Mieter in der Privatinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze
Sie als Schuldner müssen trotz Ihrer Privatinsolvenz die laufende Miete weiterhin zahlen – und zwar aus dem Ihnen verbleibenden pfändungsfreien Einkommen. Warum das so ist, erklären wir in dieser Infobox.
Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze dafür, wieviel Miete bei einer Privatinsolvenz zulässig oder angemessen ist. Mieter sollten sich aber bewusst sein, dass sie während der Privatinsolvenz die laufende Miete weiterhin zahlen müssen – und zwar aus dem ihnen verbleibenden Freibetrag.
Ja, das ist unter Umständen möglich. Während seiner Insolvenz muss der Mieter die laufenden Mieten weiterhin vertragsgemäß bezahlen, um eine Kündigung wegen Mietschulden zu vermeiden. Denn die in § 112 InsO verankerte Kündigungssperre gilt nur für Mietrückstände, die vor dem Insolvenzeröffnung entstanden sind und für die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters.
Inhaltsverzeichnis
Bestehendes Mietverhältnis während der Privatinsolvenz: Wer muss Miete zahlen?
Das Mietverhältnis bleibt auch nach der Insolvenzeröffnung bestehen und fällt zunächst unter den Insolvenzbeschlag.
Das heißt, mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Er setzt das Mietverhältnis mit dem Vermieter fort, während der Schuldner als Mieter das Nutzungsrecht der Wohnung behält.
Hinsichtlich der Frage, wer in der Privatinsolvenz die Miete zahlen muss, bedeutet das Folgendes:
- Mieten, die nach der Insolvenzeröffnung fällig werden, gelten zunächst als Masseverbindlichkeiten und sind eigentlich aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
- Vor der Insolvenzeröffnung entstandene Mietschulden muss der Insolvenzverwalter zur Forderungstabelle anmelden. Dabei handelt es sich um Insolvenzforderungen. Der Mieter darf diese Mietrückstände nicht mehr begleichen, denn ab Eröffnung der Privatinsolvenz darf er nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
Um die Insolvenzmasse zu schonen, wird der Insolvenzverwalter kurz nach der Insolvenzeröffnung eine sogenannte Enthaftungserklärung abgeben und dem Vermieter übermitteln. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder auf den Schuldner als Mieter über. Er wird wieder alleiniger Vertragspartner und muss während der Privatinsolvenz die laufende Miete zahlen.
Kündigung durch den Vermieter, weil Mieter insolvent ist
Bei der Frage, ob der Vermieter das Mietverhältnis kündigen kann, sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:
- Vor dem Insolvenzantrag darf der Vermieter den Mietvertrag nach den gesetzlichen Vorgaben kündigen, z. B. außerordentlich fristlos, wenn der Mieter schon vor der Privatinsolvenz seine Miete nicht zahlen kann und so einen Rückstand von zwei Monatsmieten anhäuft.
- Nach dem Antrag auf Eröffnung der Insolvenz darf der Vermieter laut § 112 InsO wegen Mietschulden, die vor diesem Antrag entstanden sind, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht kündigen. Dafür besteht eine gesetzliche Kündigungssperre. Aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, kann eine Kündigung jedoch gerechtfertigt sein.
- Sollte der Mieter nach Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters und der Eröffnung der Privatinsolvenz keine Miete zahlen, darf der Vermieter gemäß § 543 II Nr. 3 BGB oder § 573 II Nr. 1 BGB kündigen.
Neue Wohnung mieten trotz Privatinsolvenz
Theoretisch können Schuldner trotz ihrer Privatinsolvenz eine neue Wohnung mieten. In der Praxis gestaltet sich das allerdings schwierig, weil neue Vermieter aufgrund der negativen SCHUFA-Auskunft eher Abstand nehmen von einem Vertragsabschluss. Sie befürchten, dass ein Mieter in der Privatinsolvenz keine Miete zahlen kann.
Für Menschen, die dringend eine neue Wohnung suchen, kann das zu einem echten Problem werden. Eine Alternative für sie ist der soziale Wohnungsbau. Für eine solche Wohnung benötigen sie allerdings einen sogenannten Wohnberechtigungsschein.
Wohnungslose und von der Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen können sich vom zuständigen Sozial- oder Wohnungsamt bei der Suche einer neuen Wohnung unterstützen lassen.