Pfändung wegen Unterhalt, § 850d ZPO – Das Wichtigste in Kürze
Der Unterhaltsgläubiger benötigt zunächst einen Unterhaltstitel, der es ihm erlaubt, den Unterhaltsrückstand zu pfänden. Mit diesem Titel beantragt er anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Lohn- oder Kontopfändung beim Unterhaltsschuldner. An dieser Stelle erläutern wir den Ablauf ausführlicher.
Anders als bei einer gewöhnlichen Pfändung gelten die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle bei einer Unterhaltspfändung nicht. Stattdessen legt das Gericht den Betrag individuell fest.
Nein. Weder die Pfändung von Kindesunterhalt noch von anderen gesetzlichen Unterhaltsansprüchen ist zulässig. Der Unterhaltsberechtigte kann diese Zahlungen deshalb schützen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Konto- und Lohnpfändung wegen Unterhalt: Ablauf
Unterhaltszahlungen dienen dazu, den Lebensunterhalt der unterhaltsberechtigten Person, z. B. der Kinder oder des geschiedenen Ehepartners zu sichern. Bezahlt eine unterhaltspflichtige Person nicht rechtzeitig, gerät sie in Rückstand und muss damit rechnen, dass der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzt. In den meisten Fällen erfolgt die Unterhaltspfändung bei der unterhaltspflichtigen Person im Wege der Konto- oder Lohnpfändung.
- Verweigert der Unterhaltspflichtige die Zahlungen, kann der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch einklagen.
- Der darauf folgende gerichtliche Beschluss oder das Urteil dient als Vollstreckungs- bzw. Unterhaltstitel für die Lohn- oder Kontopfändung.
- Mithilfe dieses Titels beantragt der Unterhaltsberechtigte anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht. Für eine Pfändung müssen unterhaltsberechtigte Personen auch einen Nachweis darüber erbringen, dass der Titel dem Unterhaltsschuldner zugestellt wurde.
- Dieser PfÜB wird der Bank bzw. dem Arbeitgeber des Unterhaltsschuldners zugestellt. Die Bank bzw. der Arbeitgeber wird dadurch zum sogenannten Drittschuldner und ist damit verpflichtet, das pfändbare Gehalt bzw. Kontoguthaben an den Unterhaltsgläubiger auszuzahlen.
Pfändungsfreigrenze bei Unterhalt
Auch bei Konto- oder Lohnpfändung wegen Unterhalt muss ein Selbstbehalt beim Unterhaltsschuldner verbleiben, sodass er weiterhin selbstständig für seine Lebenshaltungskosten aufkommen kann. Allerdings gilt die Pfändungstabelle mit den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen bei einer Unterhaltspfändung nicht.
Stattdessen bestimmt das Vollstreckungsgericht die Pfändungsgrenze bei Unterhalt individuell. Gewöhnlich richtet sich der Selbstbehalt nach der Höhe des absoluten Existenzminimums im Sinne des § 850d I 2 ZPO bzw. nach der Höhe der Sozialleistungen. Dementsprechend wird hier wesentlich mehr gepfändet als bei einer gewöhnlichen Pfändung – unter Umständen sogar ein (höher ausfallendes) Arbeitslosengeld oder Nebeneinkommen.
Wenn ein Unterhaltsschuldner aufgrund seiner persönlichen Umstände, beispielsweise infolge seiner Arbeitslosigkeit, nicht mehr in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, muss er unverzüglich einen entsprechenden Nachweis beim Gericht oder Jugendamt vorlegen.
Lohnpfändung wegen Unterhalt: Wie lange wird das Gehalt gepfändet?
Die Unterhaltspfändung läuft so lange, bis …
- der Unterhaltsrückstand vollständig ausgeglichen ist
- zum Ablauf der Ansprüche des Unterhaltsberechtigten
- der Unterhaltsschuldner wieder in der Lage ist, den Unterhalt selbstständig zu bezahlen
Der Unterhaltsanspruch von Kindern endet nicht bereits mit deren Volljährigkeit. Vielmehr schulden die Eltern ihrem Nachwuchs auch Unterhalt für eine Berufsausbildung, wobei allerdings die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen sind.
Geht eine unterhaltsberechtigte Person eine neue Partnerschaft ein, so kann ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren Ex-Partner damit verwirkt sein.
Unterhaltsansprüche verjähren normalerweise nach drei Jahren. Hat der Berechtigte jedoch einen Unterhaltstitel erwirkt, so beträgt die Verjährungsfrist im Regelfall 30 Jahre.
Unterhaltspfändung: Vorrang vor anderen Pfändungen?
Zwar unterscheidet das Gesetz zwischen einer gewöhnlichen Pfändung und dem Sonderfall der Unterhaltspfändung gemäß § 850d ZPO. Das wirkt sich aber nur auf den Pfändungsfreibetrag bei Unterhalt aus. Das heißt aber nicht, dass die Unterhaltspfändung vorrangig ist vor anderen Pfändungen.
Allerdings ist eine Pfändung von Unterhalt zugunsten des Unterhaltsberechtigten leichter durchzusetzen als andere Pfändungsmaßnahmen. Grund dafür ist der soeben erwähnte Umstand, dass das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbetrag individuell festlegt. Das heißt Folgendes:
Ein herkömmlicher Gläubiger würde in der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen leer ausgehen, wenn sein Schuldner nicht genug Einkommen bezieht. Weil das Gericht aber im Falle einer Unterhaltspfändung nicht an diese Grenzen gebunden ist, kann zugunsten eines Unterhaltsberechtigten trotzdem Geld gepfändet werden, auch wenn sein Einkommen unterhalb der gesetzlichen Freigrenze liegt.
Unterhalt pfänden bei einer unterhaltsberechtigten Person
Auch eine unterhaltsberechtigte Person kann Schuldner sein, sodass Gläubiger eine Lohn- oder Kontopfändung gegen sie veranlassen können. Ihr Unterhaltsanspruch gehört aber aus juristischer Sicht nicht zum Einkommen, sodass dieser vor einer Pfändung geschützt werden kann.
Hierfür ist es sinnvoll, ein P-Konto einzurichten, um zunächst den gesetzlichen Grundfreibetrag zu schützen. Anschließend kann der Unterhaltsberechtigte diesen Freibetrag erhöhen lassen, indem er seiner Bank eine P-Konto-Bescheinigung als Nachweis über diese geschützten Beträge vorlegt. Diese erhalten sie beispielsweise von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.