Ist Pflegegeld pfändbar? Das Wichtigste in Kürze
Pflegegeld ist grundsätzlich nicht pfändbar. Es gilt als zweckgebundene Sozialleistung, die ausschließlich zur Deckung des Pflegeaufwands dient und nicht als Einkommen im klassischen Sinne. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Nachzahlungen von Pflegegeld unterliegen nicht der Pfändung. Bei Beträgen bis zu 500 Euro kann eine P-Konto-Bescheinigung vollen Schutz bieten.
Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.499,99 Euro monatlich (Stand 2025). Pflegegeld ist unpfändbar, trotzdem müssen Sie es aktiv mit einem Pfändungsschutzkonto sichern.
Inhaltsverzeichnis
Darf man Pflegegeld pfänden?
Pflegegeld wird in Deutschland im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung gewährt. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegekräften in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Doch was passiert, wenn der Empfänger Schulden hat? Ist ein Pflegegeld pfändbar und können Gläubiger darauf zugreifen, oder ist es vor einer Pfändung geschützt?
Grundsätzlich sind Sozialleistungen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen unpfändbar. Laut § 54 SGB I dürfen Geldleistungen, die dem Lebensunterhalt oder einer besonderen sozialen Unterstützung dienen, nicht gepfändet werden.
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
Das Pflegegeld zählt ausdrücklich zu diesen unpfändbaren Sozialleistungen. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich zur Deckung des Pflegeaufwands dient. Da es sich nicht um ein Einkommen im klassischen Sinne handelt, sondern eine Unterstützungsleistung für Pflegebedürftige und deren Pflegende darstellt, ist Pflegegeld grundsätzlich nicht pfändbar.
Ist das Pflegegeld, das Sie für Angehörige erhalten, pfändbar?
In der Regel zahlt die Krankenkasse das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den Betrag direkt an die pflegende Person zu überweisen – dazu ist lediglich eine Vollmacht nötig.
Zuvor bestand Unsicherheit darüber, ob das Pflegegeld pfändbar ist, wenn die pflegende Person Schulden hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in einem Beschluss (Az.: IX ZB 12/22) klar, dass auch in diesem Fall Pflegegeld nicht pfändbar ist.
Die Kernpunkte des BGH-Urteils sind:
- Das Pflegegeld gilt nicht als Arbeitseinkommen und ist daher nicht pfändbar.
- Der gesetzliche Zweck des Pflegegeldes ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen.
- Das Pflegegeld wird als freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen an die Pflegeperson betrachtet und nicht als Entgelt für bestimmte Leistungen.
Auch das Pflegegeld für Pflegekinder ist nicht pfändbar. Es handelt sich in der Regel um eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung des Kindes. Diese Leistung ist grundsätzlich unpfändbar, solange sie ihrer Zweckbestimmung dient.
So können Sie sich vor einer Pfändung schützen: Das P-Konto
Wenn Sie Kontoguthaben, einschließlich Ihres Pflegegeldes, wirksam vor einer Pfändung schützen wollen, können Sie ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) einrichten. Alternativ können Sie Ihr bestehendes Konto in Absprache mit Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln.
- Der Grundfreibetrag auf einem P-Konto (1.499,99 Euro seit 1. Juli 2024) ist automatisch vor Pfändung geschützt.
- Um das Pflegegeld zusätzlich zu schützen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung von Ihrer Pflegekasse oder einer anerkannten Schuldnerberatung.
- Legen Sie diese Bescheinigung Ihrer Bank vor, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen und das Pflegegeld zu schützen.
Sind beim Pflegegeld Nachzahlungen pfändbar?
Grundsätzlich ist eine Nachzahlung von Pflegegeld nicht pfändbar, da es sich um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Sie unterliegt jedoch nicht automatisch dem Pfändungsschutz. Um Ihr Pflegegeld wirksam vor einer Pfändung zu schützen, sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten.
Für Nachzahlungen bis zu 500 Euro können Sie sich eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ausstellen lassen, die gewährleistet, dass der Betrag vollständig vor einer Pfändung geschützt bleibt. Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise von Sozialleistungsträgern, Schuldnerberatungsstellen oder bestimmten Banken erhalten.
Bei höheren Nachzahlungen ist es ratsam, den Pfändungsschutz gesondert bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde zu beantragen. In einem solchen Fall muss glaubhaft gemacht werden, dass das Pflegegeld ausschließlich für pflegebedingte Mehraufwendungen verwendet wird und daher nicht zur Begleichung anderer Schulden herangezogen werden darf.