Privatinsolvenz ohne Einkommen – Das Wichtigste in Kürze
Ja, arbeitslose Menschen dürfen ebenfalls Privatinsolvenz anmelden. Wenn sie eine Restschuldbefreiung anstreben, müssen sie allerdings ernsthaft auf Jobsuche gehen und dürfen zumutbare Erwerbstätigkeiten nicht ablehnen.
Für die Verfahrenskosten muss der Schuldner selbst aufkommen. Sie werden aus seinem (pfändbaren) Vermögen, der Insolvenzmasse, bezahlt.
Ja. Wer nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten sofort aufzubringen, kann beim Gericht eine Verfahrenskostenstundung beantragen. Diese wirkt wie ein Zahlungsaufschub bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung – erlassen sind die Kosten damit also nicht.
Bis zum 31.06.2023 liegt die Pfändungsfreigrenze für einen alleinstehenden Schuldner ohne Unterhaltspflichten bei 1.399,99 €. Ab dem 01.07.2023 darf er 1.409,99 € seines monatlichen Netto-Arbeitseinkommens behalten.
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Privatinsolvenz auch ohne Einkommen möglich
Die Privatinsolvenz dient in erster Linie dazu, die Gläubiger eines zahlungsfähigen Schuldners weitestgehend zu befriedigen. Außerdem soll das Verfahren überschuldeten Verbrauchern einen finanziellen Neuanfang ermöglichen – dafür erteilt ihnen das Insolvenzgericht nach der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung.
Allerdings ist die Verbraucherinsolvenz nicht gerade kostengünstig: Selbst wenn nur wenige Insolvenzgläubiger existieren und der Schuldner kein nennenswertes Vermögen besitzt, belaufen sich die Kosten schnell auf deutlich über 1.000 €. Diese Kosten muss der Schuldner selbst aufbringen, sodass sich die Frage stellt, ob eine Privatinsolvenz ohne Einkommen überhaupt zu bewerkstelligen ist.
Hierfür hält die Insolvenzordnung selbst eine Lösung parat. Laut § 4a InsO bewilligt das Insolvenzgericht dem Schuldner eine Verfahrenskostenstundung, wenn er die Kosten voraussichtlich nicht bezahlen kann. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Zahlungsaufschub, der allerdings auch nach der Restschuldbefreiung noch verlängert werden kann. die Rückzahlungspflicht endet jedoch nach 48 Monaten bzw. vier Jahren.
Erwerbsobliegenheit während der Privatinsolvenz ohne Einkommen
Die Restschuldbefreiung und auch die Mittellosigkeit vieler Schuldner führt meistens dazu, dass die Gläubiger nahezu leer ausgehen und auf den Schulden sitzenbleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber die Erwerbsobliegenheit in die Insolvenzordnung aufgenommen – als Interessenausgleich zugunsten der Gläubiger.
Danach muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen, um seine Schulden mithilfe des pfändbaren Einkommens so gut wie möglich zu tilgen. Wer die Privatinsolvenz ohne Einkommen und ohne Job durchläuft, muss sich wenigstens nach Kräften um Arbeit bemühen und dies gegebenenfalls auch gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder nachweisen.
Diese Erwerbsobliegenheit umfasst insbesondere folgende Pflichten:
- Meldung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend
- regelmäßiger Kontakt zum Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit
- mindestens zwei bis drei Bewerbungen wöchentlich, wenn die Arbeitsmarktlage dies erlaubt
- Wahrnehmung von Vorstellungsterminen