Kosten für die Schuldnerberatung – Das Wichtigste in Kürze
Bei staatlichen bzw. kommunalen und bei gemeinnützigen Beratungsstellen fallen in der Regel keine Kosten für die Schuldnerberatung an. Hier werden Verbraucher gewöhnlich kostenlos beraten, müssen dafür aber aufgrund der hohen Nachfrage mit langen Wartezeiten rechnen.
Die Schuldnerberatung verursacht Kosten, wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden oder an ein Unternehmen, das diese Dienstleistung anbietet.
Wichtig ist unter anderem, dass Sie von vornherein wissen, welche Kosten für die Schuldnerberatung auf Sie zukommen. Lassen Sie sich diese genau erklären. Weitere Tipps finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Wo finde ich eine kostenlose Schuldnerberatung?
Bei kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen erhalten Verbraucher eine Schuldnerberatung, ohne dass Kosten hierfür entstehen. Beratungsstellen der Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) beraten Verbraucher (oder zumindest Hartz-4- und Sozialhilfeempfänger) in der Regel kostenlos. Auch die Verbraucherzentrale bietet eine solche Beratung an.
Erkundigen Sie sich über die Website der jeweiligen Anbieter nach den Kontaktdaten und gegebenenfalls entstehenden Kosten der Schuldnerberatung. Kümmern Sie sich außerdem möglichst frühzeitig um einen Termin, denn diese kostenlose Beratung ist sehr gefragt, sodass Sie lange Wartezeiten einkalkulieren müssen. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei einem drohenden Wohnungsverlust aufgrund hoher Mietschulden, ist auch ein kurzfristiger Termin möglich.
Tipps, um zu hohe Kosten für die Schuldnerberatung zu vermeiden
Einige Schuldenberater stellen dennoch Kosten in Rechnung. Das sind einerseits Rechtsanwälte und andererseits Dienstleistungsunternehmen, die sich auf die Schuldnerberatung spezialisiert haben. Für deren Schuldnerberatung können hohe Kosten anfallen. Beachten Sie deshalb Folgendes:
- Der Berater sollte Ihnen vor Abschluss eines Beratungsvertrags genau erklären und aufschlüsseln, welche Kosten für die Schuldnerberatung insgesamt anfallen.
- Seriöse Anbieter erklären Ihnen nachvollziehbar, welche Leistungen Sie bezahlen müssen und wie hoch diese Kosten sind. So wissen Sie schon vor der Beratung, mit welchem Geldbetrag Sie insgesamt rechnen müssen. Macht der Anbieter hingehen nur ungenaue Angaben dazu, wie lange die Schuldnerberatung dauert und was diese kostet, sollten Sie sich eine andere Beratungsstelle suchen.
- Prüfen Sie den Vertrag zur Schuldnerberatung einschließlich der Kosten sehr genau und nehmen Sie sich ausreichend Bedenkzeit, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Lassen Sie sich auf keinen Fall zur Unterschrift drängen.
- Achten Sie darauf, dass die Rechtsberatung in den Kosten inbegriffen ist, falls Sie sich für einen privaten Dienstleister entscheiden. Dieser sollte keinesfalls doppelte Kosten für Schuldnerberatung und Rechtsberatung verlangen.
- Prüfen Sie bei privaten bzw. gewerblichen Schuldnerberatungsstellen, ob diese anerkannt bzw. geeignet sind im Sinne des § 305 I Nr. 1 InsO.
Gibt es eine Kostenübernahme für die Schuldnerberatung?
Auch ein Rechtsanwalt kann die Schuldnerberatung durchführen. Die Kosten hierfür lassen sich mithilfe eines Beratungshilfescheins vom Amtsgericht deutlich reduzieren: Bewilligt das Gericht die Beratungshilfe, fällt für den Verbraucher nur eine Gebühr von 15 Euro an. Allerdings wird sie nur unter drei Bedingungen gewährt:
- Die Beratungshilfe wird nur für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenregulierung auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans im Sinne des § 305 I Nr. 1 InsO gewährt. Sie sparen also nur die Kosten für die Schuldnerberatung, die im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern anfallen. Wenn der Anwalt Sie auch bei einer Privatinsolvenz unterstützen soll, müssen Sie ihn hierfür auch selbst bezahlen.
- Beratungshilfe erhalten nur Menschen mit einem niedrigen Einkommen, beispielsweise Hartz-4- und Sozialhilfeempfänger sowie andere Personen, die nur ein Existenzminimum zur Verfügung haben.
- Die Amtsgerichte verweisen gewöhnlich auf die kostenlosen Beratungsstellen und lehnen die Beratungshilfe deshalb ab. Nur wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er dort unangemessen lange auf einen Termin warten muss, bewilligt das Gericht die Beratungshilfe für die mit der Schuldnerberatung verbundenen Kosten.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe mal eine Frage.
Auf meinem Konto sind drei Krallen und deshalb komme ich leider nicht an meinem gesamten Lohn.
Daher kann ich leider nicht so gut meine Schulden abbauen, da ich nur über eüinen Teil von meinem Lohn verfügen kann.
Kann man bei Ihnen eine Freigabe für mein Konto bekommen?
Mit freundlichen Grüssen
Ines