Treuhänder oder Insolvenzverwalter – Das Wichtigste in Kürze
Beide Begriffe lassen sich prinzipiell synonym verwenden. Der Unterschied besteht darin, dass sie im Insolvenzverfahren zu verschiedenen Zeitpunkten Anwendung finden. Ist das Verfahren noch im Gange, wird von einem Insolvenzverwalter gesprochen. In der anschließenden Wohlverhaltensperiode ist stattdessen vom Treuhänder die Rede. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Eine der zentralen Aufgaben, die ein Treuhänder bei Ihrer Insolvenz hat, ist die Verwaltung Ihres pfändbaren Vermögens. Er ist aber z. B. auch dafür zuständig, pfändbares Einkommen an die Gläubiger abzuführen. Eine ausführlichere Zusammenfassung finden Sie hier.
Die Bezahlung des Treuhänders liegt in der Verantwortung des Schuldners. Es sei denn, dieser kann dem aus bestimmten Gründen nicht nachkommen. Was dem Treuhänder an Vergütung zusteht, begleicht der Schuldner dann grundsätzlich mit aus seiner Insolvenzmasse stammendem Geld. In diesem Abschnitt ist näher erläutert, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie diese nicht selbst tragen können.
Inhaltsverzeichnis
Treuhänder oder Insolvenzverwalter: Gibt es grundsätzlich Unterschiede?
Nein. Seit am 1. Juli 2014 eine Aktualisierung der Insolvenzordnung (InsO) vorgenommen wurde, haben sowohl Treuhänder als auch Insolvenzverwalter die gleichen Aufgaben und Befugnisse.
Zuvor konnte ersterer bspw. ohne Antrag der Gläubiger keine Kauf- oder Dienstleistungsverträge anfechten und gezahlte Beträge wieder zurückfordern. Jetzt ist ihm das auch uneingeschränkt gestattet.
In der Regel gelten beide Begriffe heutzutage lediglich als Synonyme. Im Falle einer Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) ist im laufenden Verfahren ein Insolvenzverwalter tätig. Dieser wird in der Wohlverhaltensphase dann als Treuhänder bezeichnet, ist aber zumeist die gleiche Person. Im Rahmen dieses Textes werden die Begriffe ebenfalls synonym verwendet.
Privatinsolvenz: Was darf der Treuhänder und was nicht?
Wie genau läuft das mit der Privatinsolvenz? Welche Pflichten hat ein Treuhänder bzw. ein Insolvenzverwalter? Und wozu ist er überhaupt befugt? Die private Insolvenz läuft grundsätzlich in mehreren Schritten ab.
- Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren bleiben erfolglos
- Sie stellen einen entsprechenden Antrag auf Insolvenz
- Das Gericht bewilligt Ihren Antrag
- Beginn des Insolvenzverfahrens
Aufgabe eines Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters ist es, Ihr pfändbares Vermögen zu verwalten und alle geschuldeten Geldbeträge mit diesem zu begleichen. Er darf also bereits zu Beginn des Verfahrens das Ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Geld an alle Gläubiger so auszahlen, dass dabei keiner benachteiligt wird.
Ein Teil dieser Verteilung ist auch die Pfändung Ihres Eigentums. Welche materiellen Besitztümer oder wie viel Geld dabei pfändbar sind, ist jeweils in § 811 und § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. So müssen Sie bspw. zusätzliche Immobilien, Handys und Schmuck (außer Eheringen) pfänden, aber keine essentiellen Gegenstände wie Ihr Bett oder Ihren Kühlschrank.
Anschließend folgt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit (grundsätzlich 3 Jahre) müssen Sie die pfändbaren Anteile Ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten – in der Regel erhält er Ihre Gehaltszahlungen auch direkt von Ihrem Arbeitgeber. Dann überweist der Treuhänder dieses Geld an die Gläubiger, darf dabei allerdings auch hier keinen davon bevorzugen.
Haben Sie sich in der vorhergehenden Phase an alle Vorgaben (bspw. die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, kein Verschweigen von Einkünften etc.) gehalten, tritt zuletzt die Restschuldbefreiung ein. Bei dieser werden Ihnen noch ausstehende Schulden erlassen.
Ein Insolvenzverwalter wird immer vom zuständigen Gericht ernannt. Bei einer Privatinsolvenz den Treuhänder zu wechseln, ist daher nur in Ausnahmefällen möglich. Zulässig wird ein Wechsel z. B., wenn derjenige seine Pflichten missachtet oder bei der Rückzahlung der Schulden etwaige Gläubiger benachteiligt. Sie müssen das allerdings auch nachweisen können. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt, um sich dahingehend beraten zu lassen.
Welche Kosten ergeben sich bei einer Insolvenz für den Treuhänder?
Die Vergütung vom Insolvenzverwalter/Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode ist in der Regel von der Insolvenzmasse (d.h. Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen) abhängig.
Wie die jeweiligen Vergütungsraten im Detail aussehen, legt § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) fest.
Sollte Ihre Insolvenzmasse für die Deckung der Kosten nicht ausreichen, wird hingegen vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter eine Mindestvergütungsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 berechnet. Diese beträgt bei weniger als 10 Gläubigern in der Regel 1.400 Euro.
Haben Sie mehr als 10 Gläubiger, erhöht sich die Grundgebühr um 210 Euro pro angefangene 5 Gläubiger. Das ist bei einer Anzahl von 11 bis 30 der Fall. Bei mehr als 30 gibt es einen Grundbetrag von 140 Euro für jeden zusätzlichen Gläubiger.