Das Auto in der Privatinsolvenz: Gilt es als Teil der Insolvenzmasse?

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Das Auto in der Privatinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze

Darf ich mein Auto trotz Privatinsolvenz behalten?

Nein, Sie müssen es an den Insolvenzverwalter herausgeben. Den Kraftfahrzeuge fließen in der Regel in die Insolvenzmasse ein und werden dann verwertet. Der Erlös kommt den Gläubigern zugute.

Unter welchen Umständen darf ich mein Auto ausnahmsweise doch behalten?

Wenn Sie Ihr Auto zwingend für die Berufsausübung benötigen, dürfen Sie es behalten. Allerdings gelten hier hohe Anforderungen: Wer seine Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, benötigt das Auto nicht und muss es herausgeben. Auch im Fall einer schweren Gehbehinderung ist das Auto unpfändbar und fällt nicht in die Insolvenzmasse.

Darf ich mir ein Auto während der Privatinsolvenz kaufen?

Zum einen dürfte es aufgrund der laufenden Privatinsolvenz schwierig werden, einen entsprechenden Kredit zu bekommen. Und zum anderen fällt das Fahrzeug im Regelfall wieder in die Insolvenzmasse, sodass Sie es an den Insolvenzverwalter herausgeben müssten.

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 Das Auto ist in der Privatinsolvenz in der Regel Teil der Insolvenzmasse.
Das Auto ist in der Privatinsolvenz in der Regel Teil der Insolvenzmasse.

Privatinsolvenz: Was passiert mit dem Auto?

Das Auto ist für viele von besonderem Wert und Wichtigkeit, erlaubt es doch Flexibilität und Mobilität. Für viele Menschen ist es zudem auch aus beruflichen Gründen unabdingbar, da sie darauf angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Prinzipiell gilt das Auto als Teil der Insolvenzmasse und muss somit in der Regel abgegeben werden, sofern es nicht zur Ausübung des Berufes oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendig ist. Hierbei gibt es jedoch verschiedene Regelungen, die auch den Wert des Fahrzeugs mit einbeziehen.

Was passiert nun also mit dem Auto in der Privatinsolvenz? Darf man bei Privatinsolvenz ein Auto besitzen? Und ist es vielleicht sogar möglich, in der Insolvenz ein neues Auto zu erwerben oder gar zu finanzieren?

Privatinsolvenz: Muss das Auto abgegeben werden?

Was mit dem Auto in der Privatinsolvenz passiert, hängt auch von dessen Wert ab.
Was mit dem Auto in der Privatinsolvenz passiert, hängt auch von dessen Wert ab.

Viele Schuldner besitzen ein Auto und bringen dieses somit mit in die Insolvenz. Was mit dem Auto bei der Privatinsolvenz passiert, hängt nicht nur von dessen Wert ab, sondern auch davon, ob es im Besitz des Schuldners ist. Ist das Auto finanziert oder geleast und daher Eigentum der Bank, gilt diese ebenfalls als Gläubiger. Das Auto ist dann in jedem Fall Teil der Insolvenzmasse.

Sollte das Auto nicht im Besitz des Schuldners sein, wird die Bank die Finanzierung kündigen, sobald diese von der Einleitung des Insolvenzverfahrens erfährt. In diesem Fall muss das Auto abgegeben beziehungsweise verkauft werden.

Ist das Auto im Besitz des Schuldners und verfügt über keinen besonderen Wert, muss es unter Umständen nicht abgegeben werden. Hierfür ist es notwendig, dass der Insolvenzschuldner aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen ist.

Das Auto kann dem Insolvenzverwalter gegebenenfalls auch abgekauft werden. Dies kann zum Beispiel durch Freunde oder Verwandte geschehen, die das Auto anschließend gegen eine Ratenzahlung weiterhin zur Verfügung stellen. Diese Raten müssen jedoch aus dem unpfändbaren Teil des Gehalts zahlbar sein.

Es kann somit möglich sein, in der Privatinsolvenz das Auto zu behalten. Unter Umständen kann auch ein teures Fahrzeug gegen eines mit geringerem Wert getauscht werden, das ebenfalls zur Erfüllung der Bedürfnisse geeignet ist.

Bei drohender Privatinsolvenz das Auto vorher verkaufen?

Es ist prinzipiell möglich, das Auto vor Beginn des Insolvenzverfahrens zu verkaufen, jedoch sollte dabei bedacht werden, dass dieser Verkauf im Zweifelsfall durch den Insolvenzverwalter angefochten werden kann, sofern er innerhalb einer gewissen Zeitspanne vor der Insolvenz getätigt wurde. In der Regel handelt es sich hierbei um die letzten Monate vor Insolvenzeröffnung.

Kommt es also zu einem Verkauf des Fahrzeugs sollte sichergestellt werden, dass dieses nicht unter Wert verkauft wird. Andernfalls kann es zu einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter kommen. Der Verkauf unter Wert ist außerdem strafbar, was durch § 283 des Strafgesetzbuches geregelt ist:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,

Es sollte in dem Fall ebenfalls davon abgesehen werden, das Auto an einen Verwandten zu übertragen, da dies zur Gefährdung der Restschuldbefreiung, beziehungsweise des gesamten Insolvenzverfahrens führen kann.

Ein Verkauf des Autos vor Einleitung des Insolvenzverfahrens ist somit prinzipiell möglich, sollte jedoch gut durchdacht sein und kann unter Umständen zu Problemen führen.

Ist das Auto prinzipiell pfändbar?

Privatinsolvenz und Auto, das schließt sich prinzipiell nicht aus. Es ist somit möglich, bei einer Insolvenz das Auto zu behalten, sofern einige Kriterien erfüllt werden:

  • Das Auto wird zur Ausübung des Berufs benötigt. Hier wird gegebenenfalls eine Bestätigung durch den Arbeitgeber gefordert.
  • Der Nachweis einer Behinderung. In diesem Fall muss der Schuldner selbst tätig werden und im Rahmen eines Freistellungsverfahrens beim Insolvenzgericht die Freigabe des Fahrzeugs beantragen.

Der Insolvenzverwalter wird in den meisten Fällen, auch bei älteren Fahrzeugen, versuchen, diese der Insolvenzmasse beizufügen. Das Auto ist also pfändbar, sofern kein triftiger Grund vorliegt, der dagegenspricht. Gegebenenfalls kann das Auto auch aus der Insolvenzmasse freigekauft werden.

 Das Auto vor der Privatinsolvenz zu retten, kann unter Umständen schwierig werden.
Das Auto vor der Privatinsolvenz zu retten, kann unter Umständen schwierig werden.

Privatinsolvenz: Kann ich das Auto retten?

Es ist prinzipiell möglich, ein Auto trotz Privatinsolvenz zu besitzen. Der Insolvenzverwalter wird jedoch mit Einleitung des Insolvenzverfahren die Pfändung des Wagens vorantreiben, um diesen der Insolvenzmasse zuzuführen.

Eine Rettung des Wagens kann möglich sein, wenn Gründe vorliegen, die dessen Pfändbarkeit einschränken. Andernfalls muss dieser dem Insolvenzverwalter abgekauft werden. Dies kann durch den Schuldner, Freunde oder auch Familie erfolgen, die diesen anschließend gegen Ratenzahlung wieder zur Verfügung stellen. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug, steigen hierbei die Chancen, da dieses in der Regel nur noch einen geringen Wert aufweist.

Ein Auto finanzieren trotz Privatinsolvenz – Geht das?

Ein Auto während einer Privatinsolvenz zu finanzieren, ist kaum möglich.
Ein Auto während einer Privatinsolvenz zu finanzieren, ist kaum möglich.

Während der Privatinsolvenz ein Auto zu finanzieren, ist kaum möglich. Da eine laufende Insolvenz bei der Schufa gemeldet wird, wird in der Regel keine Bank einer Finanzierung zustimmen. Ebenfalls ist das Verfahren der Privatinsolvenz zur Bereinigung bestehender Forderungen gedacht, sodass ein erneuter Autokredit trotz Privatinsolvenz unwahrscheinlich ist. Sollte ein erneuter Kredit jedoch bewilligt werden, kann auf diese Weise das Insolvenzverfahren und somit auch die Restschuldbefreiung gefährdet werden.

Die Autofinanzierung nach der Privatinsolvenz ist jedoch denkbar und die Chancen auf die Bewilligung eines Kredites steigen entsprechend. Da in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt wird und der Score nach einer Weile wieder ansteigt, ist es oft möglich, ein Auto zu finanzieren trotz vorheriger Insolvenz.

Auto-Leasing trotz Privatinsolvenz

Das Auto-Leasing trotz laufender Insolvenz gestaltet sich ähnlich problematisch, wie auch die Autofinanzierung. Da auch dies in der Regel über die Bank läuft, wird eine Bewilligung während der Privatinsolvenz sehr schwierig.

Der Versuch des Autoleasings trotz Privatinsolvenz ist somit nicht wirklich ratsam, da auch hierbei das laufende Verfahren gefährdet werden kann.

 Ein Auto zu kaufen ist in der Privatinsolvenz nur ohne Finanzierung möglich.
Ein Auto zu kaufen ist in der Privatinsolvenz nur ohne Finanzierung möglich.

Ist es möglich, in der Privatinsolvenz ein Auto zu kaufen?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit in der Privatinsolvenz ein Auto zu kaufen. Da jedoch kaum eine Bank einen Kredit für den Autokauf zur Verfügung stellen wird, müsste dies mit vorhandenen finanziellen Mittel erworben werden.

Ein Autokauf ist trotz Privatinsolvenz möglich, sofern dieses mit dem Geld finanziert wird, das auf Basis der Pfändungstabelle zur Verfügung steht. Hat nun der Schuldner über einen längeren Zeitraum auf den Kauf eines Gebrauchtwagens gespart, kann er diesen durchaus erwerben. Hierbei ist jedoch herauszustellen, dass Ersparnisse, die vor der Wohlverhaltensperiode zusammengekommen sind, ebenfalls gepfändet werden können.

Gegebenenfalls kann es jedoch ratsam sein, Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter zu halten, um zu klären, ob es problemlos möglich ist, das Auto zu kaufen, trotz laufender Privatinsolvenz. Es sollte hier in jedem Fall transparent vorgegangen werden, um zu vermeiden, dass das Auto nachträglich gepfändet wird.

Dies ist ebenfalls ratsam, da der Insolvenzverwalter nach der Anmeldung des Fahrzeugs über die Abbuchung der Kfz-Steuer, beziehungsweise der Kfz-Versicherung in der Kontoübersicht des Schuldners von dem Wagen erfahren würde.

Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz abschließend

Das Abschließen einer Autoversicherung ist trotz Insolvenz grundsätzlich möglich, jedoch in der Regel an gewisse Bedingungen geknüpft. In den meisten Fällen ist es insolventen Personen jedoch nur möglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da es sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtversicherung handelt.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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Eine Antwort auf “Das Auto in der Privatinsolvenz: Gilt es als Teil der Insolvenzmasse?”

Adolfsays:

Habe von meinen Lebengefährten ein Gebrauchtes Auto geschenkt bekommen. Kann ich das auf meinen Namen anmelden und die Versicherung auf meinen Namen bezahlen. Oder darf ich das Auto nur benutzen und das mein Lebensgefährte das Auto auf sich anmeldet.
Bitte Sie höflichst um baldige Antwort
Danke

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