Insolvenzberatung – Das Wichtigste in Kürze
Eine Insolvenzberatung bietet ähnliche Beratungsleistungen an wie eine Schuldnerberatung, allerdings liegt der Schwerpunkt eher bei Fragestellungen zur Privatinsolvenz. Sie hilft Schuldnern, Verbraucherinsolvenz anzumelden und berät zu allen damit zusammenhängenden Fragen und Problemen.
Gemeinnützige und staatliche Beratungsstellen helfen in aller Regel kostenfrei. Anwälte für Insolvenzrecht hingegen verlangen ein entsprechendes Honorar.
Beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Dann entstehen beim Anwalt nur Gebühren in Höhe von 15 Euro. Allerdings umfasst dies nur die Beratung im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern nach § 305 InsO.
Inhaltsverzeichnis
Insolvenzberatung: Wie kann sie Schuldnern unter die Arme greifen?
Eine Schuldner- und Insolvenzberatung kann Menschen zur Seite stehen, denen ihre finanziellen Probleme über den Kopf wachsen und die den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen können. Eine Schuldnerberatung kann Betroffenen hierbei Wege und Möglichkeiten aufzeigen, um einen Weg aus den Schulden zu finden. Scheint es nicht möglich, die Schulden aus freien Kräften zu bewältigen, kann eine Insolvenzberatung zur Einleitung einer Privatinsolvenz in Anspruch genommen werden.
Es gibt verschiedene Institutionen, die in Deutschland eine Insolvenzberatung anbieten. Darunter sind eine Reihe staatlich geförderter Einrichtungen, bei denen sowohl eine Schuldner- als auch eine Insolvenzberatung kostenlos erfolgt. Weitere Beratungsmöglichkeiten bietet der Besuch beim Anwalt für Insolvenzrecht, wobei dies mit Kosten verbunden ist. Gegebenenfalls finden Betroffene hier jedoch auch kurzfristig Hilfe, da ein Termin bei einer kostenfreien Beratungsstelle teils mit längeren Wartezeiten einhergeht.
Insolvenz und Insolvenzberatung: Wann kann dies nötig sein?
Ein Insolvenzverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht mehr in der Lage ist, den Forderungen der Gläubiger nachzukommen. Es liegt demzufolge eine Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise eine Überschuldung vor.
Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, alle Beteiligten bestmöglich zufriedenzustellen und einen Ausgleich zu schaffen. Während des Insolverfahrens werden seine Vermögenswerte als Insolvenzmasse auf alle Gläubiger gleichmäßig aufgeteilt.
Um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können, müssen entsprechende Gründe vorliegen. Diese sind wie folgt definiert worden:
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Sieht sich ein Schuldner mit einem dieser Gründe konfrontiert, ist schnelles Handeln gefragt. Hierfür kann eine Schuldner- und Insolvenzberatung aufgesucht werden, wo Betroffene kompetente Unterstützung beim Abbau ihrer Schulden erfahren oder gegebenenfalls bezüglich eines Insolvenzverfahrens Beratung erhalten.
Der Gang zu einer Insolvenzberatung ist notwendig, wenn die betroffene Person ein Insolvenzverfahren einleiten möchte. Hier finden Schuldner nicht nur eine Beratung zur Privatinsolvenz, sondern auch weiterhin Unterstützung während des laufenden Verfahrens.
Schuldnerberatung vs. Insolvenzberatung: Worin liegt der Unterschied?
Die Aufgabe einer Schuldnerberatung besteht darin, Schuldner bei der Bewältigung ihrer Schulden unter die Arme zu greifen. Hierfür werden sowohl Einnahmen als auch Ausgaben analysiert und ein Plan zur Schuldenregulierung ausgearbeitet.
Die Schuldnerberatung setzt zudem auf den Dialog mit den Gläubigern, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Sollte der Schuldner jedoch nicht in der Lage sein, seine Schulden zu tilgen, setzt an diesem Punkt die Insolvenzberatung an. Sie unterstützt Betroffene bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die meisten Schuldnerberatungsstellen bieten jedoch auch eine Insolvenzberatung an.
Welche Aufgaben übernimmt eine Insolvenzberatung?
Der Besuch einer Schuldner- oder Insolvenzberatung ist empfehlenswert, wenn Betroffene den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr fristgerecht nachkommen können, also eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung vorliegt. Sie steht Betroffenen bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zur Seite.
Eine Schuldner- und Insolvenzberatung erfordert immer auch eine aktive Mitarbeit des Schuldners. Es müssen alle Dokumente vorgelegt werden, sodass die Berater sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Betroffenen machen können.
Es sollte dabei jedoch nicht vergessen werden, dass eine Schuldenregulierung ein langer Prozess sein kann und nicht nur Zeit in Anspruch nimmt, sondern auch mit starken Einschränkungen einhergeht.
Innerhalb einer Insolvenzberatung sollen Schuldner Informationen zur Privatinsolvenz erhalten. Außerdem prüft der Berater, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz gegeben sind. Das ist z. B. der Fall, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. In diesem Fall kann der Insolvenzberater eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese ist Grundlage für den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Schuldners. Während des anschließenden Verfahrens erhalten Schuldner weiterhin Hilfe durch die Insolvenzberatung. So kann diese beispielsweise auch bei Gerichtsverhandlungen unterstützen.
Wo können Betroffene Beratungsstellen finden, die eine Insolvenzberatung anbieten?
In den meisten Beratungsstellen können Betroffene in der Regel sowohl eine Schuldner- als auch eine Insolvenzberatung bekommen.
Bei der Wahl einer Beratungsstelle sollte darauf geachtet werden, dass diese entweder staatlich oder qualifiziert ist, da nur solche Stellen auch die nötigen Bescheinigungen für die Einleitung des Insolvenzverfahrens ausstellen dürfen.
Eine Insolvenzberatung ist häufig kostenlos, sofern diese durch eine gemeinnützige oder staatliche Einrichtung erfolgt. Bei einer anwaltlichen Insolvenzberatung fallen Kosten an. Hier finden Betroffene jedoch auch kurzfristig Hilfe, wohingegen bei staatlich geförderten Beratungsstellen teils eine hohe Wartezeit einkalkuliert werden muss.
Bei der Wahl einer Beratungsstelle sollte auch deren Seriösität sichergestellt werden. Es sollte stets im Vorfeld erklärt werden, welche Kosten entstehen. Der Berater sollte die entstehenden Kosten erläutern können und diese transparent an die zu beratene Person weitergeben.
Eine Insolvenzberatung beim Anwalt kann gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Beratungsscheins finanziert werden. Hierfür können Betroffene beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. In diesem Fall ist auch die anwaltliche Insolvenzberatung kostenlos.
Gut zu wissen, was eine Insolvenzberatung macht. Ich finde es gut, dass es Unternehmen gibt, die bei der Schuldenregulierung helfen. Ich hoffe, dass es vielen Menschen helfen wird, aus Schuldensituationen zu kommen.
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer Insolvenzberatung. In diesem Kontext ist es gut zu wissen, dass diese ähnliche Dienstleistungen wie eine Schuldnerberatung anbietet. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.