Rentenversicherung: Definition und Funktionsweise einfach erklärt

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rentenversicherung in Deutschland – Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Rentenversicherung?

Diese Versicherung dient berufstätigen Menschen als Altersvorsorge: Sie zahlen regelmäßig Beiträge ein und finanzieren so die aktuellen Rentenzahlungen für die Senioren. Erreichen sie selbst das Renteneintrittsalter, erhalten die Versicherten eine Altersrente. An dieser Stelle lesen Sie mehr zum Beitragssatz.

Wie funktioniert dieses Versicherungssystem in Deutschland?

In Deutschland besteht für bestimmte Personengruppen eine Rentenversicherungspflicht. Die aktuell versicherten, erwerbstätigen Beitragszahler finanzieren die Rente der jetzigen Rentner. Gehen die Erwerbstätigen selbst in Rente, übernimmt die nächste Generation die Finanzierung. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr zu diesem Umlageverfahren.

Wer ist rentenversicherungspflichtig?

Vor allem Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig und müssen einen bestimmten Rentenversicherungsbeitrag einzahlen. Näheres erfahren Sie hier.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehört neben der Altersrente auch die Zahlung der Erwerbsminderungs- und der Witwenrente.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehört neben der Altersrente auch die Zahlung der Erwerbsminderungs- und der Witwenrente.

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland?

Jeden Monat zahlen deutsche Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein und finanzieren damit die Altersrente der jetzigen Senioren. Erreichen die Beitragszahler selbst das Rentenalter, erhalten sie ihrerseits Rentenzahlungen von der Versicherung.

Diese Vorgehensweise beruht auf dem sogenannten Generationsvertrag und dem Umlageverfahren: Die derzeit erwerbstätigen Menschen finanzieren die Altersente der jetzigen Rentner. Erreicht die berufstätige Generation das Rentenalter, kommt die nachfolgende Generation für deren Rente auf. Anders ausgedrückt: Die Kinder und Enkel bezahlen die Rente ihrer Eltern und Großeltern.

Allerdings stößt dieses Finanzierungssystem zur Rentenversicherung an seine Grenzen:

Zur Deutschen Rentenversicherung gehören 16 Träger.
Zur Deutschen Rentenversicherung gehören 16 Träger.
  • Nach Einschätzungen des Statischen Bundesamtes werden in Deutschland bis 2035 deutlich mehr Menschen das Rentenalter erreicht haben. Im Vergleich zu 2020 wird bis dahin der Anteil der Personen, die 67 Jahre und älter sind, voraussichtlich um 22 Prozent steigen, von 16 auf 20 Millionen – bei einem gleichzeitigen Rückgang der Menschen im Erwerbsalter. Wenn diese Prognosen wirklich eintreten, hätten sehr viel weniger Beitragszahler wesentlich mehr Rentner zu finanzieren.
  • Obwohl die Entwicklung der Rente durch das Umlageverfahren an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, steigen Löhne und Renten nicht gleichermaßen. Dafür sorgt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor – er ist in die Rentenformel eingebaut, mit der sich die Rentenhöhe berechnen lässt. Auf diese Art sollen die Beitragszahler entlastet werden. Infolgedessen sinkt aber auch das Rentenniveau, sodass die Rente letztlich von den Löhnen abgekoppelt wird.

Die Rentenversicherungsbeiträge allein genügen aber nicht, um die Zahlungen aus der Rentenversicherung zu finanzieren. Deshalb werden sie aus dem Bundeshaushalt bezuschusst.

Die Deutsche Rentenversicherung ist dabei der Renten­versicherungs­träger. Sie besteht aus 16 eigenständigen Trägern, die jeweils für eine bestimmte Anzahl von Versicherten zuständig sind.

Gewährt die Rentenversicherung noch weitere Leistungen neben der Altersrente?

Die Zahlung der Altersrente ist die Hauptaufgabe der Rentenversicherung. Sie beinhaltet darüber hinaus jedoch noch folgende Leistungen:

  • Beitragszahlungen zur Krankenversicherung von Rentnern
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwen- und Waisenrente
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratungsangebote für Versicherte und Unternehmen

Für wen besteht eine Rentenversicherungspflicht?

Sie sind selbstständig? Eine freiwillige Rentenversicherung ist trotzdem möglich, wenn Sie in Deutschland wohnen.
Sie sind selbstständig? Eine freiwillige Rentenversicherung ist trotzdem möglich, wenn Sie in Deutschland wohnen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung vor allem für abhängig Beschäftigte konzipiert. Darüber hinaus sind bestimmte, im 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI) benannte Gruppen von Selbstständigen und andere Personengruppen versicherungspflichtig.

Rentenversicherungspflichtig sind insbesondere:

  • Arbeitnehmer
  • im Rahmen einer Berufsausbildung Beschäftigte
  • Personen in der außerbetrieblichen Berufsausbildung
  • an dualen Studiengängen Teilnehmende
  • Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Einrichtungen arbeiten
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerken tätig sind
  • Mitglieder einer Diakonie oder geistlichen Genossenschaft

In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige sind z. B. aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit:

  • selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Pflegepersonen der Kranken-, Säuglings- und Kinderpflege ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Künstler und Publizisten, die höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen

Nicht rentenversicherungspflichtige Menschen mit einem Wohnsitz in Deutschland können eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung abschließen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, aber noch nicht das Rentenalter erreicht haben.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung?

Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich im Jahr 2022.
Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich im Jahr 2024.

Den Beitrag zur Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zu einem gleichen Anteil. Auch im Jahr 2023 bleibt der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts.

Arbeitnehmer mit einem sehr guten Einkommen kommt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zugute. Sie bildet den Höchstbetrag des Arbeitseinkommens, welches in der Beitragsberechnung berücksichtigt wird. Damit müssen die Betroffenen für darüber hinaus gehende Einkünfte keine Beiträge zahlen.

Diese Beitragsbemessungsgrenze änderte sich zum 1. Januar 2024:

  • In den neuen Bundesländern steigt sie von 7.100 Euro auf 7.450 Euro pro Monat.
  • In den alten Bundesländern steigt die Grenze von 7.300 Euro auf 7.550 Euro monatlich.

Wer freiwillig einzahlt in die Rentenversicherung, darf seinen Beitrag selbst festlegen, sofern er wenigstens den Mindestbeitrag von 100,07 Euro monatlich und maximal den Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro pro Monat bezahlt (Stand 01/2024). Höhere Beitragszahlungen führen zu einer höheren Rentenzahlung.

Ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

Die meisten Menschen werden ihren gewohnten Lebensstandard allein mit der gesetzlichen Rente nicht halten können. Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Altersrente verlässt, wird voraussichtlich nur 47 Prozent seines letzten Brutto-Einkommens erhalten, obwohl er mindestens 60 Prozent bräuchte. Zu diesem Ergebnis kam der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg bei einer Untersuchung, die er im Auftrag der Union Investment Fondsgesellschaft durchführte.

Eine Möglichkeit der zusätzlichen Vorsorge sind private Rentenversicherungen, sogenannte Sparverträge. Dabei zahlt die Versicherung dem Versicherten entweder eine Monatsrente oder einen einmaligen Betrag aus. Damit sich eine private Rentenversicherung rentiert, sollten Sie sich vorab gut informieren und die Vertragsunterlagen genau unter die Lupe nehmen. Denn es kommt immer wieder vor, dass solche Verträge unflexibel und intransparent gestaltet sind.

Private Rentenversicherungen galten früher als Standardmethode der privaten Altersvorsorge.
Private Rentenversicherungen galten früher als Standardmethode der privaten Altersvorsorge.

Achten Sie daher auf Folgendes:

  • Verstehen Sie den Vertragsinhalt? Können Sie die einzelnen Klauseln nachvollziehen?
  • Wie hoch sind die Kosten im Vergleich zum garantierten Zinssatz?
  • Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Kündigung?
  • Auf welchen Teil des Beitrags gibt es einen Garantiezins und wann bekommt der Versicherte Überschüsse ausgezahlt?
  • Besteht die Möglichkeit, den Vertrag an geänderte Lebensumstände anzupassen?

Diese Ausführungen gelten auch für die fondsgebundene Rentenversicherung. Hier sind noch die Risiken des Aktienmarktes zu berücksichtigen.

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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