oder die Ausgaben beim Leasing. Denn so lässt sich in der Regel zum Beispiel ein Leasingvertrag auflösen, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung der Grundbedürfnisse führt.
Der Weg aus der Schuldenfalle
Da Primärschulden weitreichende Konsequenzen haben können, sollten Sie möglichst frühzeitig aktiv werden. Suchen Sie gemeinsam mit dem Gläubiger nach einer Lösung. So besteht nicht selten die Möglichkeit, sich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Bei Geldbußen können Sie außerdem um einen Aufschub bitten, wohingegen sich Geldstrafen alternativ durch gemeinnützige Arbeit verbüßen lassen.
Um die existenzbedrohenden Folgen von Primärschulden zu verhindern, ist es häufig sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu suchen. Eine Anlaufstelle kann dabei eine öffentliche Schuldnerberatung sein, welche die betroffenen Personen meist sogar kostenlos unterstützt.
Wichtig! Beachten Sie zudem, dass es in Deutschland für die Sicherung des Lebensunterhalts stattliche Leistungen zur Unterstützung gibt. So kann zum Beispiel ergänzendes Hartz-4 dafür sorgen, dass sich die finanzielle Situation bessert und Sie die Primärschulden abbauen können.