Schuldenbefreiung – Das Wichtigste in Kürze
Eine Schuldenbefreiung lässt sich auf zwei Wegen erreichen: über eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern oder im Rahmen einer Privatinsolvenz mit einer anschließenden Restschuldbefreiung.
Hierfür erarbeiten Sie (zusammen mit der Schuldnerberatung) einen Schuldenregulierungsplan. Darin schlüsseln Sie genau auf, wie Sie Ihre Schulden begleichen wollen. Ihre Gläubiger müssen dem Plan zustimmen – nur dann gelingt eine Einigung.
Suchen Sie sich Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle. Sie hilft Ihnen unter anderem dabei, den erwähnten Plan zu erarbeiten. Bereiten Sie sich gut auf den ersten Termin vor, indem Sie eine Übersicht über all Ihre Einnahmen und Ausgaben erstellen und ein Verzeichnis mit allen offenen Schulden.
Inhaltsverzeichnis
Spezielle Ratgeber zur Schuldenfreiheit
Die Schuldenbefreiung kann durch verschiedene Methoden erreicht werden
Wenn sich im Briefkasten die Mahnungen von Gläubigern stapeln, sind viele Schuldner bald mit ihren Nerven am Ende. Ist es ihnen überhaupt möglich, je wieder schuldenfrei zu leben? Wie sollen sie die Forderungen der Gläubiger erfüllen? Wer mit solchen Fragen konfrontiert ist, sollte sich auf jeden Fall an eine professionelle Schuldnerberatung wenden. Deren Mitarbeiter können dem Schuldner nicht nur einen Weg zur Schuldenbefreiung weisen, sie bringen ihm in der Regel auch viel Verständnis entgegen, was eine wertvolle psychische Stütze bietet.
Der Schuldenberater ist in der Lage, die finanzielle Situation des Schuldners einzuschätzen und ihm die beste Möglichkeit zu zeigen, wie die Schuldenbefreiung erreicht werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Einblick in die beiden Methoden geben.
Schuldenbefreiung ohne Verfahren
Wer überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder wem die Zahlungsunfähigkeit droht, kommt meistens nicht darum herum, Insolvenz anzumelden. An sich ist das auch kein schlechtes Vorgehen, denn ein Insolvenzverfahren hat nicht nur die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zum Ziel, sondern eben auch die Schuldenbefreiung. Bevor eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) angemeldet werden kann, ist der Schuldner jedoch verpflichtet, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu versuchen.
Zu diesem Zweck muss er mit dem Ziel der Schuldenbefreiung einen Plan aufstellen, wie er die Schulden begleicht – den sog. Schuldenbereinigungsplan. Hier bietet es sich an, sich von einer Schuldnerberatung unterstützen zu lassen. Auch kann der Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern abgesprochen und so z. B. eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbart werden.
Lassen sich die Gläubiger auf den Plan ein, gilt die außergerichtliche Einigung als erfolgreich. Hält sich der Schuldner an die Vorgaben, sollten die Forderungen früher oder später erfüllt und die Schuldenbefreiung erreicht sein. Ein Insolvenzverfahren muss dann nicht mehr eröffnet werden.
Schuldenbefreiung: Die Insolvenz führt zur Restschuldbefreiung
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, bleibt dem Schuldner keine andere Möglichkeit, als die Privatinsolvenz anzumelden. Es ist recht häufig der Fall, dass die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnen. So ist eine Insolvenz meist die einzige Möglichkeit, um z. B. eine Schuldenbefreiung bei der Krankenkasse oder einem Kreditinstitut zu erreichen.
Wenn der Schuldner die Insolvenz anmeldet, sollte er unbedingt auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, denn nur dann besteht die Aussicht, nach Abschluss der Insolvenz wirklich schuldenfrei zu sein.
Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens verwertet ein Insolvenzverwalter das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners – Bargeld, Immobilien, Autos, Schmuck, Möbel, Kunstgegenstände, hochwertige Kleidung etc. – und befriedigt mit dem Erlös die Gläubiger. Ist alles, was sich zu Geld machen lässt, veräußert, wird das Verfahren eingestellt. Die Forderungen der Gläubiger sind an diesem Punkt meist jedoch noch nicht vollständig erfüllt.
Deshalb folgt die sog. Wohlverhaltensphase auf das Insolvenzverfahren, welche zur Restschuldbefreiung führt. In dieser Zeit pfändet der Insolvenzverwalter das Einkommen des Schuldners, um die Schulden zu begleichen. Der Schuldner ist außerdem verpflichtet, eine angemessene Beschäftigung auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen.
Die Wohlverhaltensphase kann auf zwei Arten enden:
- Die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern wurden vollständig erfüllt.
- Seit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung sind 6 Jahre vergangen. In diesem Fall endet die Wohlverhaltensphase in der Regel automatisch – selbst wenn noch nicht alle Forderungen beglichen wurde.
Egal, wie die Wohlverhaltensphase endet: Nach ihrem Abschluss hat der Schuldner die Schuldenbefreiung erreicht.
Eine bekannte ist in der wohlverhaltens Phase und hat nun neue Schulden darf die die während der wohlverhaltensphase bezahlen oder muss sie warten bis da verfahren vorbei ist