GEZ-Schulden – Das Wichtigste in Kürze
Zahlen Personen ihren Rundfunkbeitrag nicht, entstehen dadurch der GEZ-Schulden. Wer in Zahlungsrückstand gerät, erhält einen Festsetzungsbescheid von der Landesrundfunkzentrale. Dieser dient als Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung, sodass Schuldner z. B. mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen müssen.
Ja, es gilt zunächst die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Liegt allerdings mit dem Festsetzungsbescheid bereits eine titulierte Forderung vor, so verjähren diese Verbindlichkeiten gewöhnlich erst in 30 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt der Beitragsservice eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Dies muss entsprechend beantragt werden.
Inhaltsverzeichnis
Aus GEZ-Gebühr wird Rundfunkbeitrag
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) war von 1976 bis 2012 mit der Einnahme und Verwaltung der Rundfunkgebühren betraut. Der zu zahlende Betrag soll dabei eine Grundversorgung an unabhängigem Rundfunk sicherstellen. Seit 2013 ist dafür der sogenannte Rundfunkbeitrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen. Die Bezeichnung „GEZ“ ist trotzdem noch in vielen Köpfen verankert, weshalb auch hier weiterhin von GEZ-Schulden die Rede ist.
Doch was droht eigentlich, wenn Sie die GEZ-Schulden nicht (rechtzeitig) bezahlen? Und was können Sie unternehmen, wenn Sie aufgrund einer finanziellen Notlage nicht mehr dazu in der Lage sind, den Rundfunkbeitrag zu begleichen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie entstehen Schulden bei der GEZ?
Der Rundfunkbeitrag beläuft sich aktuell auf 17,50 Euro pro Monat und ist grundsätzlich von jedem Haushalt zu entrichten. Dabei ist es irrelevant, ob das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch tatsächlich genutzt wird. Wer den Beitrag nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt, gerät in einen Zahlungsrückstand. Umgangssprachlich liegen dadurch also GEZ-Schulden vor.
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Begleichen Sie den Betrag nicht, folgt ein Festsetzungsbescheid. Dieser führt die geschuldeten Rundfunkbeiträge plus Säumniszuschläge auf und bildet gleichzeitig die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung. Die fälligen Verbindlichkeiten können dann unter anderem durch eine Pfändung eingetrieben werden. Zudem droht durch die bei der GEZ aufgelaufenen Schulden ein negativer SCHUFA-Eintrag.
Um sicherzustellen, dass Sie in Zukunft keine Zahlung vergessen und somit aus Schusseligkeit GEZ-Schulden ansammeln, können Sie als Zahlungsweise das Lastschriftverfahren wählen. Dadurch erhält der Beitragsservice eine Einzugsermächtigung, wodurch die Gebühr automatisch fristgerecht abgebucht wird.
GEZ-Schulden durch eine Ratenzahlung abbauen?
Ist es Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, die offenen Verbindlichkeiten auf einmal zu begleichen, sollten Sie unbedingt frühzeitig mit dem Beitragsservice in Kontakt treten. So besteht zum Beispiel die Option, die GEZ-Schulden in Raten zu zahlen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass sich die monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht und noch keine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird.
Alternativ dazu ist auch eine Stundung möglich, sodass der Rückstand erst zu einem Späteren Zeitpunkt auszugleichen ist. Beachten Sie dabei allerdings, dass sowohl während der Ratenzahlung als auch bei einer Stundung die laufenden Rundfunkbeiträge pünktlich gezahlt werden müssen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich von GEZ-Schulden durch eine Privatinsolvenz befreien wollen.
Grundsätzlich können auch GEZ-Schulden verjähren. Die Frist ergibt sich dabei aus den Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre.
Übrigens! Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Option, sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen. Die Gründe können dabei unter anderem sozialer oder gesundheitlicher Natur sein.
GEZ ist auf dem Namen meines verstorbenen Mannes gelaufen und das hatte ich auch mitgeteilt
leider haben die auch die Abbuchung eingestellt und fordern jetzt Nachzahlung von Januar 2020 von mir
das Konto bestand noch bis August 2021
und ich habe keine Abbuchungsermächtigung wiederufen
Diese war ja erteilt
mfg Rita
Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl ich nachweislich die ARD,ZDF Deutschlandradio-Gebühren bezahlt habe, werde ich angemahnt und sogar die Vollstreckung wurde eingeleitet. Diese wurde auch nicht zurückgezogen, obwohl ich die Gebühren nachweislich beglichen habe.
Teilen Sie mir bitte mit, was meinerseits zu veranlassen ist.
Im voraus besten Dank!
Freundliche Grüße
Andrea