Wie oft kann man Privatinsolvenz anmelden: Das Wichtigste in Kürze
Die Insolvenzordnung (InsO)gibt nicht an, wie oft ein Schuldner den Antrag auf Privatinsolvenz stellen darf. Allerdings definiert Sie bestimmte Sperrfristen, die verstreichen müssen, bevor Schuldner die Privatinsolvenz wiederholen und nochmal einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen können.
Wurde Ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt, können Sie bei einer weiteren privaten Insolvenz erst nach elf Jahren einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Wenn Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wurde, erhalten Sie als Schuldner eine Sperrfrist von drei oder fünf Jahren. Nach Ablauf der Frist können Sie erneut Privatinsolvenz anmelden und die Restschuldbefreiung ein weiteres Mal beantragen.
Kurz & Knapp im Video: So beantragen Sie Privatinsolvenz
Inhaltsverzeichnis
Wie oft kann man einen Insolvenzantrag stellen?
Die Insolvenzverordnung (InsO) schreibt nicht vor, wie oft eine Person Privatinsolvenz beantragen darf. Theoretisch können Schuldner den Antrag unbegrenzt oft stellen. Allerdings definiert die Insolvenzordnung klar, zu welchem Zeitpunkt die erneute Antragstellung auf Restschuldbefreiung erfolgen kann.
Wann bzw. wie oft Sie Privatinsolvenz beantragen können, hängt davon ab, ob das Insolvenzgericht Ihnen vorherig eine Restschuldbefreiung erteilt oder ihnen diese verwehrt hat.
Bei erteilter Restschuldbefreiung: Wie oft kann man Privatinsolvenz beantragen?
Wann es einem Schuldner zusteht, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, ist in § 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO festgelegt. Dort heißt es:
Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn dem Schuldner in den letzten elf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt […] worden ist […].
§ 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO
Hat das Gericht einer Person eine Restschuldbefreiung gewährt, hat sie frühestens elf Jahre nach Verfahrensende die Möglichkeit, einen weiteren bzw. einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. In diesem Fall wird die Privatinsolvenz fünf Jahre dauern.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach versagter Restschuldbefreiung?
Wurde einem Schuldner die Restschuldenbefreiung versagt wurde, erhält dieser eine Sperrfrist, deren Ende er vor einem neuen Antrag abwarten muss. Die Sperrfist kann fünf oder drei Jahre gelten.
Eine fünfjährige Sperrfrist wird dann ausgesprochen, wenn ein Schuldner zuvor wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist und das Gericht den Schuldenerlass deshalb verwehrt hat.
Die Sperrfrist beträgt drei Jahre, wenn die Restschuldbefreiung aus folgenden Gründen versagt wurde:
- Der Schuldner hat seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
- Er hat falsche Angaben zu seiner Vermögens– und Einkommenssituation gemacht.
- Der Schuldner hat während der Wohlverhaltensphase gegen die Erwerbsobliegenheit verstoßen.