Drittschuldner bei der Pfändung – Das Wichtigste in Kürze
Ein Drittschuldner ist jemand, der dem Schuldner selbst etwas schuldet, wie z. B. Gehalt. Bei einer Pfändung wird diese Forderung durch den Gläubiger gepfändet, und der Drittschuldner muss die pfändbaren Beträge direkt an den Gläubiger zahlen.
Ein Drittschuldner muss nach Zustellung eines PfÜB die pfändbaren Beträge an den Gläubiger überweisen. Zudem ist er verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung abzugeben.
Ein Drittschuldner darf die Zahlung nur verweigern, wenn die Forderung unberechtigt oder unpfändbar ist. Ansonsten ist er zur Mitwirkung verpflichtet. Welche Konsequenzen drohen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Drittschuldner bei der Pfändung?
Die Zwangsvollstreckung in Forderungen ist ein wirksames Instrument, um offene Schulden einzutreiben. Dabei spielt der sogenannte Drittschuldner eine zentrale Rolle. Doch wer ist Drittschuldner bei einer Pfändung?
Ein Drittschuldner ist eine Person oder Institution, die dem Schuldner selbst eine Forderung schuldet oder für ihn eine Vermögensposition verwahrt. Diese Forderung wird durch den Gläubiger gepfändet, um auf diese Weise an sein Geld zu kommen.
Der Drittschuldner ist also nicht der Schuldner, sondern jemand, der etwas an den Schuldner leisten müsste – beispielsweise Gehalt, Mieteinnahmen oder eine Versicherungsleistung.
Wenn ein Gläubiger gegenüber einem Drittschuldner seine Forderungen geltend machen will, muss dieser einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit kann das Gericht dann ein Pfandrecht beim Drittschuldner bewirken. Wenn in einem PfÜB mehrere Drittschuldner aufgeführt sind, wird derjenige zuerst kontaktiert, der ganz oben auf der Liste steht.
Wer ist Drittschuldner bei einer Pfändung?
In vielen Fällen ist bei einer Pfändung der Arbeitgeber Drittschuldner. Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dieser verpflichtet, dem Arbeitnehmer – also dem eigentlichen Schuldner – ein regelmäßiges Gehalt für seine erbrachte Arbeitsleistung zu zahlen.
Wird jedoch vom zuständigen Amtsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, direkt auf dieses Arbeitseinkommen zuzugreifen.
Dabei wird jedoch nicht das komplette Gehalt einbehalten. Ein bestimmter Teil bleibt dem Schuldner als unpfändbarer Betrag erhalten. Dieser soll sicherstellen, dass das notwendige Existenzminimum gewahrt bleibt und der Schuldner weiterhin in der Lage ist, gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen – etwa gegenüber Ehepartnern oder Kindern – nachzukommen. Die Höhe dieser Pfändungsfreigrenze hängt sowohl vom Einkommen des Schuldners als auch von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.
Neben dem Arbeitgeber kommen auch andere Personen oder Institutionen als Drittschuldner infrage. Dazu zählen:
- Banken: Als Drittschuldner überweist die Bank bei einer Pfändung das pfändbare Guthaben an den Gläubiger.
- Versicherer oder Kreditgeber: Diese können ebenfalls als Drittschuldner auftreten, wenn sie dem Schuldner gegenüber zu Zahlungen verpflichtet sind.
- Andere Personen oder Institutionen: Jede Person oder Organisation, die dem Schuldner eine Forderung schuldet, kann zum Drittschuldner werden. Beispiele sind Mieter, wenn sie anstelle eines verschuldeten Vermieters direkt an dessen Gläubiger zahlen müssen.
Was ist ein Drittschuldner beim Finanzamt? Das Finanzamt kann bei Steuerschulden direkt eine Kontopfändung durchführen. Es benötigt dafür keinen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), sondern stellt eine sogenannte Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus. Bei einer Pfändung durch das Finanzamt wird als Drittschuldner die Bank eingesetzt.
Pfändung gegen Drittschuldner: Was ist pfändbar?
Nicht jede Forderung gegenüber einem Schuldner ist pfändbar, da bestimmte gesetzliche Regelungen sowie Pfändungsfreigrenzen dem Schutz des Schuldners dienen.
Ob und in welchem Umfang eine Forderung gepfändet werden kann, hängt daher von der Art der Forderung und den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über typische pfändbare Ansprüche:
Pfändungsart | Drittschuldner | Besonderheiten |
---|---|---|
Mieteinnahmen | Hat der Vermieter Schulden und es kommt zu einer Pfändung der Miete, gelten als Drittschuldner dessen Mieter. | Ab Zustellung des PfÜB müssen Mieteinnahmen direkt an den Gläubiger gezahlt werden. Bereits vorläufig beschlagnahmte Mieten dürfen nicht mehr an den Vermieter gezahlt werden. |
Bürgergeld | - | Bürgergeld (ehemals ALG II) ist in der Regel unpfändbar, da es dem Existenzminimum dient. |
Betriebsrente | Bei der Pfändung der Rente gilt als Drittschuldner die Rentenkasse oder die Versicherung. | Betriebsrenten sind pfändbar, jedoch gelten Pfändungsfreigrenzen wie bei Arbeitseinkommen. Nur der Teil, der über die Freigrenze hinausgeht, kann gepfändet werden. |
Beamtenbezüge | Drittschuldner ist der Arbeitgeber. | Beamtengehälter unterliegen denselben Pfändungsregeln wie Arbeitseinkommen. Es gelten die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO. |
Mietkaution | Wenn Sie als Mieter Schulden haben, ist in diesem Fall der Vermieter Drittschuldner | Mietkautionen sind grundsätzlich pfändbar, jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und nur, wenn keine Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter bestehen. |
Der Drittschuldner zahlt trotz Pfändung an den Schuldner: Konsequenzen
Wenn ein Drittschuldner trotz gültiger Pfändung weiterhin an den Schuldner leistet, verstößt er gegen gesetzliche Pflichten. In diesem Fall haftet er dem Gläubiger gegenüber direkt auf Schadensersatz. Die Zahlung an den Schuldner wird so behandelt, als hätte der Drittschuldner sie an den Gläubiger zu leisten gehabt.
- Der Drittschuldner haftet gegenüber dem Gläubiger für den entstandenen Schaden. Beispielsweise muss ein Arbeitgeber, der pfändbares Gehalt weiterhin an den Schuldner überweist, den entsprechenden Betrag zusätzlich an den Gläubiger zahlen.
- Nach § 288 StGB kann eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.
- Der Gläubiger kann eine Einziehungs- bzw. Drittschuldnerklage erheben, um die Zahlung gerichtlich durchzusetzen.