Privatinsolvenz und SCHUFA – Das Wichtigste in Kürze
Die SCHUFA speichert unter anderem die Eröffnung der Privatinsolvenz und deren Beendigung. Darüber hinaus werden auch Informationen zur Restschuldbefreiung in der Datenbank hinterlegt.
Nein. Sie sind nach der Privatinsolvenz nicht sofort schufafrei. Vielmehr bleiben die Daten zur Privatinsolvenz noch für eine Weile gespeichert. Die jeweilige Speicherdauer können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Die SCHUFA löscht die Einträge automatisch nach Ablauf der jeweiligen Speicherfrist. Den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung entfernt sie beispielsweise bereits nach sechs Monate und nicht mehr wie bisher erst nach drei Jahren (Stand: März 2023).
Als Reaktion auf ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die SCHUFA die Speicherdauer für die Erteilung der Restschuldbefreiung bereits drastisch verkürzt. Ob eine darüber hinausgehende vorzeitige SCHUFA-Löschung nach der Privatinsolvenz möglich ist, bleibt abzuwarten angesichts der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage. Hier lesen Sie mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis
Welche Daten zur Privatinsolvenz speichert die SCHUFA wie lange?
Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA speichert Informationen über Verbraucher, die Aufschluss über deren Bonität bzw. Kreditwürdigkeit geben.
Mithilfe dieser Daten können Unternehmen einschätzen, ob der jeweilige potentielle Kunde voraussichtlich in der Lage sein wird, die Rechnung zu bezahlen.
Mithilfe der Bonitätsauskunft will die Auskunftei ihre Geschäftspartner vor einem möglichen Zahlungsausfall bewahren.
Erst nach Ablauf einer bestimmten Speicherfrist löscht die Auskunftei die entsprechenden Daten. So hinterlegt die Auskunftei unter anderem folgende Informationen in ihrer Datenbank:
- Eröffnung der Privatinsolvenz speichert die SCHUFA für drei Jahre
- Beendigung der Privatinsolvenz speichert die SCHUFA für drei Jahre
- Ankündigung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensphase wird ebenfalls für drei Jahre gespeichert
- Erteilung der Restschuldbefreiung speichert die SCHUFA für sechs Monate (mit Erledigungsvermerk der davon betroffenen Schulden)
- Versagung der Restschuldbefreiung bleibt taggenau für drei Jahre gespeichert
- Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird nach drei Jahren aus der SCHUFA gelöscht
Die Daten zu Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung sind laut SCHUFA deshalb so wichtig, weil sie darauf hindeuten, dass der Verbraucher nach wie vor insolvent und damit noch nicht kreditwürdig ist. Für die Vertragspartner der Auskunftei sind diese Informationen sehr wichtig, um die Gefahr eines Zahlungsausfalls realistisch einschätzen zu können.
Rechtsstreit zur Speicherdauer: Privatinsolvenz vorbei – SCHUFA-Auskunft negativ?
Dass der SCHUFA-Score nach der Privatinsolvenz immer noch negativ ausfällt, hat für die betroffenen Verbraucher weitreichende Folgen. Weil Unternehmen sie aufgrund dessen immer noch für kreditunwürdig halten, schließen sie mit ihnen erst gar keine Verträge ab.
Ein wirtschaftlicher und finanzieller Neubeginn ist nach der erfolgreichen Privatinsolvenz aufgrund der SCHUFA kaum möglich, weil die Betroffenen beispielsweise keine neue Wohnung anmieten können.
Genau deshalb klagte ein Verbraucher vor Gericht. Er konnte keinen neuen Mietvertrag abschließen, weil die SCHUFA die ihm erteilte Restschuldbefreiung für drei Jahre speichern wollte – deutlich länger als die Speicherfrist für das öffentliche Register.
Der Streit landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und ist bis heute noch nicht entscheiden, weil erst der EuGH über die Frage der Speicherdauer entscheiden muss – ein Verwaltungsgericht hatte ihm diese Frage vorgelegt.
Als Reaktion auf den laufenden Rechtsstreit verkürzte die SCHUFA die Speicherdauer für die erteilte Restschuldbefreiung auf sechs Monate.